Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 532

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 532 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 532); 532 Gesetzblatt Teil II Nr. 60 Ausgabetag: 11. August 1971 Anordnung über die Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte im Jahre 1971 Wahlordnung vom 23. Juli 1971 Auf Grund des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. Juni 1971 über die Wahl dier Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte im Jahre 1971 (GBl. I S. 56) wird im Einvernehmen mit dem Präsidium des Nationalrates der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, dem Bundesvorstand des FDGB und dem Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte folgendes angeordnet: §1 Aufgaben des Bezirkswahlbüros (1) Das Bezirkswahlbüro leitet im Bezirk die Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Direktors, der Richter und der Schöffen des Bezirksgerichts auf der Grundlage der wahlgesetzlichen Bestimmungen und der durch den zentralen Wahlausschuß gegebenen Wahlanleitung. (2) Das Bezirkswahlbüro hat in Vorbereitung der Wahl des Direktors, der Richter und der Schöffen im Rahmen der vom Minister der Justiz vorgegebenen Schlüsselzahlen die Anzahl der zu wählenden Schöffen festzulegen, die Parteien und Massenorganisationen zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Schöffen aufzufordern, die Wahlvorschläge für die Schöffen und das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahl zu prüfen, zu Einwendungen der Bürger gegen die Kandidatur des Direktors oder der Richter Stellung zu nehmen und diese dem Minister der Justiz zur Entscheidung zuzuleiten, Einwendungen der Bürger gegen Schöffenkandidaten zu prüfen und darüber zu entscheiden, in Zusammenarbeit mit dem Bezirksausschuß der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und dem Bezirksvorstand des FDGB darauf hinzuwirken, daß das öffentliche Auftreten und die Vorstellung der Kandidaten für die Funktion des Direktors, Richters und Schöffen in Veranstaltungen zur Vorbereitung der Wahl der Volkskammer und des Bezirkstages erfolgt, zu gewährleisten, daß die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen termingemäß beim Rat des Bezirkes eingereicht werden, den Stand der Wahlvorbereitung und -durchführung einzuschätzen, dem zentralen Wahlausschuß den Stand der Wahlvorbereitung und eine abschließende Gesamteinschätzung der Wahldurchführung mitzuteilen. (3) Das Bezirkswahlbüro nimmt seine Tätigkeit bis zum 10. September 1971 auf. Wahl der Direktoren und Richter §2 Der Minister der Justiz legt die Anzahl der für jedes Bezirksgericht zu wählenden Richter durch gesonderte Anordnung fest. Dabei wird berücksichtigt, daß auch die Inspekteure des Bezirksgerichts als Richter zu wählen sind. §3 Die Vorschläge für die Wahl der Direktoren und Richter der Bezirksgerichte werden vom Minister der Justiz im Einvernehmen mit den Bezirksausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und soweit es die Vorschläge für die Wahl der Richter der Senate für Arbeitsrechtssachen betrifft im Einvernehmen mit den Bezirksvorständen des FDGB bei den Räten der Bezirke eingereicht. §4 (1) Die Wahl der Direktoren und Richter der Bezirksgerichte erfolgt gemäß § 51 Absätze 1 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 17. April 1963 (GBl. I S. 45) und den Festlegungen in Ziff. 1 des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. Juni 1971 über die Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte im Jahre 1971. (2) Soweit sich aus den im Abs. 1 genannten Bestimmungen und aus der Wahlordnung keine weiteren Anforderungen ergeben, wird die Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses nach der für die Beschlußfassung des Bezirkstages geltenden Geschäftsordnung bestimmt. §5 (1) Der Direktor und die Richter sind durch den Bezirkstag unmittelbar nach ihrer Wahl gemäß § 47 des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Ersten Durchführungsverordnung vom 8. Juni 1963 zum Gerichtsverfassungsgesetz (GBL II S. 385) zu verpflichten. (2) Der Direktor und die Richter erhalten eine Urkunde über ihre Wahl. (3) Die Bestätigung der Wahl des Direktors und der Richter ist vom Vorsitzenden des Rates des Bezirkes über das Bezirkswahlbüro dem Minister der Justiz zu übersenden. Wahl der Schöffen §6 Der Minister der Justiz legt die Schlüsselzahlen der für jedes Bezirksgericht zu wählenden Schöffen durch gesonderte Anordnung fest.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaft -Vollzuges in Erfahrung zu bringen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners.

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