Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 529

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 529 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 529); Gesetzblatt Teil II Nr. 60 Ausgabetag: 11. August 1971 529 Anordnung über die Bildung und Verwendung des Komplex-Prämienfonds auf Investitionsbauvorhaben für das Jahr 1971 vom 12. Juli 1971 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für alle Investitionsbauvorhaben, die unter Kontrolle des Ministerrates stehen. (2) Die Anwendung der Grundsätze dieser Anordnung mit Ausnahme des § 2 Abs. 3 auf weiteren Investitionsbauvorhaben, die in Generalauftragnehmerschaft durchgeführt werden, kann zwischen dem Generalauftragnehmer und den beteiligten Betrieben und Kombinaten in Übereinstimmung mit den zuständigen Gewerkschaftsleitungen vereinbart werden. §2 Bildung des Komplex-Prämienfonds (1) Der Komplex-Prämienfonds ist beim Generalauftragnehmer zu bilden. Ist kein Generalauftragnehmer eingesetzt, wird der Komplex-Prämienfonds beim Investitionsauftraggeber gebildet. Für Investitionsbauvorhaben der bewaffneten Organe ist der Komplex-Prämienfonds beim Generalauftragnehmer oder Hauptauftragnehmer Bau zu bilden. (2) Alle volkseigenen Betriebe und Kombinate, die Werktätige auf den unter Kontrolle des Ministerrates stehenden Investitionsbauvorhaben einsetzen, haben aus ihrem betrieblichen Prämienfonds für jeden Beschäftigten, der ständig oder mindestens einen Monat auf diesen Investitionsbauvorhaben tätig ist, monatlich 9 M dem Komplex-Prämienfonds zuzuführen. (3) Für ausgewählte Investitionsbauvorhaben* sind analog der Bedingungen des Abs. 2 monatlich 15 M je Beschäftigten dem Komplex-Prämienfonds zuzuführen. (4) Ist in den auf den Investitionsbauvorhaben eingesetzten Kombinaten und Betrieben nach erfolgter Nettogewiinnabführung an den Staat die Bildung des betrieblichen Prämienfonds in Höhe von 200 M je Beschäftigten nicht möglich, ist bei der Entscheidung des übergeordneten Organs über die Höhe des Prämienfonds entsprechend § 8 Abs. 5 der Verordnung vom 20. Januar 1971 über die Planung, Bildung und Verwendung des Prämienfonds und des Kultur- und Sozialfonds für das Jahr 1971 (GBl. II S. 105) zu berücksichtigen, daß die- Zuführung zum Komplex-Prämienfonds entsprechend den Absätzen 2 und 3 gewährt wird. * Die ausgewählten Investitionsbauvorhaben werden den Betroffenen gesondert mitgeteilt. (5) Von den realisierten vertraglich vereinbarten Nutzensbeteiligungen bzw. Preiszuschlägen entsprechend § 6 Absätze 3 und 4 der Anordnung vom 10. März 1971 über die Bildung der Industriepreise für Investitionsleistungen und für' den Export von Anlagen durch General- und Hauptauftragnehmer (GBl. II S. 259) sind durch den Generalauftragnehmer dem Komplex-Prämienfonds 50 % zuzuführen. Die Zuführung erfolgt unmittelbar nach Realisierung des Nutzens bzw. Preiszuschlages und darf den Betrag von 250 M je Beschäftigten und Jahr nicht übersteigen. §3 Finanzierung des Komplex-Prämienfonds (1) Mit Betrieben anderer Eigentumsformen hat der Generalauftragnehmer bzw. Investitionsauftraggeber die Höhe der Zuführung zum Komplex-Prämienfonds schriftlich zu vereinbaren. (2) Die Zuführungen der Anteile aus den betrieblichen Prämienfonds hat monatlich bis zum 20. des nachfolgenden Monats zu erfolgen. Verwendung des Komplex-Prämienfonds §4 (1) Die Verwendung des Komplex-Prämienfonds hat in Abhängigkeit van der im Rahmen des Komplex-Wettbewerbs abgeschlossenen und erfüllten Wett-bewerbsverembarung und dem erreichten ökonomischen Nutzen zu erfolgen. Der Komplex-Prämienfonds dient der Prämiierung hervorragender Initiativ- und Sofortleistungen der Kollektive. (2) Mit den Kollektiven sind Wettbewerbsvereinbarungen abzuschließen, die insbesondere auf die Sicherung der netzwerkgerechten Durchführung des Vorhabens, Einhaltung der Qualitätskennziffern und die Erreichung der bestätigten technisch-ökonomischen Parameter, vorfristige Inbetriebnahme des Investitionsbauvor-habens, Objektes bzw. Teilobjektes, Einsparung an Material und Durchsetzung einer straffen Ordnung in der Material- und Lagerwirtschaft, Durchsetzung von Ordnung und Disziplin sowie Ausnutzung des Gesetzes der Ökonomie der Zeit, Einhaltung der Arbeitsschutzanordnungen und Erhöhung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen orientieren und in denen die Höhe der Prämdensätze auszuweisen ist. §5 (1) Die am Jahresende nicht verbrauchten Mittel des Komplex-Prämienfonds sind auf das Folgejahr übertragbar. (2) Die aus dem Komplex-Prämienfonds gezahlten Prämien sind nicht auf die Jahresendprämie anzurechnen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sowie der in dieser Dienstanweisung festgelegten Aufgaben zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Der Umlauf von Gefangenenakten innerhalb Abteilung ist im Sekretariat des Leiters nachzuweisen. Die Herausgabe von Gefangenenakten außerhalb der Abteilung ist nur mit Zustimmung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Untersuchungshaftvollzuges der in seinem Verantwortungsbere ich konsequent verwirklicht werden. Dazu muß er im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung der. Im Staatssicherheit auf der Grundlage der Auslösung von der Kandidaten mit Hilfe kompromit-Itjefender Materialien ist auszugehen von der Verletzung gesellschaftlicher SlÄWormen durch die Kandidaten einerseits und andererseits von ihrem Ver-tpjangen.

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