Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 509

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 509 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 509); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Berlin, den 23. Juli 1971 Teil n Nr. 58 Tag Inhalt Seite 25.6.71 Anordnung über Preise für Projektierungs- und andere Ingenieurleistungen der Betriebe mit staatlicher Beteiligung, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie der privaten Industrie-, Bau- und Handwerksbetriebe, der privaten Architekten, Ingenieure, Garten- und Landschaftsgestalter 509 9.7.71 Anordnung Nr. 23 über die Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bauwesen 512 Anordnung fiber Preise für Projektierungsund andere Ingenieurleistungen der Betriebe mit staatlicher Beteiligung, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie der privaten Industrie-, Bau- und Handwerksbetriebe, der privaten Architekten, Ingenieure, Garten- und Landschaftsgestalter vom 25. Juni 1971 Auf der Grundlage des Beschlusses vom 16. März 1967 über das System der Ausarbeitung, Bestätigung und Kontrolle der Industrie- und Einzelhandelsverkaufspreise Kurzfassung (GBl. II S. 153) in der Fassung des Beschlusses vom 20. Dezember 1967 (GBl. II 1968 S. 65) und der Anordnung Nr. Pr. 2 vom 11. August 1967 über das Preisantragsverfahren (GBl. H S. 594) in der Fassung der Anordnung Nr. Pr. 2/2 vom 10. Juli 1970 (Sonderdruck Nr. 666 des Gesetzblattes) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 (1) Diese Anordnung gilt für die Durchführung von Projektierungsleistungen gemäß Teil IV Projektierungsleistungen der Anlage 1 zur Anordnung Nr. Pr. 2/2 vom 10. Juli 1970 sowie für die Durchführung von Projektierungsteilleistungen und andere Ingenieurleistungen (nachfolgend Projektierungsleistungen genannt) für Neubau, Umbau, Erweiterung und Instandsetzung von Gebäuden und baulichen Anlagen, Neubau, Umbau, Erweiterung, Rationalisierung und Instandsetzung technologischer Anlagen, Teilanlagen und Ausrüstungen, Innenraum- und Farbgestaltung, Landschafts- und Gartengestaltung, die von Betrieben mit staatlicher Beteiligung, Produktionsgenossenschaften des Handwerks, von privaten Industrie-, Bau- und Handwerksbetrieben, privaten Architekten, Ingenieuren sowie von Garten- und Land- schaftsgestaltern (im folgenden Auftragnehmer genannt) erbracht werden. (2) Private Architekten und Ingenieure müssen gemäß Anordnung vom 1. Oktober 1964 über die Zulassung privater Ingenieure und Architekten (GBl. II S. 763) zugelassen sein. Die übrigen Auftragnehmer gemäß Abs. 1 müssen im Besitz einer Genehmigung durch die zuständige Fachabteilung des Rates des Bezirkes sein. §2 Zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer sind über die durchzuführenden Projektierungsleistungen gemäß § 1 Abs. 1 schriftliche Verträge abzuschließen. In ihnen sind Art, Inhalt und Umfang der auszuführenden Projektierungsleistungen, Termin für die Fertigstellung der Projektierungsleistungen, die Gruppe der Stundenverrechnungspreise gemäß §3 Abs. 2, der erforderliche Projektierungszeitaufwand, Preiszu- und Preisabschläge gemäß § 6 zu vereinbaren. §3 (1) Die Preise für Projektierungsleistungen sind unter Zugrundelegung des erforderlichen Zeitaufwandes des produktiv tätigen ingenieurtechnischen Personals (im folgenden produktiver Zeitaufwand genannt) nach Stundenverrechnungspreisen zu berechnen. (2) Die Stundenverrechnungspreise betragen: Gruppe 1 = 8,50 M/h Gruppe 2 = 10, M/h Gruppe 3 = 12,50 M/h Gruppe 4 = 15, M/h. (3) Die Stundenverrechnungspreise beinhalten die gesamten anfallenden Kosten einschließlich der Kosten für Hilfsleistungen und den kalkulatorischen Gewinn mit;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 509 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 509) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 509 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 509)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß ständig eine angemessene Anzahl von Bekleidung für Zugänge im Aufnahmeraum und im Bereitstellungsraum - Station - zur Verfügung stehen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X