Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 491

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 491 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 491); \ Gesetzblatt Teil II Nr. 55 Ausgabetag: 14. Juli 1971 491 „Das Ausbildungsverhältnis als Assistent wird durch Arbeitsvertrag begründet.“ (2) § 7 wird wie folgt geändert: „Mit Beginn des letzten Studienjahres wird für die Dauer der Ausbildung zwischen dem Direktor des Bezirksgerichts und dem künftigen Assistenten ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.“ (3) § 13 erhält folgende Fassung: „Das Arbeitsrechtsverhältnis beruht auf § 4 der Absolventenordnung vom 3. Februar 1971.“ (4) Der § 16 entfällt. §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 20. Mai 1971 Der Minister der Justiz Dr. Wünsche Anordnung Nr. 2* über die Finanzierung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung von Bürgern aus Entwicklungsländern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juni 1971 Im Einvernehmen mit dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten und dem Minister der Finanzen wird folgendes angeordnet: §1 Der Abs. 4 des § 2 der Anordnung vom 13. Dezember j 1966 über die Finanzierung der beruflichen Aus- oder ! Weiterbildung von Bürgern aus Entwicklungsländern I in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II ! 1967 S. 13) erhält folgende Fassung: „(4) Bei Bedürftigkeit erhalten Berufspraktikanten aus tropischen und subtropischen Ländern, die mindestens eine einjährige Ausbildung erhalten oder sich während der Monate Oktober bis März ganz oder zeitweilig zur Ausbildung in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, eine einmalige Einkleidungsbeihilfe in Höhe bis zu 300 M. Die Einkleidungsbeihilfe ist ausschließlich für die Anschaffung von Winterbekleidung zu verwenden. Die Einkleidungsbeihilfe ist von der Ausbildungsstätte zu gewähren, in der sich die Berufspraktikanten nach der Einreise in die Deutsche Demokratische Republik zuerst befinden. Die Mittel werden den Ausbildungsstätten, unter Beachtung des § 6 Abs. 3, durch das Ministerium für Außenwirtschaft aus dem Staatshaushalt erstattet. Bei den unter § 1 Abs. 2 genannten * Anordnung (Nr. 1) vom 13. Dezember 1966 (GBl. II 1967 Nr. 2 S. 13) Berufspraktikanten erfolgt die Erstattung durch die zuständigen nichtstaatlichen Organisationen.“ §2 Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1971 in Kraft. Berlin, den 23. Juni 1971 Der Minister für Außenwirtschaft Solle Anordnung Nr. 4* über die Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft vom 12. Mai 1971 §1 Folgende Rechtsvorschriften werden aufgehoben: 1. Empfehlung vom 18. Dezember 1953 einer Arbeitsordnung für Buchhalter der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (GBl. S. 1300), 2. Anordnung vom 21. April 1961 über die Zentrale Beratungsstelle für die Trocknung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GBl. Ill S. 187) 3. Anlage der Anordnung vom 28. Juli 1964 über das Statut der Bauinvestitionsgruppen bei den Produktionsleitungen der Landwirtschaftsräte (GBl. II S. 729), 4. Anordnung vom 1. November 1967 über die Planung und Leitung von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen im Bereich des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung (GBl. III 1968 S. 9), 5. Anordnung vom 2. Juni 1969 über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds sowie Kultur- und Sozialfonds im Bereich der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft für das Jahr 1970 Prämienfondsregelung 1970 (GBl. II S. 337). §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 12. Mai 1971 Der Vorsitzende des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister * Anordnung Nr. 3 vom 25. Februar 1970 (GBl. II Nr. 25 S. 187);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

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