Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 490

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 490 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 490); 490 Gesetzblatt Teil II Nr. 55 Ausgabetag: 14. Juli 1971 gäbe des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen mit der Vorbereitung und Auswahl der Kader zu beauflagen. (3) Die Leiter der Betriebe übergeben bis zum 1. December jeden Jahres der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Wilhelm Pieck“ die Delegierungsunterlagen der Bewerber. Sie tragen eine hohe Verantwortung für die Auswahl der gesellschaftlich aktivsten und in ihrer beruflichen Entwicklung bewährtesten Kader für diese Ausbildung. (4) Die Leiter der Betriebe schließen mit den delegierten Werktätigen Förderungsverträge ab, die eine zielgerichtete Vorbereitung auf das Studium und die Erreichung hoher Studienleistungen unterstützen. §6 (1) Voraussetzungen für die Delegierung der Bewerber zum Studium an der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Wilhelm Pieck“ sind: die aktive Mitwirkung an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft, die Bereitschaft zur aktiven Verteidigung des Sozialismus, hervorragende gesellschaftliche und fachliche Leistungen; hierzu gehören insbesondere solche Kader, die a) Diplome und Anerkennung als Teilnehmer der Messe der Meister von morgen und als Mitglied von Neuererkollektiven der Betriebe erworben haben, b) für hervorragende Ergebnisse in der Ausbildung in den Reihen der Nationalen Volksarmee ausgezeichnet wurden, c) Langjährig haupt- bzw. ehrenamtlich in den Reihen des Jugendverbandes, der Partei der Arbeiterklasse und der Massenorganisationen tätig waren, der Nachweis des Abschlusses der 10. Klasse der Polytechnischen Oberschule und der Facharbeiterausbildung mit mindestens guten Ergebnissen. (2) Für das Studium an der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Wilhelm Pieck“ werden Bewerber zugelassen, die in der Regel das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben. §7 . (1) Der Rektor der Bergakademie Freiberg leitet die Auswahl- und Zulassungsarbeit der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Wilhelm Pieck“ auf der Grundlage der Weisungen des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen. Er sichert die Einhaltung der mit dem Plan bestätigten Zulassungen. (2) Zur Durchführung der Auswahl- und Zulgßsungs-arbeit bildet der Rektor bei der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Wilhelm Pieck“ eine Zulassungskommission. §8 (1) Auf der Grundlage der Delegierungsunterlagen und der persönlichein Gespräche mit den Bewerbern entscheidet die Zulassungskommission bis zum 31. März des Jahres der Studienaufnahme über die Zulassung zum Studium an der Arbeiter-und-Bauem-Fakuiltät „Wilhelm Pieck“. (2) Die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide sind den delegierenden Betrieben bis zum 15. April des Jahres der Studienaufnahme zu übergeben. §9 (1) Mit der Immatrikulation an der Arbeiter-und-Bauem-Fakultät „Wilhelm Pieck“ werden die Bewerber Studenten der Bergakademie Freiberg. Die Zulassung an der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Wilhelrr Pieck“ gilt für die vom Bewerber gewählte Grundstudienrichtung. (2) Der Direktor der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Wilhelm Pieck“ ist für die Übergabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen an die Direktorate für Erziehung und Ausbildung der Hochschulen entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften verantwortlich. §10 Die Ausbildung an der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Wilhelm Pieck“ erfolgt auf der Grundlage des vom Minister für Hoch- und Fachschulwesen nach Abstimmung mit dem Minister für Volksbildung bestätigten Lehrplanes. §H Mit dem erfolgreichen Abschluß der Ausbildung an der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Wilhelm Pieck“ erwerben die Studenten die Hochschulreife und nehmen ein Studium an der vorgesehenen Hochschule in der festgelegten Grundstudienrichtung auf. §12 Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1971 in Kraft. Berlin, den l.Juli 1971 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Böhme Anordnung Nr. 2* über die Assistentenzeit für Hochschulabsolventen bei den Gerichten der Deutschen Demokratischen Republik Assistentenordnung vom 20. Mai 1971 Entsprechend der Verordnung vom 3. Februar 1971 über die Vorbereitung und Durchführung des Einsatzes der Hoch- und Fachschulabsolventen des Direktstudiums und die Förderung der Absolventen beim Übergang vom Studium zur beruflichen Tätigkeit -Absolventenordnung (GBl. II S. 297) wird zur Änderung der Anordnung vom 20. Mai 1970 über die Assistentenzeit für Hochschulabsolventen bei den Gerichten der Deutschen Demokratischen Republik Assistentenordnung (GBl. II S. 447) folgendes angeordnet: §1 (1) § 2 Abs. 1 Satz 1 der Assistentenordnung vom 20. Mai 1970 erhält folgende Fassung: * Anordnung (Nr. 1) vom 20. Mai 1970 (GBl. II Nr. 60 S. 447);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und durch - die jeweilige Persönlichkeit und ihre konkreten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die erfolgt vor allem im Prozeß der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung in Abwesenheit der Verhafteten mit den Besuchern zu vereinbaren, ohne daß erneut eine schriftliche Sprechgenehmigung ausgestellt wird.

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