Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 489

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 489 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 489); Gesetzblatt Teil II Nr. 55 Ausgabetag: 14. Juli 1971 489 Zu den Beratungen der Einspruchskommission kann der Vorsitzende der Zulassungskommission hinzugezö-gen werden. (2) Die Entscheidungen der Einspruchskommission sind endgültig. §12 (1) Bewerber werden nur dann zu einem zweiten Direktstudium zugelassen, wenn der Betrieb oder eine andere Institution begründet nachweist, 'daß dieses zweite Studium gesellschaftlich notwendig und volkswirtschaftlich zu vertreten ist (2) Bei Absolventen des Lehrerstudiums bedarf die Aufnahme eines zweiten Direktstudiums der Zustimmung des zuständigen Bezirksschulrates. (3) Uber die Zulassung zu einem zweiten Direktstudium entscheidet der Rektor der Hochschule. VI. Besondere Bestimmungen §13 (1) Die Auswahl und Zulassung zum Auslandsstudium erfolgt durch das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. (2) Die Zulassung ausländischer Bürger zum Studium in der Deutschen Demokratischen Republik erfolgt auf der Grundlage der Kulturabkommen bzw. über gesellschaftliche Organisationen durch das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. VII. Schlußbestimmungen §14 (1) Diese Anordnung gilt für alle Hochschulen mit Ausnahme a) der Hochschulen der Parteien und Massenorganisationen, b) der Hochschulen des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft für den Bereich der Erwachsenenqualifizierung. c) des Instituts für Internationale Beziehungen an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Potsdam-Babelsberg. (2) Die Festlegungen der §§ 3 bis 9 treffen für die -Offiziershochschulen der bewaffneten Organe nicht zu. Das Verfahren zur Auswahl und Zulassung für Offiziersbewerber sowie die Bearbeitung der Einsprüche gegen die Entscheidungen der Zulassungskommissionen der Offiziershochschiüen regeln die jeweiligen Minister in eigener Zuständigkeit. §15 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1971 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt für das Direktstudium an den Hochschulen die Anordnung vom 1. September 1966 über die Beratung, Bewerbung, Auswahl und Zulas- sung zum Direkt-, Fern- und Abendstudium an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen Aufnahmeanordnung (GBl. II S. 643) außer Kraft. Berlin, den 1. Juli 1971 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Böhme Anordnung über die Stellung und die Aufgaben der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät * „Wilhelm Pieck“ an der Bergakademie Freiberg vom 1. Juli 1971 Auf der Grundlage des Gesetzes vom 25. Februar 1965 über das einheitliche sozialistische Bildungssystem (GBl. I S. 83) wird folgendes angeordnet: §1 Die Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Wilhelm Pieck“ ist Teil der Bergakademie Freiberg und den Sektionen gleichgestellt. §2 Die Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Wilhelm Pieck“ hat die Aufgabe, Arbeiter und Genossenschaftsbauern, die sich bejm Aufbau des Sozialismus besonders bewährt haben, in einer einjährigen Ausbildung zur Hochschulreife zu führen. §3 Die Ausbildung an der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Wilhelm Pieck“ erfolgt für ein Studium an allen Universitäten und Hochschulen (im folgenden Hochschulen genannt), insbesondere in den mathematisch-naturwis- . senschaftlichen, technischen und ausgewählten gesellschaftswissenschaftlichen Grundstudienrichtungen. §4 (1) Die Auswahl und Zulassung zum Studium an der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Wilhelm Pieck“ erfolgt auf der Grundlage der Rechtsvorschriften nach dem Leistungsprinzip und den gesellschaftlichen Erfordernissen auf der Grundlage der staatlichen Pläne. (2) Die Bewerber für das Studium an der Arbeiter- * und-Bauem-Fakultät „Wilhelm Pieck“ sind durch die Leiter der VVB, Kombinate und sozialistischen und genossenschaftlichen Betriebe (im folgenden Betriebe genannt) zu dieser Ausbildung zu delegieren. §5 (1) Das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen übergibt den zentralen staatlichen Organen, dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend'und dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (im folgenden zentrale Organe genannt) bis zum 1. Oktober jeden Jahres Vorgaben für die Gewinnung und Delegierung geeigneter Kader zum Studium an der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Wilhelm Pieck“. (2) Die zentralen Organe sind verpflichtet, die ihnen nachgeordneten Betriebe auf der Grundlage der Vor-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen.

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