Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 488

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 488 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 488); 488 Gesetzblatt Teil II Nr. 55 Ausgabetag: 14. Juli 1971 der Vorsitzende der jeweiligen Arbeitsgruppe der Direktor der jeweiligen Sektion je ein Mitglied der FDJ- und Gewerkschaftsleitung. (2) An den Beratungen der Zulassungskommission können teilnehmen: Abgeordnete der Volksvertretungen Vertreter der zentralen staatlichen Organe Vertreter der Parteien und Massenorganisationen Vertreter der Schulen und Praxis- bzw. Kooperationspartner Vertreter der Abteilungen Volksbildung sowie Berufsbildung und Berufsberaturig der Räte der Bezirke und Kreise Vertreter der bewaffneten Organe. (3) Den Arbeitsgruppen gehören als Mitglieder an: ein beauftragter Vertreter des Direktors für Erziehung und Ausbildung der Hochschule als Leiter der Arbeitsgruppe ein Sekretär Vertreter der Leitung der FDJ und der Gewerkschaft auf Antrag ein Vertreter des Praxis- bzw. Kooperationspartners. §6 (1) Die Zulassungskommission der Hochschule entscheidet auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen bzw. der Bewerbungsunterlagen und der Ergebnisse der Eignungsprüfungen über die Zulassung zum Studium. (2) Die Zulassungskommission entscheidet über den Bewerbungsantrag für Bewerber, die vor dem Studium den aktiven Wehrdienst bzw. den Wehrersatzdienst aufnehmen, für das Jahr ihrer Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst bzw. aus dem. Wehrersatzdienst. Verpflichtet sich der Bewerber während des Wehrdienstes bzw. Wehrersatzdienstes für eine längere als die zunächst vorgesehene Dienstzeit, so sichern die Hochschulen die bereits erfolgte Zulassung für das Jahr der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst bzw. Wehrersatzdienst. (3) Mit der Zulassung zum Studium erhält der Bewerber einen Studienplatz für das angegebene Studienjahr in der entsprechenden Grundstudienrichtung. (4) Die Entscheidungen der Zulassungskommissionen werden den Schülern der erweiterten Oberschulen und den Lehrlingen der Einrichtungen der Berufsausbildung mit Abiturklassen über die Direktoren der Schulen zugestellt. Bewerber aus der Praxis erhalten die Entscheidungen der Zulassungskommissionen über die Kaderabteilungen ihrer Betriebe. (5) Die Zulassung kann durch die Hochschule bis zur Aufnahme des Studiums zurückgezogen werden, wenn der Bewerber die geforderten Voraussetzungen nicht bzw. nicht mehr erfüllt. §7 (1) Unter der Leitung des Ministeriums für Hoch-und Fachschulwesen wird in allen Grundstudienrichtungen ein zentraler Bewerberausgleich durchgeführt. Er erfolgt auf der Grundlage der Vorschläge der Zulassungskommissionen und in Kenntnis der Gesamtbewer- bersituation in Beratungen der Vorsitzenden der Zulassungskommissionen aller Hochschulen. (2) Der Bewerberausgleich hat das Ziel, die Zulassung der politisch und fachlich am besten geeigneten Studienbewerber in der gewählten Studienrichtung an einer Hochschule zu gewährleisten. (3) Im Ergebnis des Bewerberausgleiches sichert der Rektor der abgebenden Hochschule die Benachrichtigung der Bewerber und die Weiterleitung der Bewerbungsunterlagen an die übernehmende Hochschule. IV. Beratung der durch die Hochschulen nicht zugelassenen Bewerber §8 Mit allen durch die Hochschulen für die gewählte Grundstudienrichtung nicht zugelassenen, aber für ein Studium geeigneten Bewerbern weiden Gespräche mit dem Ziel der Gewinnung für eine im Rahmen des Planes vorhandene Studienmöglichkeit geführt. Die Hochschulen sichern zur sachkundigen Beratung der Bewerber die verantwortungsbewußte Zusammenarbeit mit den zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen. §9 (1) Die Zulassungskommission übergibt den nicht zugelassenen Bewerbern die Entscheidung in schriftlicher Form. Mit allen durch die Hochschulen nicht zu-gelassenen Bewerbern werden persönliche Gespräche über die weitere berufliche Entwicklung geführt. (2) Für die Absolventen der erweiterten Oberschulen werden Aussprachen zur Beratung und Vermittlung eines Arbeitsrechtsverhältnisses sowie der Erlangung eines Facharbeiterberufes im System der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen unter Verantwortung der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise in Zusammenarbeit mit den erweiterten Oberschulen durchgeführt. (3) Für die Absolventen der Einrichtungen der Berufsausbildung mit Abiturklassen werden Aussprachen über den weiteren Einsatz im Betrieb bzw. der Einrichtung unter Verantwortung des Direktors der Bildungseinrichtung durchgeführt. V. Rechtsmittel §10 Bewerber, die nicht zum Studium zugelassen werden, haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Entscheidung der Zulassungskommission beim Rektor der Hochschule Einspruch zu erheben. §11 (1) Über Einsprüche gegen die Entscheidung der Zulassungskommissionen der Hochschulen entscheidet eine Einspmchskommissiion des Rektors. Ihr gehören an: der Rektor oder ein von ihm beauftragter Vertreter als Vorsitzender ein Sekretär je ein Vertreter der FDJ- und Gewerkschaftsleitung. /;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit sprechen, unterstrichen werden. Den Aufgaben und Maßnahmen der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten.

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