Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 478

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 478 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 478); 478 Gesetzblatt Teil II Nr. 54 Ausgabetag: 12. Juli 1971 ordneten Leiter mit einer Stellungnahme zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Über die Beschwerde haben innerhalb weiterer vier Wochen endgültig zu entscheiden bed Beschwerden gemäß Abs. 2 Buchst, a der Minister der Finanzen, Abs. 2 Buchst, b der Leiter der Staatlichen Finanzrevision nach Beratung mit den zuständigen Ministerien oder anderen zentralen Staatsorganen, Abs. 2 Buchst, c der Leiter der für die Prüfung zuständigen Inspektion der Staatlichen Finanzrevision nach Beratung mit dem für diese Betriebe und Kombinate, Staats- und Wirtschaftsorgane sowie staatlichen Einrichtungen zuständigen übergeordneten Leiter. (4) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (5) Die Beschwerde gegen Revisionsfeststellungen und Auflagen der Staatlichen Finanzrevi-sdon hat keine aufschiebende Wirkung. Der für die Entscheidung jeweils zuständige Leiter kann jedoch auf Antrag die Durchführung der Auflagen bis zur endgültigen Entscheidung über die Beschwerde vorläufig aussetzen. (6) Entscheidungen über Beschwerden sind den Einreichern der Beschwerden bekanntzugeben und zu begründen.“ § 6 der Verordnung vom 9. November 1967 zur Registrierung von Vereinigungen (GBl. II S. 861) erhält folgende Fassung: „§ 6 (1) Gegen Entscheidungen gemäß §§ 2, 3 und 5 kann Beschwerde eingelegt werden. Die Entscheidungen haben eine Rechtsmittelbelehrung zu enthalten. (2) Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Entscheidung bei dem staatlichen Organ einzulegen, das die Entscheidung getroffen hat. (3) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. (4) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist in den Fällen des § 3 Abs. 1 Buchstaben a und b dem Vorsitzenden des Rates des Kreises oder des Bezirkes, § 3 Abs. 1 Buchst, c und des § 5 dem Leiter des zentralen staatlichen Organs zur Entscheidung zuzuleiten, in dessen Zuständigkeitsbereich die Entscheidung getroffen wurde. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Die nach Abs. 4 Entschei- dungsbefugten haben innerhalb weiterer vier Wochen endgültig zu entscheiden. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (6) Entscheidungen über Beschwerden sind den . Einreichern der Beschwerden bekanntzugeben und zu begründen.“ 30. §§35 und 36 der Verordnung vom 3. August 1967 über Kurorte, Erholungsorte und natürliche Heilmittel Kurortverordnung (GBl. II S. 653) erhalten folgende Fassung: „§ 35 Bescheide, Entscheidungen, Festsetzungen und Verfügungen Bescheide gemäß § 27 Abs. 3, die Versagung von Genehmigungen gemäß § 25 Abs. 3 Buchst, a, Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 2 und Verfügungen gemäß § 32 Absätze 3 und 6 und § 34 Abs. 1 haben schriftlich zu ergehen und eine Rechtsmittelbelehrung zu enthalten, sind zu begründen und den Betroffenen zuzustellen. Vorläufige Verfügungen der Kontrollbeauftragten gemäß § 32 Abs. 6 sind innerhalb von drei Tagen durch die zuständigen Organe, Institute oder Einrichtungen zu bestätigen. §36 Beschwerdeverfahren (1) Gegen Bescheide, Entscheidungen, Festsetzungen, Verfügungen oder Bestätigungen vorläufiger Verfügungen gemäß § 35 (nachstehend Entscheidungen genannt) kann Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zustellung des Bescheides, der Entscheidung, der Festsetzung oder der Verfügung bei dem Organ einzulegen, das den Bescheid, die Entscheidung, die Festsetzung oder die Verfügung getroffen hat. Die Einlegung der Beschwerde gegen die Festsetzung der Höhe der Entschädigung oder die Bedingungen ihrer Zahlung richtet sich nach § 15 des Entschädigungsgesetzes vom 25. April 1960 (GBl. I S. 257). (2) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist bei Beschwerde gegen eine Entscheidung des Vorsitzenden des örtlichen Rates dem zuständigen Rat, bei Beschwerde gegen eine Entscheidung des Rates des Kreises dem Rat des Bezirkes, bei Beschwerde .gegen eine Entscheidung eines Instituts oder einer Einrichtung dem Leiter des dem Institut oder der Einrichtung übergeordneten Organs zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Das übergeordnete Organ hat innerhalb weiterer vier;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage ergebenden Erfordernisse, durchzusetzen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben die Durchsetzung der Aufgabenstellung zur eiteren Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit verallgemeinert und die Mitarbeiter aller Linien mit den Grundfragen der Arbeit im Operationsgebiet vertraut gemacht werden; entsprechend den Zuständigkeiten die Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte. Sie bilden eine Grundlage für die Bestimmung der Anforderungen an die qualitative Erweiterung des die Festlegung der operativen Perspektive von die Qualifizierunq der Mittel und Methoden eine Schlüsselfräge in unserer gesamten politisch-operativen Arbeit ist und bleibt. Die Leiter tragen deshalb eine große Verantwortung dafür, daß es immer besser gelingt, die so zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit und zu den Ursachen und Bedingungen von Rückständen, Schwächen und Mängel in der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen.

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