Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 473

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 473 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 473); Gesetzblatt Teil II Nr. 54 - Ausgabetag: 12. Juli 1971 473 rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Ab-schlußtermins zu geben. (6) Entscheidungen über Beschwerden sind den Einreichern der Beschwerden bekanntzugeben und zu begründen.“ 1961 § 26 der Verordnung vom 23. Februar 1961 zur Verhütung und Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (GBl. II S. 85) erhält folgende Fassung: „§ 26 Verffigungen und Besch werdeverfahren (1) Verfügungen des Rates des Kreises, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, haben schriftlich zu ergehen, eine Rechtsmittelbelehrung zu enthalten, sind zu begründen und den Betroffenen auszuhändigen oder zuzusenden. Ist in dringenden Fällen der schriftliche Erlaß nicht möglich, kann die Verfügung zunächst mündlich bekanntgegeben werden. Die Entscheidung ist dann innerhalb einer Frist von drei Tagen schriftlich auszufertigen. (2) Gegen eine Verfügung des Rates des Kreises, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, gemäß § 20 Absätze 1 bis 3, § 22 Abs. 2 Satz 1 und 3 und Abs. 3, §25, gegen die Versagung eines berechtigten Antrages des Betroffenen wegen Aufhebung der Unterbringung gemäß § 20 Abs. 4 oder gegen die, Zurücknahme einer Zulassung gemäß § 5 Abs. 1 Buchst, c kann Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Woche nach Zugang der Entscheidung bei dem Organ einzulegen, das die Verfügung getroffen hat. (3) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Rat des Bezirkes, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Der Flat des Bezirkes, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, hat innerhalb weiterer zwei Wochen endgültig zu entscheiden. (4) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (5) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Das für die Entscheidung jeweils zuständige Organ kann die Durchführung der ausgesprochenen Maßnahmen bis zur endgültigen Entscheidung vorläufig aussetzen. (6) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden.“ § 5 Abs. 1 der Verordnung vom 15. Juni 1961 über das Verfahren bei der Berufung und Abberufung von Werktätigen (GBl. II S. 235) erhält folgende Fassung: „(1). Gegen die Abberufung oder die Ablehnung des Antrages des Werktätigen auf Abberufung kann Beschwerde eingelegt werden. Der von der Entscheidung Betroffene ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung bei dem Leiter oder dem Organ eitnzule-gen, von dem die Entscheidung getroffen wurde. Über die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem übergeordneten Leiter oder dem übergeordneten Organ zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu informieren. Der übergeordnete Leiter oder das übergteordnete Organ hat innerhalb weiterer vier Wochen endgültig zu entscheidein. Entscheidungen der Räte der Bezirke über Beschwerden sind endgültig. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden. Sofern in Statuten der gesellschaftlichen Organisationen andere Regelungen enthalten sind, gelten diese.“ 19. a) § 27 Abs. 1 der Verordnung vom 26. Oktober 1961 zur Verhütung und Bekämpfung der Tuberkulose (GBl. II S. 509) erhält folgende Fassung: „(1) Verfügungen oder Versagungen ihrer Aufhebung auf Grund eines berechtigten Antrages auf Grund dieser Verordnung haben schriftlich zu ergehen, eine Rechtsmittelbelehrung zu enthalten, sind zu begründen und den Betroffenen auszuhändigen oder zuzusenden.“ b) § 28 der Verordnung vom 26. Oktober 1961 zur Verhütung und Bekämpfung der Tuberkulose erhält folgende Fassung: „§ 28 Beschwerdeverfahren (1) Gegen eine Verfügung oder gegen die Versagung ihrer Aufhebung auf Grund eines berechtigten Antrages kann Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Verfügung bei dem Rat des Kreises, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, einzulegen, der die Verfügung getroffen oder die Aufhebung der Verfügung versagt hat. (2) Über die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Rat des Bezirkes,;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 473 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 473) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 473 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 473)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden als auch die Einwirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems unter dem Aspekt ihres Charakters, ihrer sich ändernden Rolle und Bedeutung für den einzelnen Bürger der im Zusammenhang mit Bahro entfachten Hetzkampagne des Gegners, war aufgrund politisch-operativer Inforiiiationen zu erwarten, daß der Geqner feindlich-negative Kräfte zu Protestaktionen, Sympathiebekundungen für Bahro sowie zu anderen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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