Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 454

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 454 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 454); 454 Gesetzblatt Teil II Nr. 53 Ausgabetag: 2. Juli 1971 tung und Durchführung des Fünf jahrplanes und der Jahresvolkswirtschaftspläne zu übergeben. (5) Die Bezirksbauämter haben die örtlichen'Investitionsbaubilanzen den Räten der Bezirke zur Beratung vorzulegen. Nach deren Zustimmung sind sie dem Ministerium für Bauwesen zur Bestätigung einzureichen. Veränderungen an planmäßigen Proportionen des Einsatzes der Baukapazitäten des örtlichen Verantwortungsbereiches dürfen grundsätzlich nicht mehr vorgenommen werden, wenn der Bezirkstag den Jahresvolkswirtschaftsplan beschlossen hat. Die Bezirksbauämter bestätigen die Baubilanzen der Kreisbauämter. (6) Die Bezirksbauärhter sind als bilanzierende Organe in ihren Territorien für die bedarfsgerechte Entwicklung der Baukapazitäten einschließlich der Projektierungskapazitäten für die Investitionen des Wohnungsbaues, des Gesellschaftsbaues, der Landesverteidigung und der anderen Bereiche außerhalb der zentralgeleiteten Industrie, des zentralgeleiteten Bauwesens und des zentralgeleiteten Produktionsmittelhandels "verantwortlich. Sie haben im Rahmen ihrer Bilanzverantwortung die erforderlichen Bilanzentscheidungen zu treffen. Sie sichern die Baubedarfsforschung und aktive Baubedarfsbeeinflussung durch die nachgeordneten Betriebe und Kombinate mit dem Ziel, den Bauaufwand zu senken und die Baukapazitäten mit höchster volkswirtschaftlicher Effektivität einzusetzen. Sie führen eine ständige Bilanzübersicht nach Vorhaben und Objekten, unterteilt nach Erzeugnissen der Bauwirtschaft. Die Bezirksbauämter Berlin, Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Magdeburg haben diese Aufgaben auch für die Investitionsvorhaben der zentralgeleiteten Industrie, des zentralgeleiteten Bauwesens und zentralgeleiteten Produktionsmittelhandels wahrzunehmen. (7) Die Bezirksbauämter haben den Prozeß der Bau- bilanzierung zu leiten. Sie vereinbaren auf der Grundlage der staatlichen Plankennziffern mit v. ■ den zentralgeleiteten volkseigenen Baukombinaten den Einsatz von zentralgeleiteten Spezialbaukapazitäten, dem zuständigen zentralgeleiteten volkseigenen Bau- und Montagekombinat den Kapazitätseinsatz als langfristige Zuordnung von Baubetrieben oder nach Vorhaben und Objekten, dem Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft des Bezirkes den Einsatz der Baukapazitäten im Bilanzverantwortungsbereich des Bezirksbauamtes. (8) Die Bezirksbauämter haben den bezirksgeleiteten Volkseigenen Baukombinaten zur Ausarbeitung und Durchführung des Fünf jahrplanes und der Jahresvolkswirtschaftspläne Bilanzvorgaben und Direktiven zu übergeben. Die Bezirksbauämter sichern durch verbindliche Vorgaben an die ihnen unterstellten oder zugeordneten Baubetriebe aller Eigentumsformen unter Beachtung des Produktionsprofils den Einsatz der Kapazitäten entsprechend den zwischen den Bezirksbauämtern und den zentralgeleiteten volkseigenen Baukombinaten abgeschlossenen Vereinbarungen. §12 Räte der Kreise und Kreisbauämter (1) Die Räte der Kreise haben auf der Grundlage von staatlichen Plankennziffern und Direktiven in ihrem Verantwortungsbereich die Entwicklung aller kreisgeleiteten Baukapazitäten in Übereinstimmung mit den Aufgaben zur Entwicklung des örtlichen Bauwesens unter Einbeziehung der Baubetriebe aller Eigentumsformen so zu gewährleisten, daß die ihnen übertragene Verantwortung bei der komplexen Planung und Leitung der Reproduktion der Grundfonds in ihrem Territorium in Übereinstimmung mit den Zielen des Fünf jahrplanes und der Jahresvolkswirt-schaftspläne durchgesetzt wird. (2) Die Räte der Kreise sind in ihrem Territorium verantwortlich für die Bilanzierung der Baureparaturen mit Ausnahme der Gleisbaureparaturen aller Bereiche der Volkswirtschaft. Den Räten der Kreise kann darüber hinaus Verantwortung für die Bilanzierung von Investitionen übertragen werden. Für die Deckung des Baureparaturbedarfs der Landesverteidigung gelten die Bestimmungen der Lieferverordnung (LVO) vom 31. Mai 1968 (GBl. II S. 407). (3) Die Räte der Kreise haben auf der Grundlage von staatlichen Plankennziffem und Direktiven die staatlichen Plankennziffern für die Entwicklung der Baukapazitäten der kreisgeleiteten volkseigenen Baubetriebe und der Räte der Städte und Gemeinden festzulegen. Die Räte der Kreise sichern, daß die Initiative der Bevölkerung grundsätzlich auf die planmäßigen Baumaßnahmen gelenkt wird. (4) Bei Erschließung von Reserven an Baukapazitäten und Baumaterialien können diese, soweit die beschlossenen Investitionen entsprechend den staatlichen Plankennziffern bilanziert sind und die planmäßigen Baureparaturen eingeordnet wurden, für weitere Baumaßnahmen, insbesondere zur Versorgung der Bevölkerung, bilanziert werden. (5) Für die Bilanzierung von Baureparaturen können durch die Räte der Kreise auf der Grundlage von Bauzustandsanalysen und Normativen Kennziffern für den Umfang der Baureparaturen nach Verantwortungsbereichen vorgegeben, das Recht auf Entgegennahme von Anmeldungen außer den bilanzbeauftragten volkseigenen Betrieben auch weiteren Betrieben übertragen, die Fristen für die Bilanzentscheidungen in Direktiven verkürzt werden. (6) Die Kreisplankommissionen haben die Ausarbeitung der Baubilanzen für Reparaturen zur Sicherung einer effektiven Reproduktion der Grundfonds zu beeinflussen. Sie arbeiten, ausgehend von den staatlichen Plankennziffern und den Kreisinvestitionsplänen, bei der Festlegung des Einsatzes der Baukapazitäten für die Zweige und Bereiche sowie Städte und Gemeinden mit. Die Stellungnahmen der Kreisplankommissionen sind von den Kreisbauämtem bei der Bilanzbestätigung vorzulegen. (7) Die Kreisbauämter sind im Aufträge der Räte der Kreise bilanzierende Organe. Sie führen eine ständige Bilanzübersicht und haben darüber die Räte der Kreise und die Bezirksbauämter zu informieren. Sie haben im Rahmen ihrer Bilanzverantwortung die erforderlichen Bilanzentscheidungen zu treffen. (8) Von den Kreisbauämtem sind die Baubilanzen nach Zustimmung durch die Räte der Kreise den Bezirksbauämtern zur Bestätigung vorzulegen. Veränderungen von planmäßigen Proportionen des Einsatzes der Baukapazitäten des örtlichen Verantwortungsbe-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 454 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 454) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 454 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 454)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Gerichtsgebäuden ist. Die Gerichte sind generell nicht in der Lage, die Planstellen der Justizwachtmeister zu besetzen, und auch die Besetzung des Einlaßdienstes mit qualifizierten Kräften ist vor allem in den Außenhandelsbetrieben, sind größere Anstrengungen zu unternehmen, um mittels der politisch-operativen Arbeit, insbesondere der Arbeit mit diese Organe sauber zu halten.

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