Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 45

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 45 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 45); Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 18. Januar 1971 45 sich aus der Anwendung des staatlichen Normativs „Exportgewinnanteil des Betriebes in Prozent“ auf den erwirtschafteten Exportgewinn. Der an den Staat abzuführende Teil des Exportgewinnes ergibt sich aus der Differenz von Exportgewinn und Exportgewinnanteil des Betriebes. 13. Die den Ministerien unterstellten volkseigenen Kombinate und WB leisten die Abführungen des Exportgewinnes an den Staat bis zum 18. Kalendertag und bis zum vorletzten Kalendertag des Monats in gleichen Raten entsprechend dem mit dem Betriebsplan für die einzelnen Monate bestätigten Betrag. Sie verrechnen Spitzenbeträge zwischen diesen Raten und den auf Grund des tatsächlichen Exportergebnisses zu leistenden Abführungen jeweils mit der 2. Rate des Folgemonats. 14. Die den VVB unterstellten volkseigenen Betriebe und Kombinate leisten an die VVB ebenfalls monatlich 2 gleiche Raten entsprechend dem mit dem Betriebsplan bestätigten Betrag. Sie verrechnen Spitzenbeträge zwischen diesen Raten und den auf Grund des tätsächlichen Exportgewinnes zu leistenden Abführungen jeweils mit der 1. Rate des Folgemonats. Die Termine für die Abführung legt die VVB fest. VI. Sonderabscfareibungen, Exportstützungen Sonderabschreibungen 1. Zur Durchsetzung der Erfordernisse der wissenschaftlich-technischen Revolution und zur Verwirklichung einer hocheffektiven Strukturpolitik sind die Direktoren der volkseigenen Betriebe und Kombinate berechtigt, Sonderabschreibungen für solche Maschinensysteme zu planen und anzuwenden, die im Ergebnis der komplexen sozialistischen Rationalisierung und Automatisierung geschaffen und eingesetzt werden. Diese Sonderabschreibungen sind grundsätzlich leistungsbezogen zu ermitteln. Die Höhe dieser Sonderabschreibungen ist so zu bestimmen, daß die erzeugnis- und verfahrenstechnisch typischen Teile des Maschinensystems bei optimaler Auslastung bis zum Zeitpunkt ihrer Aussonderung auf der Grundlage der langfristigen Grundfondsplanung abgeschrieben sind. 2. Die Direktoren der volkseigenen Betriebe und Kombinate sind berechtigt, für einzelne Maschinen und Ausrüstungen Sonderabschreibungen zu planen und anzuwenden. Voraussetzung hierfür ist, daß diese Grundmittel durch Veränderungen in der Struktur der Ausrüstungen einem höheren moralischen Verschleiß unterliegen und durch wesentlich effektivere Grundmittel im Rahmen der planmäßig festgelegten Aussonderung ersetzt werden. Dieses Recht haben auch die Leiter von For-schungs- und Entwicklungseinrichtungen. 3. Sonderabschreibungen entsprechend den Ziffern 1 und 2 dürfen nur vorgenommen werden, wenn ein optimaler Umschlag der Grundfonds, verbunden mit einer hohen Aussonderungsquote von technisch veralteten Ausrüstungen und einer Reduzierung der spezifischen Reparaturkosten, in den folgenden Jahren erreicht wird. Sonderabschreibungen führen nicht zur Verminderung der staatlichen Planauflage Nettogewinnabführungsbetrag an den Staat. Sie sind jedoch kalkulationsfähig. Erhöhungen bestehender Einzelpreise und des Preisniveaus dürfen durch die Anwendung von Sonderabschreibungen nicht ein-treten. Exportstützungen 4. Festgelegte Exportstützungen sind aus dem Nettogewinn zu finanzieren. Sie sind in die Planauflage Nettogewinnabführungsbetrag einzubeziehen. Die Generaldirektoren der WB haben bei der Beauflagung des Nettogewinnabführungsbetrages gegenüber den ihnen unterstellten volkseigenen Betrieben und Kombinaten zu berücksichtigen, daß die Mittel für Exportstützungen entsprechend den Ziffern 5 und 6 bei der WB zu konzentrieren sind. Das gilt auch für volkseigene Kombinate gegenüber den Kombinatsbetrieben. 5. Die volkseigenen Kombinate und die VVB führen die Exportstützungen in geplanter Höhe dem Sonderbankkonto „Exportstützungen“ bei der Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik zu. Bei Übererfüllung des Exportplanes sind die zusätzlichen Exportstützungen ebenfalls dem Sonderbankkonto „Exportstützungen“ zuzuführen. 6. Die nach Ziff. 5 dem Sonderbankkonto zuzufüh-, renden Exportstützungen sind mit der Nettogewinnabführung zu verrechnen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die noch gründlichere Aufklärung und operative Kontrolle der Zuziehenden und der Rückkehrer, die noch gründlicher unter die Lupe zu nehmen sind.

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