Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 440

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 440 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 440); 440 Gesetzblatt Teil II Nr. 52 Ausgabetag: 23. Juni 1971 17. Januar 1966 über die Bildung, von Exportkontoren durch Betriebe der örtlichen Wirtschaft (GBl. II S. 105) gebildeten Investitions- bzw. Reservefonds in die In-vestitions- bzw. Umlaufmittelfonds der nach dieser Verordnung zu bildenden Exportkontore zu übernehmen. (2) Das wirtschaftsleitende Organ hat den Zeitpunkt der Umbildung in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Exportkontor festzulegen. Die Umbildung hat jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 1972 zu erfolgen. Exportkontore, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht umgebildet wurden, sind im Register zu löschen. Diese Exportkontore sind vom zuständigen wirtschaftsleitenden Organ dem Staatsorgan mitzuteilen, das das Register führt. XIII. Schlußbestimmungen §35 (1) Diese Verordnung tritt am l.Juli 1971 in Kraft. (2) Die Anordnung vom 17. Januar 1966 über die Bildung von Exportkontoren durch Betriebe der örtlichen Wirtschaft (GBl. II S. 105) tritt am 31. Dezember 1972 außer Kraft. Berlin, den 2. Juni 1971 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Der Minister für Außenwirtschaft Solle Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Planung, Bildung und Verwendung des Prämienfonds und des Kultur-und Sozialfonds für das Jahr 1971 vom 15. Juni 1971 Auf Grund des § 23 der Verordnung vom 20. Januar 1971 über die Planung, Bildung und Verwendung des Prämienfonds und des Kultur- und Sozialfonds für das Jahr 1971 (GBl. II S. 105) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen sowie dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: Zu § 3 der Verordnung: §1 Bei Betrieben, die zeitweilig noch mit Verlust arbeiten, verändert sich der Prämienfonds mit der Über-bzw. Überschreitung des geplanten Verlustes. Dazu ist ein Normativ vorzugeben. Das Normativ ist auf die Über- bzw. Überschreitung des geplanten Verlustes anzuwenden. Es kann maximal 25 % betragen. Zu § 6 Abs. 1 der Verordnung: §2 Die festgelegte materielle Aufgabe Export gilt als erfüllt, wenn die staatliche Auflage Export in den Plankennziffern Wirtschafts- und Währungsgebiete erfüll ist. Zu § 7 der Verordnung: §3 (1) Die Sonderzuführungen zum Prämiebonds für die Übererfüllung der Exportpläne erfolgen für die Planteile sozialistisches und nichtsozialistisches Wirtschaftsgebiet getrennt. Voraussetzung für die Gewährung der Sonderzuführung für die Übererfüllung eines Planteils Export ist die Erfüllung des anderen Planteils Export. (2) Der Berechnung der Sondenzuführung wird der Anteil des jeweiligen Planteils zu Industrieabgabepreisen an der gesamten Warenproduktion des Betriebes zugrunde gelegt., (3) Sonderzuführungen zum Prämienfonds für die Übererfüllung des Planteils sozialistisches Wirtschaftsgebiet können dann erfolgen, wenn im Planteil nichtsozialistisches Wirtschaftsgebiet die Plankennziffer Valuta-Mark erfüllt ist. (4) Die Erfüllung und Übererfüllung des Planteils nichtsozialistisches Wirtschaftsgebiet wird an der Plankennziffer Valuta-Mark gemessen. (5) Die volkseigenen Betriebe haben die Berechtigung von Sonderzuführungen zum. Prämienfonds anhand der im Formblatt S 113 ausgewiesenen Exporte und der von der Bank mit den Außenhandelsbetrieben abgestimmten effektiven Exportumsätze nachzuweisen. Zu § 11 der Verordnung: §4 Im Betriebskollektivvertrag ist den Werktätigen sichtbar zu machen, wie sich die Entwicklung des Prämienfonds in Abhängigkeit von der Erfüllung der Planaufgaben des Betriebes vollzieht. Weiterhin sind im Betriebskollektivvertrag festzulegen: die Verwendungszwecke und Verwendungsformen sowie die Überführung von Prämienmitteln in den Prämien-, Kultur- und Sozialfonds der Betriebsberufsschulen und Lehrlingsausbildungsstätten, die Grundsätze der Differenzierung des Anteils der Bereiche und Produkti'onsabschnitte am Prämienfonds des Betriebes entsprechend ihrem Beitrag zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und Effektivität, die Grundsätze zur Auswahl von Leistungskriterien für die Bereiche, Produktionsabschnitte und für die einzelnen Werktätigen, die Verantwortung für die;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen sowie zur sicheren und vertragsgerechten Abwicklung des Transitverkehrs.

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