Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 439

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 439 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 439); Gesetzblatt Teil II Nr. 52 Ausgabetag: 23. Juni 1971 439 über die Ausreichung von Krediten, dem Exportkontor zur Finanzierung seiner Umlaufmittel Kredite zu gewähren. VII. Entlohnung der Beschäftigten des Exportkontors §26 Über die Entlohnung der Beschäftigten des Exportkontors entscheidet das im § 4 Abs. 3 genannte wirtschaftsleitende Organ entsprechend dem für die ihm unterstellten volkseigenen Betriebe des jeweiligen Wirtschaftszweiges geltenden Rahmenkollektivvertrag. VIII. Materielle Verantwortlichkeit §27 (1) Die Mitgliedsbetriebe sind für die Nicht- bzw. nichtgehörige Erfüllung der sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Pflichten und der im Gesellschaftsrat getroffenen Festlegungen materiell verantwortlich. Sie haben dem Exportkontor einen eventuell entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) Bezüglich der Nicht- oder nichtgehörigen Erfüllung der sich aus den Wirtschaftsverträgen ergebenden Pflichten gelten die Bestimmungen des Vertragsgesetzes und seiner Durchführungsverordnungen. IX. Entscheidungen von Streitigkeiten §28 (1) Bei entstehenden Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag ist von den beteiligten Betrieben mit Unterstützung des wirtschaftsleitenden Organs eine eigenverantwortliche Lösung anzustreben. (2) Kommt eine eigenverantwortliche Lösung nicht zustande, so kann, soweit es sich um Erfüllungsstreitigkeiten und die Feststellung über das Bestehen von Rechtsverhältnissen handelt, das Staatliche Vertragsgericht angerufen werden. X. Verjährung §29 (1) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Forderungen der Mitgliedsbetriebe aus dem Gesellschaftsvertrag ein Jahr. Sie beginnt mit dem l.Tage des Kalendermonats, der auf den Tag folgt, an dem die Forderung geltend gemacht werden kann oder bei ordnungsgemäßem Verhalten hätte geltend gemacht werden können. (2) Die Verjährungsfrist für Forderungen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Mitglieds bzw. mit der Beendigung der Tätigkeit des ExDortkontors beginnt am 1. Tag des auf das Ausscheiden bzw. die Beendigung der Tätigkeit folgenden Kalendermonats Auf die Unterbrechung und Hemmung der Verjährung findet §111 des Vertragsgesetzes vom“25. Februar 1965 (GBl. I S. 107) Anwendung. XI. Ausscheiden von Mitgliedsbetrieben oder Beendigung der Tätigkeit des Exportkontors §30 (1) Im Gesellschaftsvertrag ist festzulegen, innerhalb welcher Frist der Antrag auf Ausscheiden eines Mitgliedsbetriebes aus dem Exportkontor an den Gesellschaftsrat eingereicht werden muß. (2) Scheidet ein Mitgliedsbetrieb aus, kann der Gesellschaftsrat über die Veränderung des Gesellschaftsvermögens beschließen. §31 (1) Das Exportkontor beendet seine Tätigkeit, wenn sich effektivere Möglichkeiten zur Durchführung des Exports ergeben. Die Beendigung der Tätigkeit bedarf des einstimmigen Beschlusses des Gesellschaftsrates. (2) Vor Beschlußfassung ist die Zustimmung des wirtschaftsleitenden Organs und des zuständigen Außenhandelsbetriebes einzuholen. §32 (1) Bei Beendigung der Tätigkeit des Exportkontors ist eine Abwicklung der materiellen und finanziellen Fonds durchzuführen. Soweit die vorhandenen Fonds des Exportkontors zur Begleichung der Verbindlichkeiten des Exportkontors nicht ausreichen, haben die Mitgliedsbetriebe die fehlende Summe im Verhältnis zu ihrem eingezahlten Anteil aufzubringeri. (2) Zur Abwicklung der materiellen und finanziellen Fonds ist ein Abwicklungsbevollmächtigter einzusetzen, der vom Gesellschaftsrat vorzuschlagen und vom wirtschaftsleitenden Organ zu bestätigen ist. §33 (1) Die Rechtsfähigkeit des Exportkontors endet mit der Löschung im Register. (2) Der Abwicklungsbevollmächtigte hat nach Abwicklung der materiellen und finanziellen Fonds die Löschung im Register zu beantragen. XII. Übergangsregelung §34 (1) Die bestehenden Exportkontore sind entsprechend den Bestimmungen dieser Verordnung umzubilden. Dabei sind die nach § 12 Abs. 1 der Anordnung vom;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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