Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 432

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 432 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 432); 432 Gesetzblatt Teil II Nr. 51 Ausgabetag: 22. Juni 1971 Volkspolizei-Kreisamtes jedes andere Volkspolizei-Kreisamt sowie jeder Angehörige der Deutschen Volkspolizei Maßnahmen auf Grund dieser Verordnung treffen. (4) Die Erlaubnis zur Durchführung von Großraumoder Schwerlasttransporten gemäß § 21 erteilt das Volkspolizei-Kreisamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Transport beginnt. (5) Die Erlaubnis zur Durchführung von sportlichen Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen gemäß § 38 erteilen: a) die Volkspolizei-Kreisämter für Veranstaltungen innerhalb der Kreise; b) die Bezirksbehörden der Deutschen Volkspolizei für Veranstaltungen, die sich innerhalb eines Bezirkes über mehrere Kreise erstrecken; c) das Ministerium des Innern, sofern die Veranstaltungen internationalen Charakter tragen oder sich über mehrere Bezirke erstrecken. §52 Übertragen von Befugnissen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (1) Die Volkspolizei-Kreisämter können im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen staatlichen Organen bzw. den Gewerkschaftsleitungen der Betriebe den Arbeitsgruppen für Verkehrssicherheit in den Gemeinden und Wohngebieten, den Verkehrssicherheitsaktivs der Betriebe sowie den Motorsportclubs des Allgemeinen Deutschen Motorsport-Verbandes der Deutschen Demokratischen Republik mit deren Zustimmung die Befugnis übertragen, jeweils für ihren Bereich folgende Maßnahmen durchzuführen: a) Kontrolle der Fahrzeuge auf Verkehrs- und Betriebssicherheit (§ 5 StVO) und Durchführung technischer Überprüfungen von Fahrzeugen (§ 28 StVZO); b) Begleitung von polizeilich genehmigten Großraum- und Schwerlasttransporten (§ 21 StVO); c) Überprüfung der Fahrzeugführer und Fahrzeuge zwecks Erteilung der Erlaubnis zur Personenbeförderung auf Lastkraftwagen und deren Anhängefahrzeugen (§ 23 StVO); d) Durchführung von Verkehrsunterricht (§ 47 StVO bzw. § 89 StVZO); e) Abnahme von Prüfungen zur Erlangung der Fahrerlaubnis für langsamfahrende Kraftfahrzeuge (§ 6 StVZO), Kleinkrafträder (§ 85 StVZO) und der Klasse 3 (§ 13 StVZO); f) Kontrolle der Zulassungsscheine und der Nachweise über die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer und des Beitrages zur Kraftfahr-Haft-pflicht-Versicherung (§22 Abs. 4 StVZO). (2) Bei der Übertragung der Befugnisse ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Befugnisse können auf einzelne der im Abs. 1 aufgeführten Maßnahmen und auf einzelne Mitglieder der Kollektive beschränkt werden. Die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse sind jährlich zu prüfen; die Befugnisse sind zu entziehen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. (3) Die Volkspolizei-Kreisämter können Personen die Befugnis übertragen, Fahrzeuge technisch zu überprüfen und die Überprüfung sowie technische Veränderungen am Fahrzeug im Zulassungsschein zu vermerken. §53 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung ist für den gesamten Straßenverkehr in der Deutschen Demokratischen Republik anzuwenden. Sie gilt auch in Objekten der bewaffneten Organe, in denen Verkehrszeichen gemäß Anlage 1 auf-gestellt sind. (2) Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei kann im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe auf Antrag der Leiter sozialistischer Großbetriebe in begründeten Fällen den räumlichen Geltungsbereich dieser Verordnung auf die für den Straßenverkehr innerhalb von sozialistischen Großbetrieben bestimmten Flächen erweitern. Die Entscheidung kann von Bedingungen abhängig gemacht werden, zu deren Einhaltung und Überwachung der Leiter des Betriebes verpflichtet ist. Die Zuständigkeit für die Verwaltung dieser Straßen wird hierdurch nicht berührt. §54 Durchführungsbestimmungen Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei kann im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erlassen und durch Anordnungen die Anlagen ändern oder ergänzen. Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Kloslerstraße 47, Telefon. 209 36 2* Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str 17, Telefon: 209 45 01 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Teil n 1,80 M und Teil in 0,75 M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Straße 263, Telefon: 42 46 41 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31817;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 432 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 432) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 432 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 432)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der Sicherheit in der Deutschen Demokratischen Republik; sie dient der weiteren Festigung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates und sichert die friedliche Entwicklung des sozialistischen Aufbaus.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X