Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 422

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 422 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 422); 422 Gesetzblatt Teil II Nr. 51 Ausgabetag: 22. Juni 1971 Zweites Kapitel Allgemeine Bestimmungen fiber das Verhalten im Straßenverkehr bei der Führung von Fahrzeugen aller Art §5 Führung von Fahrzeugen und Mitnahme von Personen auf oder in Kraftfahrzeugen (1) Fahrzeuge müssen einen zur selbständigen Leitung geeigneten Führer haben. Der Fahrzeugführer darf bei Antritt und während der Fahrt nicht unter Einwirkung von Alkohol stehen. Die Fahrtüchtigkeit darf auch nicht durch Übermüdung, Krankheit sowie durch Rauschgifte, Medikamente oder andere Mittel, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, vermindert sein. (2) Der Fahrzeugführer ist bei der Leitung und Bedienung des Fahrzeuges zur Vorsicht verpflichtet. Er hat alle Maßnahmen zu treffen, damit er von seinem Platz aus das Fahrzeug einwandfrei führen kann und ausreichende Sicht hat. Er darf Personen, Tiere oder Gegenstände nur mitnehmen, wenn sie ihn bei der Leitung und Bedienung des Fahrzeuges nicht behindern. Führer von Krafträdern (außer von Kleinkrafträdern gemäß § 84 StVZO) haben außerhalb geschlossener Ortschaften Schutzhelme zu tragen. Das Rauchen ist beim Fahren auf Krafträdern und Kleinkrafträdern nicht gestattet. (3) Fahrzeuge müssen sich in einem Verkehrs- und betriebssicheren Zustand befinden. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, den Zustand des Fahrzeuges sowie die Verteilung und richtige Befestigung der Ladung vor Antritt der Fahrt zu kontrollieren. Liegen Mängel vor, die die Verkehrs- oder Betriebssicherheit beeinträchtigen. darf die Fahrt nicht angetreten werden. Mängel, die während der Fahrt auftreten und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, sind unverzüglich zu beseitigen. Ist dies nicht möglich, ist das Fahrzeug auf dem kürzesten Wege aus dem Verkehr zu ziehen. (4) Für die Erfüllung der dem Fahrzeugführer nach den Absätzen 1 bis 3 obliegenden Aufgaben und Pflichten sind auch der Fahrzeughalter oder dessen beauftragter Vertreter sowie die Personen, die ständig oder zeitweise die Verfügungsgewalt über den Einsatz des Fahrzeuges ausüben, verantwortlich. Sie dürfen insbesondere die Fahrt nicht anordnen oder gestatten, wenn ihnen bekannt ist oder wenn sie den Umständen nach damit rechnen müssen, daß der Fahrzeugführer zur sicheren Leitung und Bedienung seines Fahrzeuges nicht geeignet oder das Fahrzeug nicht Verkehrs- oder betriebssicher ist. (5) Auf oder in Kraftfahrzeugen darf nur die im Zu-lassungs- bzw. Registrierschein eingetragene Anzahl von Personen mitgenommen werden, sofern nicht gemäß Abs. 6 und §23 etwas. anderes bestimmt ist. Die Fahrzeuge sind so zu beladen (Personen, Gepäck und Zubehör), daß die zulässigen Achslasten nicht überschritten werden. (6) Bei der Mitnahme von Kindern auf oder in Kraftfahrzeugen, besonders bei Kindertransporten, sind ge-eignete und ausreichende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Im einzelnen gelten folgende Regelungen: a) für Personenkraftwagen: Auf zwei Sitzplätzen können an Stelle der erwachsenen Personen je zwei Kinder im Alter bis zu 12 Jahren mitgenommen werden; auf den hinte- ren Sitzen dürfen zusätzlich zwei Kinder im Alter bis zu 7 Jahren oder ein Kind im Alter bis zu 12 Jahren befördert werden; b) für Kraftomnibusse und Führerkabinen von Lastkraftwagen : Jeder erwachsene Fahrgast kann ein Kind im Al-. ter bis zu 4 Jahren mitnehmen; an Stelle von zwei erwachsenen Personen können auf zwei zusammenhängenden Sitzplätzen jeweils drei Kinder fm Alter bis zu 12 Jahren befördert werden; c) für Krafträder mit Seitenwagen: Im Seitenwagen kann eine erwachsene Person ein Kind im Alter bis zu 7 Jahren mitnehmen; an Stelle einer erwachsenen Person können zwei Kinder im Alter bis zu 12 Jahren im Seitenwagen befördert werden; d) für Solokrafträder und Kleinkrafträder: Ein Kind im Alter bis zu 7 Jahren kann mitgenommen werden, wenn ein gesonderter Kindersitz sowie feste Fußstützen und ein Haltegriff vorhanden sind; befindet sich der Kindersitz hinter dem Fahrer, muß eine erwachsene Begleitperson das Kind schützen, sofern der Sitz nicht geschlossen und mit Bauchgurt versehen ist. Auf der Sitzbank eines Kraftrades kann ein Kind im Aller bis zu 7 Jahren mitgenommen werden, - wenn die Sitzbank ausreichend lang ist. feste Fußstützen und ein Haltegriff vorhanden sind und das Kind zwischen erwachsenen Personen sitzt. Die auf Krafträdern angebrachten Kindersitze müssen den vorhandenen Werkanweisungen oder Typgutachten der Kraftfahrzeugtechnischen Anstalt entsprechen. §6 Benutzung der Fahrbahn (1) Der Fahrzeugführer hat die für die Fahrzeugart bestimmte Fahrbahn zu benutzen. (2) Sofern nicht besondere Umstände entgegenstehen, ist mit Fahrzeugen auf der rechten Fahrbahnhälfte rechts zu fahren. Mit langsam fahrenden Fahrzeugen ist die äußerste rechte Seite der rechten Fahrbahnhälfte einzuhalten. Diese Bestimmungen gelten auch für Einbahnstraßen. % ' (3) Beim Einbiegen ist nach rechts ein enger, nach links ein weiter Bogen auszuführen. Wer rechts einbiegen will, hat sein Fahrzeug vorher möglichst weit rechts, wer links einbiegen will, möglichst weit links in den Verkehr einzuordnen. (4) Auf Straßen mit zwei gleichartigen, voneinander getrennten Fahrbahnen haben Fahrzeuge die in ihrer Fahrtrichtung rechts liegende Fahrbahn zu benutzen. Die Fahrbahnen gelten als Einbahnstraßen im Sinne des §9. (5) Auf Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften, die durch Leitlinien (Anlage 2 Abschn. II Ziffer 2) in mehrere Fahrspuren gleicher Fahrtrichtung eingeteilt sind, ist innerhalb einer Fahrspur zu fahren. Das Überwechseln in eine andere Fahrspur ist nur unter Rücksichtnahme auf den übrigen, insbesondere den nachfolgenden Verkehr erlaubt. (6) Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeuge/! und deren Anhängefahrzeugen benutzt werden. Eisenbe-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der vorab erwähnten Tendenz der Kompetenzverschiebungen zugunsten des Polizeiapparates und zugunsten der Vorerhebungen im System der Strafverfolgung. Zusammenfassend läßt sich resümieren: daß den Polizeibehörden der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und das friedliche Leben der Bürger zu organisieren. Mit dieser grundlegenden Regelung ist die prinzipielle Verantwortung der Schutz- und Sicherheitsorgane des sozialistischen Staates und der Sicherheit der Rechte Verhafteter macht es sich erforderlich, eine für alle Diensteinheiten der Linie einheitlich geltende Effektenordnunq zu erlassen.

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