Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 422

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 422 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 422); 422 Gesetzblatt Teil II Nr. 51 Ausgabetag: 22. Juni 1971 Zweites Kapitel Allgemeine Bestimmungen fiber das Verhalten im Straßenverkehr bei der Führung von Fahrzeugen aller Art §5 Führung von Fahrzeugen und Mitnahme von Personen auf oder in Kraftfahrzeugen (1) Fahrzeuge müssen einen zur selbständigen Leitung geeigneten Führer haben. Der Fahrzeugführer darf bei Antritt und während der Fahrt nicht unter Einwirkung von Alkohol stehen. Die Fahrtüchtigkeit darf auch nicht durch Übermüdung, Krankheit sowie durch Rauschgifte, Medikamente oder andere Mittel, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, vermindert sein. (2) Der Fahrzeugführer ist bei der Leitung und Bedienung des Fahrzeuges zur Vorsicht verpflichtet. Er hat alle Maßnahmen zu treffen, damit er von seinem Platz aus das Fahrzeug einwandfrei führen kann und ausreichende Sicht hat. Er darf Personen, Tiere oder Gegenstände nur mitnehmen, wenn sie ihn bei der Leitung und Bedienung des Fahrzeuges nicht behindern. Führer von Krafträdern (außer von Kleinkrafträdern gemäß § 84 StVZO) haben außerhalb geschlossener Ortschaften Schutzhelme zu tragen. Das Rauchen ist beim Fahren auf Krafträdern und Kleinkrafträdern nicht gestattet. (3) Fahrzeuge müssen sich in einem Verkehrs- und betriebssicheren Zustand befinden. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, den Zustand des Fahrzeuges sowie die Verteilung und richtige Befestigung der Ladung vor Antritt der Fahrt zu kontrollieren. Liegen Mängel vor, die die Verkehrs- oder Betriebssicherheit beeinträchtigen. darf die Fahrt nicht angetreten werden. Mängel, die während der Fahrt auftreten und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, sind unverzüglich zu beseitigen. Ist dies nicht möglich, ist das Fahrzeug auf dem kürzesten Wege aus dem Verkehr zu ziehen. (4) Für die Erfüllung der dem Fahrzeugführer nach den Absätzen 1 bis 3 obliegenden Aufgaben und Pflichten sind auch der Fahrzeughalter oder dessen beauftragter Vertreter sowie die Personen, die ständig oder zeitweise die Verfügungsgewalt über den Einsatz des Fahrzeuges ausüben, verantwortlich. Sie dürfen insbesondere die Fahrt nicht anordnen oder gestatten, wenn ihnen bekannt ist oder wenn sie den Umständen nach damit rechnen müssen, daß der Fahrzeugführer zur sicheren Leitung und Bedienung seines Fahrzeuges nicht geeignet oder das Fahrzeug nicht Verkehrs- oder betriebssicher ist. (5) Auf oder in Kraftfahrzeugen darf nur die im Zu-lassungs- bzw. Registrierschein eingetragene Anzahl von Personen mitgenommen werden, sofern nicht gemäß Abs. 6 und §23 etwas. anderes bestimmt ist. Die Fahrzeuge sind so zu beladen (Personen, Gepäck und Zubehör), daß die zulässigen Achslasten nicht überschritten werden. (6) Bei der Mitnahme von Kindern auf oder in Kraftfahrzeugen, besonders bei Kindertransporten, sind ge-eignete und ausreichende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Im einzelnen gelten folgende Regelungen: a) für Personenkraftwagen: Auf zwei Sitzplätzen können an Stelle der erwachsenen Personen je zwei Kinder im Alter bis zu 12 Jahren mitgenommen werden; auf den hinte- ren Sitzen dürfen zusätzlich zwei Kinder im Alter bis zu 7 Jahren oder ein Kind im Alter bis zu 12 Jahren befördert werden; b) für Kraftomnibusse und Führerkabinen von Lastkraftwagen : Jeder erwachsene Fahrgast kann ein Kind im Al-. ter bis zu 4 Jahren mitnehmen; an Stelle von zwei erwachsenen Personen können auf zwei zusammenhängenden Sitzplätzen jeweils drei Kinder fm Alter bis zu 12 Jahren befördert werden; c) für Krafträder mit Seitenwagen: Im Seitenwagen kann eine erwachsene Person ein Kind im Alter bis zu 7 Jahren mitnehmen; an Stelle einer erwachsenen Person können zwei Kinder im Alter bis zu 12 Jahren im Seitenwagen befördert werden; d) für Solokrafträder und Kleinkrafträder: Ein Kind im Alter bis zu 7 Jahren kann mitgenommen werden, wenn ein gesonderter Kindersitz sowie feste Fußstützen und ein Haltegriff vorhanden sind; befindet sich der Kindersitz hinter dem Fahrer, muß eine erwachsene Begleitperson das Kind schützen, sofern der Sitz nicht geschlossen und mit Bauchgurt versehen ist. Auf der Sitzbank eines Kraftrades kann ein Kind im Aller bis zu 7 Jahren mitgenommen werden, - wenn die Sitzbank ausreichend lang ist. feste Fußstützen und ein Haltegriff vorhanden sind und das Kind zwischen erwachsenen Personen sitzt. Die auf Krafträdern angebrachten Kindersitze müssen den vorhandenen Werkanweisungen oder Typgutachten der Kraftfahrzeugtechnischen Anstalt entsprechen. §6 Benutzung der Fahrbahn (1) Der Fahrzeugführer hat die für die Fahrzeugart bestimmte Fahrbahn zu benutzen. (2) Sofern nicht besondere Umstände entgegenstehen, ist mit Fahrzeugen auf der rechten Fahrbahnhälfte rechts zu fahren. Mit langsam fahrenden Fahrzeugen ist die äußerste rechte Seite der rechten Fahrbahnhälfte einzuhalten. Diese Bestimmungen gelten auch für Einbahnstraßen. % ' (3) Beim Einbiegen ist nach rechts ein enger, nach links ein weiter Bogen auszuführen. Wer rechts einbiegen will, hat sein Fahrzeug vorher möglichst weit rechts, wer links einbiegen will, möglichst weit links in den Verkehr einzuordnen. (4) Auf Straßen mit zwei gleichartigen, voneinander getrennten Fahrbahnen haben Fahrzeuge die in ihrer Fahrtrichtung rechts liegende Fahrbahn zu benutzen. Die Fahrbahnen gelten als Einbahnstraßen im Sinne des §9. (5) Auf Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften, die durch Leitlinien (Anlage 2 Abschn. II Ziffer 2) in mehrere Fahrspuren gleicher Fahrtrichtung eingeteilt sind, ist innerhalb einer Fahrspur zu fahren. Das Überwechseln in eine andere Fahrspur ist nur unter Rücksichtnahme auf den übrigen, insbesondere den nachfolgenden Verkehr erlaubt. (6) Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeuge/! und deren Anhängefahrzeugen benutzt werden. Eisenbe-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher besteht in der Durch-. führung gezielter Maßnahmen zur Zersetzung feindlicher oder krimineller Personenzusammenschlüse. Ausgehend von der Funktion staatliches Untersuchungsorgan können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Täters gleichzeitig die entscheidende Voraussetzung für die Realisierung auch aller weiteren dem Strafverfahren obliegenden Aufgaben darstellt. Nur wahre Untersuchungsergebnisse können beitragen - zur wirksamen Unterstützung der Politik der Partei zu leisten. Besondere Aufmerksamkeit erfordertendabei !X - die strikte Durchsetzung der uchung rinzip ien und dei Qualität und ekt itä Untersuchungsarbeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit.

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