Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 40

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 40 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 40); 40 Gesetzblatt Teil II Nr. 5 Ausgabetag: 15. Januar 1971 Anordnung über die Erhebung staatlicher Verwaltungsgebühren für die Übertragung des Gewinnungsrechtes an mineralischen Rohstoffen vom 23. Dezember 1970 Auf Grund des § 13 der Verordnung vom 28. Oktober 1955 über die staatlichen Verwaltungsgebühren (GBl. I S. 787) in der Fassung des § 1 der Zweiten Verordnung vom 28. November 1967 (GBl. II S. 837) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Für die Übertragung des Gewinnungsrechtes an mineralischen Rohstoffen auf Grund des § 5 des Berggesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Mai 1969 (GBl. I S. 29) und des § 5 der Ersten Durchführungsverordnung vom 12. Mai 1969 zum Berggesetz der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II S. 257) werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben: 1. Die Gebühr für 1 kt Vorrat an festen mineralischen Rohstoffen beträgt 2 M 2. Die Mindestgebühr für die Übertragung des Gewinnungsrechtes an festen mineralischen Rohstoffen einer Lagerstätte beträgt 200 M 3. Die Gebühr für die Übertragung des Gewinnungsrechtes an flüssigen und gasförmigen mineralischen Rohstoffen einer Lagerstätte beträgt 200 M. §2 Die Gebühren laut § 1 sind an den Rat des Bezirkes oder Rat des Kreises zu zahlen, der das Gewinnungsrecht an mineralischen Rohstoffen dem Gewinnungsberechtigten übertragen hat. §3 Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren entsprechend dieser Anordnung sind die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften befreit, soweit sie die Gewinnung mineralischer Rohstoffe im Rahmen des § 10 Abs. 1 Buchst, e des Gesetzes vom 3. Juni 1959 über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (GBl. I S. 577) durchführen. Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind auch befreit die gärtnerischen Produktionsgenossenschaften, soweit sie mineralische Rohstoffe auf den von ihnen bewirtschafteten Bodenflächen für den Eigenbedarf gewinnen. §4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 23. Dezember 1970 Der Staatssekretär für Geologie I. V.: Dr. Zumpe Stellvertreter des Staatssekretärs Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17. Telefon: 209 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Teil II 5,30 M und Teil III 0.75 M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0.15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M. bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht KaufmöglichKeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Straße 263, Telefon: 42 46 41 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Abteilung in eigener Verantwortung organisiert. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit anderen Beweisgründen sowohl zur Erlangung von Gewißheit des Wahrheitswertes der Beschuldigtenaussage beitragen als auch Zweifel am Wahrheitsgehalt der Beschuldigtenaussage begründen können. Von besonderer Bedeutung sind diesbezüglich die Durchsetzung der im fixierten gesetzlichen Forderungen nach Allseitigkeit und Unvoreingenommenheit der Aufklärung der straftatverdächtigen Handlungen. Zusammen mit den in er Beweisrichtlinie des Obersten Gerichts.

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