Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 378

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 378 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 378); 378 Gesetzblatt Teil II Nr. 50 Ausgabetag: 18. Juni 1971 (3) Die Verantwortung für die Material-, Ausrü-stungs- und Konsumgüterbilanzierung (Bilanzverantwortung) haben die im Bilanzverzeichnis entsprechend § 3 festgelegten bilanzierenden Organe und bilanzbestätigenden Organe als staatliche Funktion im engen Zusammenwirken mit den am Aufkommen und an der Verwendung Beteiligten wahrzunehmen. Das hat insbesondere durch die Vorbereitung, Ausarbeitung, Koordinierung und Kontrolle der Bilanzen sowie durch die Entscheidung von Bilanzproblemen zu erfolgen. Die am Aufkommen und an der Verwendung Beteiligten sind verpflichtet, die bilanzierenden Organe bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Das erfordert, die Verantwortung für die Ausarbeitung der Bilanzen eindeutig festzulegen und die Verantwortung für die Bilanzbestätigung unter dem Gesichtspunkt zu sichern, daß immer vom volkswirtschaftlichen Interesse aus entschieden werden kann. §3 Bilanzpyramide (1) Für die Ausarbeitung und Bestätigung der Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen gilt folgende Verantwortung: 1. Bilanzen für volkswirtschaftlich entscheidende Roh-und Werkstoffe, Zuliefererzeugnisse, Ausrüstungen, Konsum- und Exportgüter sind unter Verantwortung des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission zu erarbeiten und dem Ministerrat zur Bestätigung vorzulegen (Staatsplanbilanzen). 2. Weitere zentrale Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen sowie volkswirtschaftlich wichtige Komplexbilanzen substituierbarer Roh- und Werkstoffe sind unter Verantwortung der zuständigen Minister und anderen Leiter zentraler Staatsorgane zu erarbeiten und dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission zur Bestätigung vorzulegen. 3. Bilanzen zur Präzisierung der Bilanzen gemäß den Ziffern 1 und 2 sind unter Verantwortung der Leiter der volkseigenen Betriebe und Kombinate auszuarbeiten und durch die Generaldirektoren der WB und volkseigenen Kombinate sowie die Leiter der ihnen gleichgestellten Organe zu bestätigen (Sortimentsbilanzen). Ausgewählte Sortimentsbilanzen, die insbesondere die Versorgung mit wichtigen Rohstoffen, Materialien und Zulieferteilen sowie die planmäßige kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung betreffen, sind unter Verantwortung der Generaldirektoren der WB und der Leiter der ihnen gleichgestellten Organe sowie der volkseigenen Kombinate auszuarbeiten und den Industrie-ministem und anderen Leitern zentraler Staatsorgane zur Bestätigung vorzulegen. 4. Die Bilanzen, die die unter den Ziffern 1 bis 3 genannten- Bilanzen konkretisieren bzw. andere Erzeugnispositionen der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur betreffen, sind durch die volkseigenen Betriebe und Kombinate auszuarbeiten (Einzelbilanzen). Die Festlegung über die Zuordnung dieser Bilanzen treffen die im Bilanzverzeichnis für den jeweiligen Vier- bzw. Fünfsteller der Erzeugnis-und Leistungsnomenklatur festgelegten Staats- bzw. Wirtschaftsorgane (bilanzverantwortliche Organe). Sie sind für die Bestätigung dieser Einzelbilanzen verantwortlich. (2) Der Minister für Materialwirtschaft ist für die Vorbereitung und koordinierte Ausarbeitung von Bi- lanzen für komplexe volkswirtschaftliche Aufgaben der Materialökonomie verantwortlich. Er trifft die erforderlichen Entscheidungen gegenüber den Ministern und anderen Leitern zentraler Staatsorgane auf der Grundlage der entsprechenden vom Ministerrat bzw. vom Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission zu bestätigenden Bilanzen. Das Ministerium für Materialwirtschaft hat die Bilanzen auszuarbeiten, die für die komplexen volkswirtschaftlichen Aufgaben der Materialsubstitution, insbesondere des rationellen Plasteeinsatzes, für die effektive Versorgung der Volkswirtschaft mit Verpackungswerkstoffen, -mittein und -hilfsmittein sowie Verpackungsmaschinen, für die Sekundärrohstoffwirtschaft und für den Korrosionsschutz besondere Bedeutung haben. Damit wird die Verantwortung der Staats- und Wirtschaftsorgane für die zu den komplexen volkswirtschaftlichen Aufgaben der Materialökonomie gehörenden einzelnen Bilanzen nicht eingeschränkt. (3) Der Minister für Materialwirtschaft hat in Abstimmung mit der Staatlichen Plankommission und im Zusammenwirken mit den Ministem und anderen Leitern zentraler Staatsorgane entsprechend den Bestimmungen des Abs. 1 die für die Bilanzpositionen verantwortlichen Staats- und Wirtschaftsorgane, volkseigenen Betriebe und Kombinate durch Anordnung (Bilanzverzeichnis) festzulegen. (4) Für die Leitung und Organisation der Bilanzierung materialwirtschaftlicher Prozesse gelten folgende Grundsätze: Alle volkswirtschaftlich entscheidenden Aufgaben, Verflechtungen und Proportionen Sind zentral zu planen und zu bilanzieren, unabhängig davon, ob es sich um zusammengefaßte oder einzelne Erzeugnispositionen handelt. Die bilanzierenden Organe für die Staatsplanpositionen sind die Staatliche Plankommission und für die weiteren zentralen Positionen der Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung die Industrieministerien und anderen zentralen Staatsorgane. Entsprechend dem Grundprinzip der Einheit von Planung, Leitung und Bilanzverantwortung sind in der Regel die den Hauptproduzenten übergeordneten Organe bzw. die Hauptproduzenten die bilanzierenden Organe. In den Fällen, in denen Erzeugnisse und Leistungen ausschließlich (bzw. fast ausschließlich) für einen Verbraucher bestimmt sind, werden diese Verbraucher als bilanzierende Organe festgelegt. Das gilt insbesondere für Erzeugnisse, die überwiegend importiert werden. Für substituierbare oder im Stofffluß bzw. in der Kooperationskette eng verflochtene Erzeugnisse, für die verschiedene bilanzierende Organe verantwort--lieh sind, ist die Komplexbilanz durch das zentrale Staatsorgan auszuarbeiten, das über den wesentlichen Anteil am gegenwärtigen Aufkommen verfügt. Bei substituierbaren Primär- und Sekundärrohstoffen ist die Bilanzverantwortung dem bilanzierenden Organ zu übertragen, das für die Primärrohstoffe zuständig ist. Als bilanzbestätigende Organe werden grundsätzlich die den bilanzierenden Organen übergeordneten Organe festgelegt. Soweit Verbraucher als bilanzierende Organe festgelegt werden, können als bilanzbestätigende Organe die entsprechend der Erzeugnis-und Leistungsnomenklatur für die betreffenden zusammengefaßten Erzeugnispositionen verantwortlichen Organe eingesetzt werden.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 378 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 378) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 378 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 378)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Zeugenvernehmungen bewußt darauf hinzuvvirken, daß dem Zeugen wahrheitsgemäße Darstellung der für das Strafverfehren deut samen Feststellungen ermöglicht und erleichtert wird.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X