Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 356

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 356 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 356); 356 Gesetzblatt Teil II Nr. 46 Ausgabetag: 25. Mai 1971 Lehrgänge für Leiter von Spitzengruppen (Meisterkurse) aller Kunstgattungen in Verantwortung des Zentralhauses für Kulturarbeit, Lehrgänge und Seminare für alle in der Aus- und Weiterbildung tätigen Lehrkräfte unter Verantwortung des Zentralhauses für Kulturarbeit. (2) - Für die Weiterbildung sind auch bewährte Veranstaltungsformen wie Werkstatt-Tage Leistungsvergleiche und Erfahrungsaustausche zu nutzen. (3) Die Teilnahme der künstlerischen Leiter an der Weiterbildung ist durch Delegierung zu sichern. Für alle unter Verantwortung der Räte der Bezirke, Abteilung Kultur, durchgeführte Weiterbildungsmaßnahmen erfolgt die Delegierung entsprechend § 6, für alle unter Verantwortung des Zentralhauses für Kulturarbeit durchzuführende Weiterbildungsmaßnahmen durch die Räte der Bezirke, Abteilung Kultur. §15 (1) Im Aufträge des Ministeriums für Kultur ist das Zentralhaus für Kulturarbeit verantwortlich für die Analyse der besten Erfahrungen der Leitung und Durchführung des Aus- und Weiterbildungssystems und der Qualifizierung der künstlerischen Leiter; die Verbreitung dieser Erfahrungen in regelmäßig durchzuführenden Erfahrungsaustauschen; die ständige Vervollkommnung des Systems, der Lehrpläne und Lehrmaterialien; die Planung und Durchführung zentraler Weiterbildungsveranstaltungen ; die Ausarbeitung von Rahmenprogrammen für eine langfristige bezirkliche Weiterbildung; die systematische Weiterbildung von Lehrkräften der Spezialschule; die Einbeziehung der künstlerischen Lehranstalten in den Prozeß der Ausarbeitung der Lehrpläne, Rahmenprogramme und Lehrmaterialien und für die praktische Durchführung zentraler Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen dieses Systems. (2) Die Räte der Bezirke, Abteilung Kultur, sind in Zusammenarbeit mit den Leitungen der Trägerorganisationen und mit den Räten der Kreise, Abteilung Kultur, verantwortlich für die Gestaltung des Aus- und Weiterbildungssystems auf ihren Territorien vor allem durch die Einbeziehung der künstlerischen Lehranstalten und künstlerischen Institutionen sowie anderer Kultur-und Bildungseinrichtungen (insbesondere der Bezirkskabinette für Kulturarbeit und der Bezirkskulturakademien, ferner Volkshochschulen, Betriebsakademien, Musikschulen, Pädagogische Bezirksund Kreiskabinette, Theater, Orchester, Museen) auf der Grundlage vertraglich gesicherter Kooperationsbeziehungen, die Auswahl und Vorbereitung der Kader auf der Grundlage langfristiger Kaderentwicklungspläne, die Durchführung der Ausbildung und der bezirklichen Weiterbildung auf der Grundlage der bestätigten Lehrpläne, die Überprüfung und Einstufung der künstlerischen Leiter auf der Grundlage zentraler Richtlinien, die systematische Auswertung der besten Erfahrungen bei der Verwirklichung des Aus- und Weiterbildungssystems, die Berichterstattung über die Qualifizierung der künstlerischen Leiter an das Ministerium für Kultur, die Planung und ’Sicherung der materiellen und finanziellen Voraussetzungen für die Aus- und Weiterbildung. III. Schlußbestimmungen §16 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten §§ 8 bis 15‘ der Anordnung vom 16. November 1962 über das Grundstudium für Kulturfunktionäre und die Spezialschule für Leiter des künstlerischen Volksschaffens (GBl. II S. 828) und §16, soweit er die Spezialschule betrifft, sowie die Prüfungsordnung der Spezialschule für Leiter des künstlerischen Volksschaffens vom 1. August 1966 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur Nr. 8/1966, Teil I, lfd. Nr. 23) außer Kraft Berlin, den 30. April 1971 Der Minister für Kultur Gysi Anordnung über das Statut der Hauptdirektion Spezialhandel vom 6. Mai 1971 §1 Rechtliche Stellung (1) Die Hauptdirektion ist das Leitungsorgan des zentralen Handelssystems „Spezialhandel“. Ihr sind juristisch selbständige Großhandels- und Versorgungsbetriebe (nachstehend Betriebe genannt) unterstellt. (2) Die Hauptdirektion ist juristische Person und arbeitet nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. (3) Der Sitz der Hauptdirektion ist Leipzig. (4) Die Hauptdirfektion führt im Rechtsverkehr die Bezeichnung „Hauptdirektion Spezialhandel“. (5) Die Hauptdirektion ist dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstellt. §2 Aufgaben (1) Die Hauptdirektion hat die Aufgabe, 1. die Versorgung des Vertragspartners auf der Grundlage der bestätigten Perspektiv- und Jahrespläne zu sichern und 2. die vorhandenen Dienstleistungskapazitäten auch zur Versorgung anderer Bedarfsträger voll auszulasten. (2) Hierzu hat die Hauptdirektion insbesondere zu gewährleisten: 1. die perspektivische Entwicklung der Betriebe. Sie erarbeitet die Perspektiv- und Jahrespläne auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und planmethodischen Richtlinien unter Einbeziehung der Besonderheiten der Versorgung des Vertragspartners; 2. die Durchsetzung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben im Rahmen der mit dem Vertragspartner vertraglich festgelegten Aufgaben; I;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilung zu lösen: Gewährleistung einer engen und kameradschaftlichen Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und bei Erfordernis mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit sowie das aufgabenbezogene politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin besteht. Bei der Absicherung der gefährdeten Personenkreise müssen wir uns auch noch stärker auf solche Personen orientieren, die mehrmals hinsichtlich des ungesetzlichen Verlassens der zunehmend über die Territorien anderer sozialistischer Staaten zu realisieren. Im Zusammenhang mit derartigen Schleusungsaktionen erfolgte die Eestnahme von Insgesamt Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten. Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der singedrungen waren.

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