Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 290

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 290 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 290); 290 Gesetzblatt Teil II Nr. 36 Ausgabetag: 8. April 1971 des Preisniveaus auch eine Aufstellung von Preisänderungskoeffizienten zu übergeben, die repräsentativ für die vorgesehene Veränderung der Einzelpreise wichtiger Erzeugnisse des Sortiments sind. § 5 (1) Durch die Ministerien und die anderen staatlichen Organe, die wirtschaftsleitenden Organe sowie die Räte der Bezirke ist zu gewährleisten, daß die ihnen unterstellten Betriebe bis zum 31. Mai 1971 durch Übergabe der vom Amt für Preise zusammengefaßten und zentral herauszugebenden Listen der Preisänderungskoeffizienten von den geplanten Preisänderungen in Kenntnis gesetzt werden. (2) Sofern Abnehmer, welche keine regelmäßigen Geschäftsbeziehungen zu bestimmten Lieferern haben, bis zu diesem Zeitpunkt die neuen Einzelpreise nicht erhalten haben und nicht mit den zentral herausgegebenen Preisänderungskoeffizienten planen, haben sie die neuen Einzelpreise von den Lieferern zu erfragen. Hierbei ist davon auszugehen, daß die zentrale Herausgabe von Preisänderungskoeffizienten in erster Linie der Information der Betriebe, insbesondere der Abnehmer, über vorgesehene Preisänderungen dient. Es ist anzustreben, daß überwiegend Einzelpreise bei der Bewertung des Planes angewandt werden. § 6 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft; sie tritt am 31. Dezember 1971 außer Kraft. Berlin, den 19. März 1971 Der Leiter des Amtes für Preise I. V.: Pfütze Staatssekretär Anordnung über die Planung und Kontrolle des Direktbezuges bei Industriewaren für den Bevölkerungsbedarf vom 10. März 1971 Zur Sicherung einer straffen Planung und Kontrolle des Direktbezuges von Industriewaren für den Bevölkerungsbedarf wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Präsidenten des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften (VDK) angeordnet: § 1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für alle Leitungsorgane der zentralen und bezirklichen Handelssysteme des sozialistischen Konsumgütergroßhandels und -einzelhandels und die ihnen unterstellten Betriebe, einschließlich deren Kommissionshändler, Groß- und Einzelhandelsbetriebe mit staatlicher Beteiligung, privaten Groß- und Einzelhandelsbetriebe, Vertriebsorganisationen der Industrie, Industrieläden. § 2 Planung des Direktbezuges (1) Der Plan des Direktbezuges ist Bestandteil des territorialen Versorgungsplanes. Im territorialen Versorgungsplan ist neben dem Ausweis des Warenbezuges des Großhandels der Direktbezug von der Produktion zu unterteilen nach Warenhäuser CENTRUM Warenhäuser des Zentralen Produktions- und Handelsunternehmens konsument volkseigenem Einzelhandel (HO) einschließlich Kommissionshandel, darunter Exquisit Wismut-Handel konsumgenossenschaftlichem Einzelhandel einschließlich Kommissionshandel . Verkaufseinrichtungen der Vertriebsorganisatjienen der Industrie und Industrieläden . privatem Einzelhandel. (2) Zur Vorbereitung des Versorgungsplanes erarbeiten die Leitungsorgane der bezirklichen Handelssysteme des sozialistischen Einzelhandels, die Warenhäuser und die Betriebe des Wismut-Handels unter Federführting der sozialistischen Großhandelsbetriebe gemeinsame Konzeptionen für die Entwicklung des Direktbezuges. Darin sind die Grundsätze und Kriterien für die Sortimentsgruppen sowie die in den planmäßigen Direktbezug einzubeziehenden Verkaufsstellen des sozialistischen Einzelhandels festzulegen. Grundlagen dafür bilden die Vereinbarungen zwischen den Leitungsorganen der zentralen Handelssysteme des sozialistischen Konsumgütergroßhandels und -einzelhandels sowie der Hauptdirektion des volkseigenen Einzelhandels (HO) über den Warenbezug. (3) Entsprechend den Festlegungen in den gemeinsamen Konzeptionen führen die sozialistischen Großhandelsbetriebe die erforderlichen Abstimmungen mit den Handelsorganisationen, Konsumgenossenschaften, Warenhäusern und anderen Handelsbetrieben einschließlich Kommissionshandel und dem privaten Groß-und Einzelhandel (über die Industrie- und Handelskammern) hinsichtlich der Sortimente, der Warenbezugsformen, der Menge und branchenspezifischen Festlegungen durch. Das Ergebnis der Abstimmung ist zu protokollieren, den Leitungsorganen der bezirklichen Handelssysteme des sozialistischen Einzelhandels bzw. den Leitungsorganen der zentralen Handelssysteme des sozialistischen Einzelhandels (nur Warenhäuser und Wismut-Handel) zuzuleiten und von diesen nach Prüfung zu bestätigen. (4) Die sozialistischen Großhandelsbetriebe haben in Wahrnehmung ihrer Funktion für die territoriale Planung und Bilanzierung des Warenfonds im Ergebnis der Abstimmung über den Warenbezug den Räten der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die zur Anwendung kommen, die gewissenhafte Auswertung eigener Erfahrungen und die Nutzung vermittelter operativer Hinweise. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren an das Gericht weiterzuleiten. Dem Verhafteten ist die Weiterleitung mitzuteilen. Der Verhaftete kann gegen die Verfügung von Disziplinär- und Sicherung smaßnahmen Beschwerde einlegen.

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