Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 287

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 287 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 287); Gesetzblatt Teil II Nr. 35 Ausgabetag: 2. April 1971 287 auf den Hersteller entfallende Anteil ist als zusätzlicher Gewinn in den Industriepreis einzubeziehen. (4) Ergibt sich aus dem Zusammenwirken ein Nutzen beim Zulieferer, ohne daß damit eine Veränderung des Zuliefererzeugnisses im Sinne des Abs. 3 verbunden ist, so kann der Finalproduzent auf vertraglicher Grundlage an diesem Nutzen beteiligt werden. (5) Die sich für einen Vertragspartner aus seiner Mitwirkung bei der Gebrauchswert-Kosten-Analyse an Erzeugnissen des anderen Partners ergebenden Kosten sind zu erstatten bzw. bei der Vereinbarung der Nutzensbeteiligung zu berücksichtigen. §7 (1) Zur Sicherung einer umfassenden sozialistischen Gemeinschaftsarbeit bei der Durchführung von Ge-brauchswert-Kosten-Analysen haben die Betriebe und Kombinate solche Bedingungen zu schaffen, daß deren Zielstellung in die Wettbewerbsprogramme aufgenommen wird. In Verbindung mit dem sozialistischen Wettbewerb sind den Neuerern konkrete Zielstellungen im Rahmen der Gehrauchswert-Kosten-Analyse zu übergeben und Neuerervereinbarungen mit ihnen abzuschließen. (2) Den zur Durchführung von Gebrauchswert-Kosten-Analysen gebildeten Kollektiven sind wichtige, von ihnen beeinflußbare Aufwands- und Nutzenskenn-ziffem zur Abrechnung und Kontrolle der Ergebnisse des sozialistischen Wettbewerbs über das Haushaltsbuch zu übergeben. (3) Die Leiter der Kollektive zur Durchführung von Gebrauchswert-Kosten-Analysen sind verpflichtet, aus Ideenkonferenzen, Spezialistenbefragungen usw. ermittelte Ideen, die den Charakter von Neuerervorschlägen tragen, dem Büro für die Neuererbewegung sowie neue Erkenntnisse zur Durchführung von Standardisierungs-arbeiten, insbesondere zur Erhöhung der Serienmäßigkeit der Produktion von Bauelementen und Baugruppen und zur Erhöhung und Sicherung der Qualität von Zulieferungen, dem dafür zuständigen Leiter unverzüglich zu übermitteln. (4) Schutzfähige Erfindungen sind gemäß den Rechtsvorschriften zu behandeln. §8 (1) Bei Anwendung der Gebrauchswert-Kosten-Analyse, insbesondere in der Phase der Forschung, Entwicklung und Überleitung in die Produktion, wird den Produzenten ein Anteil am erzielten volkswirtschaftlichen Nutzeffekt zeitweilig überlassen.* (2) Die materielle Anerkennung hervorragender Initiativleistungen von Werktätigen bei der Durchführung von Gebrauchswert-Kosten-Analysen, z. B. in Form von Zielprämien, erfolgt aais Mitteln des Prämienfonds der Betriebe bzw. des Verfügungsfonds** oder entsprechend den Rechtsvorschriften über die persönliche materielle Interessiertheit zur Förderung des ökonomischen Materialeinsatzes und des Leichtbaus, sofern diese Leistungen nicht nach den Bestimmungen der Neuererverordnung*** zu behandeln sind. * Dazu sind die Rechtsvorschriften anzuwenden, wie sie u. a. in der Anordnung vom 6. Juli 1967 über die Preisbildung für neu- und weiterentwickelte sowie für veraltete Erzeugnisse der metallverarbeitenden Betriebe (GBl. n S. 423) enthalten sind. ** gemäß Anordnung vom 8. Mai 1970 über die Bildung und Verwendung des Verfügungsfonds (GBl. II S. 355) in der Fassung der Anderungsverordnung zur Neuererverordnung vom 7. Juni 1967 (GBl. II S. 392) §9 (1) Die volkseigenen Betriebe und Kombinate sind grundsätzlich verpflichtet, bei Vorlage der Preisanträge für neue bzw. weiterentwickelte Erzeugnisse den Nachweis über die Durchführung der Gebrauchswert-Kosten-Analyse zu führen, soweit für diese Erzeugnisse bzw. deren Herstellungsverfahren gemäß § 3 die Anwendung der Gebrauchswert-Kosten-Analyse festgelegt ist. Dabei ist nachzuweisen, daß die gemäß § 4 Abs. 2 im Plan festgelegten Ziele erreicht sind bzw. in welchem Umfang sie erreicht sind; die Entscheidung über die Herstellung des betreffenden Erzeugnisses auf der Grundlage eines Varianten-vergleichs getroffen wurde (Ermittlung der optimalen Variante mittels der Gebrauchswert-Kosten-Analyse) ; Vereinbarungen mit den für die Durchführung der Gebrauchswert-Kosten-Analyse gebildeten Kollektiven bzw. Neuerervereinbarungen erfüllt wurden und welche Prämien entsprechend dem erreichten Stand der Erfüllung gezahlt wurden bzw. vorgesehen sind. (2) Die Nachweispflicht gemäß Abs. 1 gilt für Erzeugnisse, für die beginnend ab 1. April 1971 die Forschung und Entwicklung aufgenommen wird; für volkswirtschaftlich strukturbestimmende Erzeugnisse ab 1. Juli 1971, soweit bei diesen Erzeugnissen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Anordnung die Entwicklungsstufe K 3 nicht überschritten ist. Für die übrigen Erzeugnisse treffen die Generaldirektoren der WB bzw. die Direktoren der den Ministerien direkt unterstellten Kombinate in ihrer Funktion als Leiter des Preiskoordinierungsorgans verbindliche Festlegungen über den Zeitpunkt des Beginns der Nachweispflicht gemäß Abs. 1. §10 Die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe sind verpflichtet, im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Verantwortlichkeit auf dem Gebiet der Kosten und Preise eine strenge Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen dieser Anordnung auszuüben; die für die Prüfung und Koordinierung der Preisanträge der Betriebe verantwortlichen Organe (Preiskoordinierungsorgane) haben dabei insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen des § 9 zu sichern. Entsprechende Kontrollen werden auch vom Amt für Preise, seinen Außenstellen und den örtlichen Preiskontrollorganen vorgenommen. §11 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 17. März 1971 Der Leiter des Amtes für Preise beim Ministerrat Halbritter Minister;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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