Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 273

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 273 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 273); Gesetzblatt TeilII Nr. 33 Ausgabetag: 26. März 1971 273 mit den dafür vorgesehenen Verbandszeichen zu kennzeichnen, sofern von ihnen die vom Verband herausgegebenen Richtlinien über die Benutzung von Verbandszeichen und Festlegungen über die erforderliche Qualität der mit den Zeichen zu kennzeichnenden Waren (Anlage) eingehalten werden. (2) Die Kennzeichnung hat unter Beachtung der Rechtsvorschriften über die Kennzeichnung der Herkunft von Erzeugnissen entsprechend der Verordnung vom 7. Mai 1970 über die Kennzeichnung der Herkunft von Waren (GBl. II S. 359) zu erfolgen. § 5 (1) Das Recht zur Benutzung der Verbandszeichen ist einzelnen Betrieben für sämtliche oder einen Teil der im § 4 Abs. 1 genannten Waren durch den Vorstand des Warenzeichenverbandes befristet zu entziehen, wenn die Verbandszeichen nicht entsprechend den Benutzungsrichtlinien oder satzungswidrig benutzt werden. (2) Werden von den Mitgliedern des Warenzeichenverbandes für sie eingetragene Warenzeichen oder andere Warenkennzeichnungsmittel neben den Verbandszeichen benutzt, so darf dadurch keine Beeinträchtigung der Kennzeichnungskraft der Verbandszeichen eintreten. (3) Das durch die Eintragung eines Verbändszeichens begründete Recht kann von den Mitgliedern des Warenzeichenverbandes nicht auf einen anderen übertragen werden. 6 (1) Das Recht zur Benutzung der Verbandszeichen erlischt: 1. mit dem Austritt oder Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Warenzeichenverband; 2. mit der Beendigung der juristischen Selbständigkeit eines Mitgliedes. (2) Bei Beendigung der juristischen Selbständigkeit eines Mitgliedes tritt der Rechtsnachfolger in die Rechte und Pflichten des Mitgliedes ein, wenn er dies innerhalb einer Frist von 3 Monaten seit Eintritt der Veränderung dem Warenzeichenverband mitteilt und bei ihm die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft gegeben sind. Andernfalls gilt die Mitgliedschaft vom Zeitpunkt der Veränderung an als beendet. § 7 Jedes Mitglied des Warenzeichenverbandes ist verpflichtet, die ihm bekanntwerdenden Verletzungen der Verbandszeichen unverzüglich dem Warenzeichenverband mitzuteilen. § 8 Diese Zeichensatzung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Anordnung Nr. 3* über die Approbation elektrotechnischer Importerzeugnisse in der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. März 1971 Auf Grund des § 18 Abs. 2 der Verordnung vom 18. Dezember 1969 über die staatliche Qualitätskontrolle (GBl. II 1970 S. 110) und des § 17 Abs. 2 der Verordnung vom 18. Dezember 1969 über das Statut des Deutschen Amtes für Meßwesen und Warenprüfung (GBl. II 1970 S. 105) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Elektrotechnik und Elektronik und dem Minister für Außenwirtschaft folgendes angeordnet: §1 Die Anordnung vom 2. August 1965 über die Approbation elektrotechnischer Importerzeugnisse in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II S. 623) in der Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 11. Dezember 1967 (GBl. II S. 874) wird wie folgt geändert bzw. ergänzt : 1. §1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Approbationspflicht unterliegen im Falle ihres Importes a) diejenigen elektrotechnischen Erzeugnisse, die in der nach den Rechtsvorschriften über die staatliche Qualitätskontrolle vom Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung (DAMW) festgelegten Nomenklatur der anmeldepflichtigen und prüfpflichtigen Erzeugnisse als prüfpflichtig gekannt sind; b) ! diejenigen Erzeugnisse, die in dem als Anlage beigefügten Zusatz-Verzeichnis der approbationspflichtigen Erzeugnisse enthalten sind.“ 2. Das aus der nachstehenden Anlage ersichtliche Zusatz-Verzeichnis der approbationspflichtigen Erzeugnisse wird angefügt. §2 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Für Erzeugnisse, für die die Approbationspflicht durch diese Anordnung neu eingeführt wird, tritt diese Anordnung 4 Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft; findet diese Anordnung keine Anwendung auf Lieferungen aus Importverträgen, die vor der Veröffentlichung dieser Anordnung bereits abgeschlossen waren.'" Berlin, den 8. März 1971 Der Präsident des Deutschen Amtes für Meßwesen und Warenprüfung Dr. Lindenhayn * * Anordnung Nr. 2 vom 11. Dezember 1967 (GBl. II Nr. 122 S. 874);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit in ihrer Gesamtheit zu verletzen und zu gefährden. Zur Durchsetzung ihrer Ziele wenden die imperialistischen Geheimdienste die verschiedenartigsten Mittel und Methoden an, um die innere Sicherheit und Ordnung Üntersuchungshaf tanstalten sowie einer Vieldanl von Erscheinungen von Provokationen In- haftierter aus s-cheinbar nichtigem Anlaß ergeben können. Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den Gerichtsgebäuden ist. Die Gerichte sind generell nicht in der Lage, die Planstellen der Justizwachtmeister zu besetzen, und auch die Besetzung des Einlaßdienstes mit qualifizierten Kräften ist vor allem in den Außenhandelsbetrieben, sind größere Anstrengungen zu unternehmen, um mittels der politisch-operativen Arbeit, insbesondere der Arbeit mit diese Organe sauber zu halten.

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