Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 264

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 264 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 264); 264 Gesetzblatt Teil II Nr. 32 Ausgabetag: 19. März 1971 Anordnung über Abschlagzahlungen für unvollendete Investitionsleistungen vom 10. März 1971 In Verwirklichung des Beschlusses vom 16. Dezember 1970 über die Planung und Leitung des Prozesses der Reproduktion der Grundfonds (Auszug) Anlage 2 (GBl. II 1971 S. 1) wird zur Anwendung von Abschlagzahlungen für unvollendete Investitionsleistungen im Einvernehmen mit den zuständigen Ministem und anderen Leitern zentraler staatlicher Organe sowie dem Präsidenten der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik und den Präsidenten der Geschäftsbanken folgendes angeordnet: § 1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für Investitionen (Investitionsvorhaben, Teilvorhaben, Objekte) der volkseigenen Wirtschaft, der staatlichen Organe und Einrichtungen, der Betriebe mit staatlicher Beteiligung und der Produktionsgenossenschaften des Handwerks, der konsumgenossenschaftlichen Organisation, der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und ihrer zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen, der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften und der umgebildeten gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften (für Wohnungsneubauten), deren normative Bauzeit bis zur nutzungs- bzw. abrechnungsfähigen Fertigstellung auf Grund verbindlich festgelegter, fortschrittlicher Bauzeitnormative oder bestätigter Netzpläne mehr als 12 Monate beträgt und die von volkseigenen Betrieben, volkseigenen Kombinaten, Betrieben mit staatlicher Beteiligung, Produktionsgenossenschaften des Handwerks oder zwischengenossenschaftlichen Bauorganisationen als General-bzw. Hauptauftragnehmer durchgeführt werden. Als General- bzw. Hauptauftragnehmer gilt, wer als solcher entsprechend den Rechtsvorschriften in der Nomenklatur der Staatlichen Plankommission erfaßt ist. (2) Auf Grund bisher geltender Regelungen vertraglich vereinbarte Abschlagzahlungen für unvollendete Investitionsleistungen sind den Bestimmungen dieser Anordnung anzupassen. § 2 Vertragliche Vereinbarung der Abschlagzahlungen (1) Die Investitionsauftraggeber und die General-bzw. Hauptauftragnehmer (im folgenden als Auftraggeber und Auftragnehmer bezeichnet) für die in den Geltungsbereich dieser Anordnung fallenden Investitionen sind verpflichtet, die Anwendung von Abschlagzahlungen für unvollendete Investitionsleistungen ab 1. Januar 1971 in bestehenden sowie in neu abzuschließenden Investitionsleistungsverträgen zu vereinbaren. Solche Vereinbarungen haben auch die Generalauftragnehmer mit ihren Hauptauftragnehmern zu treffen. Für das Jahr 1971 gilt hierfür § 6 Abs. 2. 2 (2) Die in den einzelnen Jahren zu leistenden Abschlagzahlungen sind auf der Grundlage verbindlicher Netzplan- bzw. Bauablaufplantermine für exakt ab- grenzbare Leistungsabschnitte innerhalb eines abrechnungsfähigen Investitionsvorhabens, Teilvorhabens oder Objektes festzulegen. Abschlagzahlungen sind mindestens zweimal jährlich zu leisten. (3) Die erste Abschlagzahlung ist auf den für die Fertigstellung des bau- und montagetechnologischen Projektes vertraglich vereinbarten Zeitpunkt festzulegen. Sie ist in einer Höhe von mindestens 2% und maximal 5 % des vertraglich vereinbarten Preises der Investition zu bemessen. (4) Die auf die erste Abschlagzahlung folgenden Abschlagzahlungen sind auf der Basis der für den Leistungsabschnitt vertraglich vereinbarten Preise zu berechnen und der Flöhe nach so zu bemessen, daß sie kumulativ 70 % des nachgewiesenen materiellen Leistungsumfanges des Auftragnehmers nicht überschreiten. (5) Die durch Abschlagzahlungen der Auftraggeber eintretenden Zinseinsparungen für unvollendete Investitionsleistungen sind bei der Preisbildung durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen; das gilt auch für bereits abgeschlossene Investitionsleistungsverträge. § 3 Leistung der Abschlagzahlungen (1) Die Abschlagzahlungen sind durch den Auftraggeber nur zu leisten, wenn die dafür vertraglich zugrunde gelegten Leistungen und sonstigen Bedingungeg zu dem festgelegten Termin ordnungsgemäß erfüllt sind und der Nachweis hierüber durch den Auftragnehmer erbracht' worden ist. Die Vertragspartner können vereinbaren, daß bei vorfristiger Erfüllung auch die Abschlagzahlungen vorfristig zu leisten sind. (2) Werden die im Abs. 1 genannten Voraussetzungen nicht zu dem festgelegten Termin, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt, so ist die Abschlagzahlung nachträglich nur zu leisten, wenn der Auftragnehmer die Voraussetzungen für die nächstfolgende Abschlagzahlung termingemäß erfüllt und nachweisen kann, daß die festgelegten Termine für die Fertigstellung nutzungsfähiger Teilvorhaben und Objekte eingehalten werden und der Endtermin für das Gesamtvorhaben gesichert bleibt. § 4 Planung, Finanzierung und rechtliche Wirkung der Abschlagzahlungen (1) Die Auftraggeber und die Auftragnehmer haben die Abschlagzahlungen zu planen und in die Ausarbeitung der Betriebspläne einzubeziehen. Für das Jahr 1971 gilt hierfür § 6 Abs. 2. (2) Die Investitionsauftraggeber finanzieren die Abschlagzahlungen aus den für Investitionen vorgesehenen Mitteln unter vorrangigem Einsatz von Eigenmitteln. Stehen den Investitionsauftraggebern zum Zeitpunkt der Abschlagzahlungen planmäßig die notwendigen Eigenmittel noch nicht zur Verfügung so kann die zuständige Geschäftsbank Kredit nach den Kreditbedingungen gewähren. Für das Jahr 1971 gilt hierfür § 6 Abs. 2. (3) Durch die Abschlagzahlungen wird keine Bezahlung bzw. Abnahme, Übergabe oder Übernahme von Investitionsleistungen bewirkt; es erfolgt dadurch kein;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 264 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 264) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 264 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 264)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt, sondern ist häufig Bestandteil der vom Genossen Minister wiederholt geforderten differenzierten Rechtsanwendung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zum Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X