Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 243

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 243 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 243); Gesetzblatt Teil II Nr. 29 Ausgabetag: 10. März 1971 243 §6 Präsident und Vizepräsident (1) Der Präsident ist dafür verantwortlich, daß die gesamte Tätigkeit der SAW auf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der Rechtsvorschriften (§ 1 Abs. 3) erfolgt. Er sichert insbesondere die planmäßige Arbeit des Plenums, der Klassen sowie der Kommissionen und trägt die Verantwortung für eine enge Zusammenarbeit mit der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. (2) Der Präsident vertritt die SAW im Rechtsverkehr und in der Öffentlichkeit. Er führt den Vorsitz im Präsidium und im Plenum. (3) Der Vizepräsident ist für die Gestaltung des wissenschaftlichen Lebens im Plenum auf der Grundlage des Arbeitsplanes verantwortlich. Er hat insbesondere die Aufgabe, die Themenstellung für die Arbeit des Plenums und der anderen wissenschaftlichen Veranstaltungen langfristig vorzubereiten und sie dem Präsidium zur Beratung vorzulegen. Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten bei seiner Abwesenheit. (4) Der Präsident und der Vizepräsident werden vom Vorsitzenden des Ministerrates für die Dauer von 4 Jahren berufen. Hierzu unterbreitet das Plenum dem Vorsitzenden des Ministerrates einen jeweils bis zu 3 Personen umfassenden Vorschlag. §7 Auswärtige Beziehungen und Öffentlichkeitsarbeit (1) Die auswärtigen Beziehungen der SAW werden entsprechend den für die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin geltenden Regelungen gestaltet. Zur Unterstützung der SAW werden die sich bei der Realisierung auswärtiger Beziehungen ergebenden organisatorischen Aufgaben durch die Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin mit wahrgenommen. Das gleiche gilt für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für das Informations- und Dokumentationswesen. (2) Veranstaltungen der SAW werden auf der Grundlage eines gemeinsamen Veranstaltungsplanes der SAW und der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin vorbereitet und durchgeführt. (3) Die SAW gibt Berichte über wissenschaftliche Beratungen sowie ein Jahrbuch heraus. §8 Schlußbestimmungen (1) Diese Verordnung tritt am 4. März 1971 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt der Beschluß vom 29. November 1956 über Stellung und Statut der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (GBl. I S. 1323) außer Kraft. (3) Die Wahl von Mitgliedern der SAW und Entscheidungen über die Beendigung der Mitgliedschaft (§ 3 Abs. 4) sowie die Wahl der Leiter der Klassen (§ 4 Abs. 3) bedürfen der Bestätigung durch ein vom Vorsitzenden des Ministerrates benanntes Mitglied des Ministerrates. Berlin, den 3. Februar 1971 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Neumann Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Anordnung über die Änderung von Preisanordnungen im Bereich des Bauwesens Aufhebung der Sonderregelungen für Betriebe der Landwirtschaft vom 15. Februar 1971 Im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik wird folgendes angeordnet: § 1 Folgende Paragraphen der Preisanordnung Nr. 3000/12 vom 10. Dezember 1966 Inkraftsetzung von Preisanordnungen der Industriepreisreform (Bauwesen) (GBl. II S. 1006) werden aufgehoben: - § 4 Abs. 1 - § 5 Abs. 1 Buchst, c - § 6 § 7 Abs. 1 Buchst, c und Abs. 4 § 9 Absätze 2 und 3 § 10 Abs. 2 § 15 Anlage 2. § 2 Der § 21 der Preisanordnung Nr. 3000/16 vom 10. Dezember 1966 Inkraftsetzung von Preisanordnungen der Industriepreisreform (Erweiterung des Anwendungsbereiches der am 1. April 1964, am 1. Januar 1965 und am 1. Juli 1966 in Kraft getretenen Preisanordnungen) (GBl. II S. 1145) wird aufgehoben. § 3 In der Anordnung vom 15. Dezember 1966 über die Beibehaltung der gegenwärtig geltenden Preise des Handwerks für Lieferungen und Leistungen für die Bevölkerung nach Einführung der Industriepreise der 3. Etappe der Industriepreisreform Bauhandwerk (GBl. II S. 1116) sind zu streichen: im § 2 Abs. 2 die Worte und der Landwirtschaft im § 4 Abs. 2 der 2. Bezugsstrich. § 4 Die Absätze 1 und 3 des §2 der Anordnung Nr. Pr. 24 vom 8. November 1968 über die Industriepreisregelung für Bauglaserzeugnisse (GBl. II S. 933) werden für Lieferungen gegenüber der Landwirtschaft aufgehoben. § 5 Der Abs. 2 des § 1 der Anordnung vom 18. Dezember 1968 über Preise für bautechnische Projektierungsleistungen der volkseigenen Wirtschaft* wird für Leistungen gegenüber der Landwirtschaft aufgehoben. * in Kraft gesetzt durch Anordnung Nr. Pr. 30 vom 18. Dezember 1968 über die Inkraftsetzung der Anordnung über Preise für bautechnische Projektierungsleistungen der volkseigenen Wirtschaft (GBl. II 1969 Nr. 1 S. 7);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 243 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 243) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 243 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 243)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte der Linie Ohne sicheren militärisch-operativen, baulichen, sicherungs-und nachrichtentechnischen Schutz der Untersuchungshaftanstalten sind die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Un-tersuchungshaftvollzug jederzeit zuverlässig zu sichern, die Konspiration und Geheimhaltung unbedingt gewahrt bleiben. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat bei lohn- sozialpolitischen Maßnahmen für die Angehörigen Staatssicherheit in Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X