Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 234

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 234 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 234); 234 Gesetzblatt Teil II Nr. 27 Ausgabetag: 4. März 1971 §4 Die DLB bilden ein Betriebsergebnis als Differenz zwischen den Erlösen aus Dienstleistungen und den hieraus zu finanzierenden Kosten. §5 (1) Aus dem Betriebsergebnis aus der Außenhandelstätigkeit bzw. dem Betriebsergebnis der DLB sind die Gewinnabführungen an den Staat, die Zuführungen zu den betrieblichen Fonds, die Tilgung von Investitions-, Uberbrückungs- und überfälligen Krediten sowie die Zahlung von Beiträgen für die freiwillige Versicherung vorzunehmen. (2) Gewinne, die aus der Nichtdurchführung staatlicher Planauflagen oder Verletzung von Rechtsvorschriften erzielt wurden, dürfen nicht zur Bildung von Fonds verwandt werden. Diese Mittel sind in tatsächlich festgestellter Höhe zusätzlich zur geplanten Mindestabführung von Gewinn zu Lasten des Betriebsergebnisses an den Staatshaushalt abzuführen. (3) Soweit eine Finanzschuld aus Vorjahren ausgewiesen wird, ist diese nach Erfüllung der Gewinnabführung an den Staat abzudecken. Abführung von Gewinn und Amortisationen an den Staat §6 (1) Die Gewinnabführung an den Staat für das Jahr 1971 ist vom Ministerium für Außenwirtschaft unter Berücksichtigung der planmäßigen Gewinnverwendung und der vorgesehenen perspektivischen Entwicklung der materiellen Aufgaben in Übereinstimmung mit den strukturpolitischen Erfordernissen festzulegen und als staatliche Jahresplanauflage (Mindestabführung) vom zuständigen übergeordneten Organ an die AHB, Organe mit Außenhandelsfunktion und DLB zu übergeben. (2) Die staatliche Jahresplanauflage zur Gewinnabführung ist von den AHB, Organen mit Außenhandelsfunktion und DLB auf der Grundlage der nach Quartalen und Monaten geplanten Umsätze nach Monaten kumulativ zu differenzieren (kumulativer Mindestbetrag) und in den Kassenplan aufzunehmen. (3) Die AHB, Organe mit Außenhandelsfunktion und DLB verfügen auf der Grundlage des Planes über den Teil des Plangewinns, der ihnen nach Abführung der staatlichen Jahresplanauflage zur Gewinnabführung (Mindestabführung) verbleibt, sowie über 40 % des erwirtschafteten Überplangewinns. (4) Der kumulative Mindestbetrag zuzüglich 60 % des erwirtschafteten Überplangewinns ist monatlich für den Abrechnungszeitraum abzuführen bzw. zu verrechnen. Bei Ausweis eines Mindergewinns ist vorrangig bis zur Höhe des kumulativen Mindestbetrages die Staatshaushaltsverpflichtung zu erfüllen. Reicht der Mindergewinn nicht aus, um den kumulativen Mindestbetrag abzuführen bzw. wird ein Verlust ausgewiesen, entsteht in Höhe der Differenz zwischen kumulativem Mindestbetrag und geleisteter Gewinnabführung eine Verbindlichkeit gegenüber dem Staatshaushalt. (5) Wird am 31. Dezember 1971 die staatliche Auflage Gewinnabführung an den Staat (Mindestabführung) nicht erreicht, so ist in Höhe der Differenz eine Finanzschuld auszuweisen. Die Finanzschuld ist bis zu ihrer Tilgung zu verzinsen. (6) Die AHB, Organe mit Außenhandelsfunktion und DLB können zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus Finanzschulden zweckgebundene finanzielle Fonds ein-setzen. Ausgenommen davon sind die Fonds der persönlichen materiellen Interessiertheit und der Verfügungsfonds „Außenwirtschaftstätigkeit“. (7) Gewinne, die über die staatliche Auflage Gewinnabführung an den Staat (Mindestabführung) abgeführt werden, gelten als Tilgung evtl, bestehender Finanzschulden. §7 (1) Die Gewinnabführung an den Staat ist an das Ministerium für Außenwirtschaft zu leisten. (2) AHB, die nicht dem Ministerium für Außenwirtschaft unterstehen, und Organe mit Außenhandelsfunktion leisten ihre Gewinnabführung an den Staat über das zuständige zentrale staatliche Organ bzw. wirtschaftsleitende Organ nur in den Fällen, in denen eine Vereinbarung und eine Protokollierung der Gewinnabführung zwischen dem Ministerium für Außenwirtschaft und dem betreffenden Organ erfolgt ist und auf dieser Grundlage eine Umsetzung der Gewinnabführung auf den Staatshaushaltsplan des betreffenden Organs durch das Ministerium der Finanzen vorgenommen wurde. (3) Uber den Gewinn, der nach geleisteter Gewinnabführung an den Staat verbleibt, verfügen die AHB, Organe mit Außenhandelsfunktion und DLB auf der Grundlage des Planes in eigener Verantwortung, insbesondere für die erweiterte Reproduktion, die persönliche materielle Interessiertheit, die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen sowie die Tilgung von Krediten. Die dafür vorgesehenen Mittel werden den finanziellen Fonds gemäß §9 zugeführt. §8 (1) Die AHB und DLB erhalten vom Ministerium für Außenwirtschaft eine Jahresplanauflage „Mindestabführung von Amortisationen“. Die Mindestabführung von Amortisationen wird in Mark unter Berücksichtigung der planmäßig vorgesehenen Entwicklung der erweiterten Reproduktion und des Aufkommens an eigenerwirtschafteten Mitteln festgelegt. (2) Die Amortisationsabführung ist monatlich in festgelegter Höhe an das Ministerium für Außenwirtschaft zu leisten. (3) AHB, die nicht dem Ministerium für Außenwirtschaft unterstellt sind, leisten die Amortisationsabführung an das zuständige wirtschaftsleitende Organ. (4) Die Amortisationen, die nach erfolgter Amortisationsabführung verbleiben, sind dem Investitionsfonds zuzuführen. Finanzielle Fonds aus Gewinn und Amortisationen §9 Die AHB und DLB bilden in Übereinstimmung mit den im Plan festgelegten materiellen Aufgaben folgende finanzielle Fonds: aus Gewinn und Amortisationen den Investitionsfonds, aus Gewinn den Umlaufmittelfonds, Prämienfonds und Verfügungsfonds „Außenwirtschaftstätigkeit“.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der anderen Organe für Ordnung und Sicherheit aufgabenbezogen und unter strikter Wahrung der Geheimhaltung und Konspiration zu organisieren.

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