Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 23

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 23 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 23); Gesetzblatt Teil II Nr. 2 Ausgabetag: 8. Januar 1971 23 (3) Der Leistungsplan enthält Kennziffern zu Kapazität, Leistungen und Ausgaben. Die Nomenklatur des Leistungsplanes ist in Anlage 2 festgelegt. (4) Die Vergütung der nebenberuflich tätigen Bibliotheksleiter erfolgt nach der Anzahl der erzielten Entleihungen. Für jede Entleihung ist der Betrag von 0,30 M als Vergütung zu zahlen. Diese Festlegung gilt auch für nebenberuflich Beschäftigte in Ausleihstellen der Städte mit hauptberuflich geleiteten Bibliotheken. Die örtlichen Räte in Gemeinden unter 500 Einwohnern sind berechtigt, zusätzlich zu der Vergütung nach den Entleihungen einen monatlichen Betrag bis zu 20 M zu beschließen und an den nebenberuflich tätigen Bibliotheksleiter zu zahlen. (5) Die Vergütung wird vom zuständigen örtlichen Rat gezahlt. (6) Die Entleihungen sind vom Bibliotheksleiter entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften zu erfassen und zu Quartalsergebnissen zusammenzustellen. Über den Stand der Bibliotheksarbeit und die Erfüllung des Leistungsplanes ist dem örtlichen Rat mindestens einmal im Jahr zu berichten. Die Vergütung wird in monatlichen Abschlagzahlungen und in einer Endrate zu Beginn* des nächsten Jahres auf der Grundlage der Jahreserhebung gezahlt. in. Kooperationsbeziehungen § 12 (1) Die örtlichen Räte oder mit ihrer Zustimmung die Bibliotheken schließen mit Leitungen von Betrieben, Genossenschaften, Massenorganisationen und anderen Einrichtungen auf ihrem Territorium Verträge über die- bibliotheksmäßige Versorgung bzw. Betreuung der von ihnen geleiteten Einrichtungen durch die dem Rat unterstehende Bibliothek ab. Dabei sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten, die anteilige Finanzierung und die räumlichen und sonstigen Arbeitsbedingungen zu vereinbaren.* (2) Die Stadt- und Kreisbibliotheken bzw. ländlichen Zentralbibliotheken können mit Zustimmung der zuständigen Räte zur effektiven Nutzung der in den Gemeinden und Kreisen bzw. Zentralbibliotheksbereichen geplanten Buchbeschaffungsmittel Verträge mit den Räten der Gemeinden abschließen, nach denen diese der Stadt- und Kreisbibliothek bzw. ländlichen Zentralbibliothek die von ihnen geplanten Buchbeschaffungsmittel ganz oder teilweise übertragen, um dafür in bestimmtem Umfang austauschbare Literatur aus deren Beständen zu erhalten. (3) Die Räte der Städte und Gemeinden, denen Stadt- und Kreisbibliotheken bzw. ländliche Zentralbibliotheken nachgeordnet sind, sind berechtigt, für Leihsendungen von austauschbarer Literatur an Gemeinden, mit denen Verträge nach Abs. 2 nicht be- s. dazu: Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultur und dem Bundesvorstand de FDGB über die Zusammenarbeit der staatlichen allgemeinen öffentlichen Bibliotheken und der Gewerkschaftsbibliotheken (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur 1969, Nr. 6'7 Tell I lfd. Nr. 11 und Informationsblatt des FDGB 1969, Nr. 14) stehen, anteilige Kostenerstattung zu berechnen. Die Verrechnung muß spätestens bis zum 30. September des Vorjahres bekanntgegeben werden, damit sie in den Haushalten der Stadt-und Kreisbibliotheken bzw. der ländlichen Zentralbibliotheken sowie den zu belastenden Räten der Gemeinden geplant werden kann. Die dafür in Rechnung zu stellende Summe richtet sich nach der Dauer des Verbleibens "’in der Gemeindebibliothek. Bei einer Leihfrist von einem Quartal sollte sie 0,50 M je Band betragen. Die notwendigen Mittel sind vom Rat der Gemeinde zu planen. IV. Schlußbestimmungen § 13 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1971 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 22. September 1956 über die Entschädigung der Mitarbeiter allgemeiner öffentlicher Bibliotheken in Gemeinden unter 5 000 Einwohnern (GBl. II S. 338) außer Kraft. Berlin, den 10. Dezember 1970 Der Minister für Kultur I. V.: Dr. Maaß Stellvertreter des Ministers Anlage 1. zu vorstehender Anordnung Nomenklatur des Leistungsplanes für hauptberuflich geleitete staatliche allgemeine öffentliche Bibliotheken 1. Kennziffern a) Kapazität Hauptkennziffer: Bestand (Anzahl der Bände) b) Leistungen Hauptkennziffer: Entleihungen (Gesamtzahl der im Laufe des Jahres zu erzielenden Entleihungen nach § 3 Abs. 3) Nebenkennziffem: Entleihungen gesellschaftswissenschaftlicher Literatur Entleihungen belletristischer Literatur Entleihungen naturwissenschaftlicher oder technischer Literatur (oder einzelner Gruppen wie z. B. landwirtschaftlicher Fachliteratur) Entleihungen an andere Bibliotheken Entleihungen je Benutzer (Entsprechend den örtlichen Notwendigkeiten ist eine oder sind mehrere Nebenkennziffern in den Leistungsplan aufzunehmen.);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, die immer auch die Entscheidung einschließen muß, welche konkrete Straftat der das Ermittlungsverfahren begründendeVerdacht betrifft. Aus der Bestimmung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen, und daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Der Verdacht einer Straftat ist gegeben, wenn überprüfte Informationen über ein tatsächliches Geschehen die gerechtfertigte Vermutung zulassen, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von und Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte für Oahre. Die Angeklagten waren im Herbst Lodz arbeitsteilig durch ihren.

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