Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 212

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 212 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 212); 212 Gesetzblatt Teil II Nr. 24 Ausgabetag: 26. Februar 1971 §9 Leitung (1) Die Bibliotheken werden von einem Leiter, Stadt-und Bezirksbibliotheken von einem Direktor nach dem Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung auf der Grundlage kollektiver Beratungen geleitet. (2) Der Leiter (Direktor) wird vom zuständigen Rat bei Stadt- und Bezirksbibliotheken sowie bei Stadt-und Kreisbibliotheken nach Zustimmung des Rates des Bezirkes bzw. Kreises berufen und abberufen. (3) Der Leiter (Direktor) ist für die politische, fachliche, ökonomische und organisatorische Tätigkeit der Bibliothek sowie für die Aufstellung und Durchführung der Pläne dem zuständigen Rat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Leiter von Stadt- und Kreisbibliotheken und Direktoren von Stadt- und Bezirksbibliotheken sind auch dem Rat des Kreises bzw. Bezirkes im Rahmen der zwischen den zuständigen Räten getroffenen Vereinbarungen für die Arbeit in diesen Territorien rechenschaftspflichtig. Bei seinen Entscheidungen ist der Leiter (Direktor) an die Beschlüsse und Weisungen des staatlichen Organs gebunden, dem die Bibliothek unterstellt ist. In allen wichtigen Fragen hat er seine Entscheidung auf Grund kollektiver Beratung mit den leitenden Mitarbeitern zu treffen. (4) Der Leiter (Direktor) ist verpflichtet, die Benutzer über die Tätigkeit und die Pläne der Bibliothek zu informieren und sie in die Gestaltung der Bibliotheksarbeit einzubeziehen. Er bildet dazu einen Bibliotheksbeirat auf der Grundlage der Rahmenordnung über Beiräte an staatlichen Allgemeinbibliotheken.* (5) Der Leiter (Direktor) schließt Verträge im Rahmen der ihm erteilten Vollmachten nach § 2 Abs. 4 und sichert ihre Durchführung. (6) Der Leiter (Direktor) organisiert die sozialistische Gemeinschaftsarbeit und den Wettbewerb in der Bibliothek sowie mit anderen Bibliotheken bzw. Einrichtungen. (7) Der Leiter (Direktor) berät den zuständigen Rat bei Entscheidungen über Grundsatzfragen für die weitere Entwicklung der Bibliothek. (8) Der Leiter (Direktor) stellt die Mitarbeiter seiner Einrichtung auf der Grundlage des bestätigten Stellen-und Arbeitskräfteplanes und nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften ein. §10 Mitarbeiter (1) Die Mitarbeiter der Bibliotheken verwirklichen die gesellschaftlichen Aufgaben der Bibliothek mit hohem fachlichem Wissen und Können und sozialistischer Parteilichkeit. Sie nutzen wissenschaftliche Pla-nungs-, Leitungs- und Arbeitsmethoden und arbeiten ständig an der Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Bibliothek und ihrer kontinuierlichen gesellschaftlichen Nutzung. (2) Sie erwerben die berufliche Qualifikation, die für ihre jeweilige Tätigkeit in der Bibliothek notwendig ist, und bilden sich politisch und fachlich weiter. * Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur Nr. 3/1971 (3) Sie arbeiten entsprechend ihrer Qualifikation auf der Grundlage des Funktionsplanes der Bibliothek und sind für die Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben dem Leiter (Direktor) verantwortlich. (4) im Rahmen der ihnen vom Leiter (Direktor) übertragenen Vollmachten sind die Leiter von Zweigbibliotheken, Arbeitsbereichen bzw. Sachgebieten und Abteilungen ihm für die übertragenen Aufgaben verantwortlich und gegenüber den ihnen unterstellten Mitarbeitern weisungsbefugt. §11 Schlußbestimmungen (1) Auf der Grundlage dieser Durchführungsbestimmung und der dazu erlassenen Richtlinie des Ministers für Kultur* erlassen die Räte für die ihnen unterstehenden hauptberuflich geleiteten Bibliotheken, für Stadt- und Bezirksbibliotheken bzw. Stadt- und Kreis bibliotheken in Übereinstimmung mit den Räten der Bezirke bzw. Kreise Statuten. (2) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 27. Januar. 1971 Der Minister für Kultur Gysi * Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur Nr. 3/1971 Anordnung über die Gewährung von Vertragszuschlägen für frisches Obst und Gemüse sowie für Blumen und Zierpflanzen vom 17. Dezember 1970 Zur Förderung der weiteren sozialistischen Intensivierung i*id Steigerung der Produktion von Obst, Gemüse und Zierpflanzen unter Glas und Folien und im Freiland wird' das bestehende System der Vertragszuschläge weiterentwickelt. Dazu wird angeordnet: Vertragszuschläge für frisches Obst und Gemüse §1 (1) Für vertraglich vereinbarte Lieferungen der Qualitäten Auslese und A an die staatlichen und konsumgenossenschaftlichen Handelsorgane, deren Kommissionshändler, Handelsbetriebe mit staatlicher Beteiligung sowie Direktbezieher* (Einzelhandel einschließlich Verkaufsstellen der LPG, GPG und VEG, Großverbraucher, verarbeitende Industrie) werden an Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe aller Eigentumsformen folgende Vertragszuschläge gezahlt: Die Regelung des Direktbezuges erfolgt nach Abschnitt III der geltenden Anordnung über die Beziehungen bei der Lieferung und Abnahme von frischem Obst und Gemüse.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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