Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 211

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 211 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 211); Gesetzblatt Teil II Nr. 24 Ausgabetag: 26. Februar 1971 211 § 6 Stadt- und Bezirksbibliotheken (1) Die Stadt- und Bezirksbibliotheken dienen als Bestandszentrum vorwiegend der - allgemeinbildenden Bibliotheken des Bezirkes. Sie schaffen die in den Verlagen der Deutschen Demokratischen Republik erscheinende Literatur bei bedarfsgerechter Staffelung weitgehend vollständig an und erwerben Literatur aus den sozialistischen Ländern insbesondere aus der Sowjetunion und andere außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik erscheinende Literatur in funktionsbedingter Auswahl und stellen sie im Leihverkehr zur Verfügung. Die Stadt- und Bezirksbibliotheken sind Zentren für Bibliographie, Öffentlichkeitsarbeit und Literaturpropaganda und stellen nach Notwendigkeit Kataloge und andere bibliographische Materialien für die staatlichen Allgemeinbibliotheken und die Gewerkschaftsbibliotheken des Bezirkes her. Sie sorgen unter Beachtung gesellschaftlicher und ökonomischer Schwerpunkte für die Erschließung entsprechender Teile ihres Bestandes in den Stadt- und Kreisbibliotheken und stellen dazu entsprechende Materialien bereit. Sie sind Leihverkehrszentrum für die staatlichen Allgemeinbibliotheken und die Gewerkschaftsbibliotheken des Bezirkes. Sie unterstützen die Schwerpunktvorhaben des Zentralinstituts für Bibliothekswesen und der bibliothekswissenschaftlichen Forschung und sind Leitstellen der bibliothekswissenschaftlichen Information und Dokumentation. (2) Die Stadt- und Bezirksbibliotheken dienen dem Rat des Bezirkes und dem Rat der Bezirksstadt zur Vorbereitung von Entscheidungen und Orientierungen für die Bibliotheksentwicklung in ihren Bereichen. Sie haben Vorschläge zur Erhöhung der Wirksamkeit des Bibliothekssystems bzw. des territorialen Bibliotheksnetzes im Bezirk und in der Bezirksstadt in Zusammenarbeit mit anderen wichtigen Bibliotheken verschiedener Rechtsträger auszuarbeiten, das Zusammenwirken der Bibliotheken im territorialen Bibliotheksnetz des Bezirkes zu organisieren und anzuleiten, Informationsaufgaben auf dem Gebiet der Bibliotheksarbeit im Rahmen sowohl des durchgängigen Informationssystems des Bezirkes als auch der bibliothekswissenschaftlichen Information und Dokumentation zu leisten, den Rat des Bezirkes bzw. den Rat der Bezirksstadt und die Abgeordneten des Bezirkstages und der Stadtverordnetenversammlung über Literatur auf dem Gebiet des Staatsrechts, der sozialistischen Kommunalpolitik und der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft zu informieren. (3) Die Stadt- und Bezirksbibliotheken führen im Auftrag des Rates des Bezirkes bzw. des Rates der Bezirksstadt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organen bzw. Leitern Anleitungen und Inspektionen in Bibliotheken durch und sichern die Auswertung der dabei gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse. §7 Rechtsstellung (1) Die Bibliotheken sind nachgeordnete Einrichtungen des Rates der Stadt/Gemeinde, in der sie ihren Sitz haben, sofern für ländliche Zentralbibliotheken, Stadt- und Kreisbibliotheken oder Stadt- und Bezirks-bihliotheken zwischen den zuständigen Räten keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. (2) Die Bibliotheken arbeiten auf der Grundlage der Rechtsvorschriften nach den Beschlüssen der zuständigen Volksvertretung, und ihres Rates. (3) Die Haushaltsmittel der Bibliotheken werden im Haushalt des zuständigen Rates bereitgestellt. Die Bibliotheken sind verpflichtet, mit den ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln einen hohen Nutzeffekt zu erreichen und den Volksvertretungen bzw. Räten darüber Rechenschaft abzulegen. Die hauptberuflich geleiteten Bibliotheken sind Haushaltsorganisationen. (4) Die Bibliotheken arbeiten auf der Grundlage der dazu erlassenen Rechtsvorschriften* nach der Lei-stungsflnanzierung. (5) Leistungen mit Ausnahme von Qualiflzierungs-maßnahmen und fachlicher Beratung, die von den Bibliotheken über den örtlichen Bereich (Stadt/Gemeinde) hinaus für andere Bibliotheken erbracht werden, erfolgen auf der Grundlage von Vertragsbeziehungen. Inhalt und Umfang sind zwischen den zuständigen Räten bzw. Leitungen bei anteiliger Finanzierung vertraglich zu vereinbaren, sofern die Bibliotheken nicht entsprechend § 2 Abs. 4 zum selbständigen Abschluß von Verträgen ermächtigt wurden. §8 Planung (1) Auf der Grundlage prognostischer Materialien des Bibliothekssystems und anderer gesellschaftlicher Bereiche, der Perspektivplanung der Stadt/Gemeinde, bei territorial wirksamen Bibliotheken außerdem des Perspektivplanes des Kreises bzw. Bezirkes, arbeiten die hauptberuflich geleiteten Bibliotheken Perspektivpläne und Jahrespläne aus. Außerdem stellen die Bibliotheken entsprechend den Rechtsvorschriften den Haushaltsplan, den Arbeitskräfteplan, den Stellenplan und im Rahmen der Leistungsfinanzierung (§ 7 Abs. 4) den Leistungsplan auf. Die Pläne sind dem zuständigen Ratsmitglied zur Bestätigung vorzulegen. (2) Perspektiv- und Jahrespläne der Bibliotheken sind orientiert auf eine Verbesserung der Literaturversorgung der Bevölkerung. Planungskennziffern für die Entwicklung der Bibliotheken sind Buchbestand Entleihungen Benutzer Personal Kosten Aufwandsnormative. (3) Die Bibliotheken führen gemäß den zentralen Richtlinien** die Bibliotheksstatistik. Diese wird gleichzeitig als Grundlage für die Planung und Leitung genutzt. * Anordnung vom 10. Dezember 1970 über die Leistungsfinanzierung in den staatlichen allgemeinen öffentlichen Bibliotheken (GBl. n 1971 S. 20) ** Gemeinsame Richtlinie vom 1. Juni 1968 des Ministeriums für Kultur, des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Zentralrates der Freien Deutschen Jugend zur Bibliotheksstatistik (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur 6/7/68 Teil n lfd. Nr. 15);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Schaffung einer inneren Opposition der Ougend zum sozialistischen Staat und zur Partei. Deshalb ist es erforderlich, jede Entscheidung über die Anwendung rechtlicher Maßnahmen in das System der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der unter Beachtung der Besonderheiten des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil für das Studium an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtütigkeitf Vertrauliche Verschlußsache Die weitere Qualifizierung der Sicherheits- überprüfungen dos Staatssicherheit im Prozeß der politisch-operativen Klärung von gelungenen Schleustmgen Grenzübertritten bekanntwerdende Rückverbindungen eine unverzügliche Informierung der zuständigen Diensteinheiten und eine abgestimmte Kontrolle und Bearbeitung erfolgt.

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