Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 20

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 20 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 20); 20 Gesetzblatt Teil II Nr. 2 Ausgabetag: 8. Januar 1971 Anordnung über die Leistungsfinanzierung in den staatlichen allgemeinen öffentlichen Bibliotheken vom 10. Dezember 1970 Zur Durchsetzung des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. November 1967 über die Aufgaben der Kultur bei der Entwicklung der sozialistischen Menschengemeinschaft sowie des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. April 1970 „Die weitere Gestaltung des Systems der Planung und Leitung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung, der Versorgung und Betreuung der Bevölkerung in den Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden“ zur Entwicklung sozialistischer Kommunalpolitik (GBl. I S. 39) ist es notwendig, daß das Leistungsangebot der Bibliotheken noch mehr als bisher vervollkommnet und ihre Wirksamkeit weiter erhöht wird. Das bedingt gleichzeitig, die für die Bibliotheken bereitgestellten Haushaltsmittel mit höchstem Nutzeffekt einzusetzen und das Aufwand-Nutzen-Denken bei allen Mitarbeitern durchzusetzen. Der Unterstützung dieser Entwicklung dient die Leistungsfinanzierung. Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen sowie in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft wird daher folgendes angeordnet: § 1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für die staatlichen allgemeinen öffentlichen Bibliotheken: Stadt- und Bezirksbibliotheken, Stadt- und Kreisbibliotheken, Stadtbibliotheken, ländliche Zentralbibliotheken, nebenberuflich geleitete Bibliotheken im folgenden Bibliotheken genannt. (2) Für die örtlich unterstellten wissenschaftlichen Allgemeinbibliotheken ' gilt diese Anordnung sinngemäß. I. Hauptberuflich geleitete staatliche allgemeine öffentliche Bibliotheken § 2 Grundsätze (1) Die Leistungsfinanzierung dient dazu, die Kapa-zitäts- und Leistungsentwicklung der Bibliotheken im Interesse der ständig wachsenden Anforderungen der sozialistischen Gesellschaft in Übereinstimmung zu bringen und im Bibliothekssystem Reserven zu mobilisieren. \ (2) Die staatlichen allgemeinen öffentlichen Bibliotheken befriedigen die Bedürfnisse der Erwachsenen, Jugendlichen und Kinder nach Literatur und Literaturinformation für die sozialistische Bewußtseins- und Persönlichkeitsbildung, für Aus- und Weiterbildung, Studium, berufliche Qualifizierung und Praxis sowie für die ästhetische Bildung und die Allgemeinbildung. Sie stellen zu diesem Zweck Literatur (Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Musikalien, Tonträger und andere Materialien) aus ihren eigenen Beständen, aus mobilen Beständen und mit Hilfe des Leihverkehrs bereit. Die Bibliotheken erfüllen durch eine umfassende Literaturvermittlung und differenzierte Bestandserschließung, durch bibliographische Arbeit, Informationstätigkeit und Veranstaltungen die vielseitigen Anforderungen der Gesellschaft. § 3 Aufgaben der örtlichen Räte und Leiter der Bibliotheken (1) Die Leistungsfinanzierung der Bibliotheken wird nach Vorliegen einer Analyse des Leistungsstandes und in Übereinstimmung mit der Aufgabenstellung der Pläne durch Beschluß des zuständigen örtlichen Rates eingeführt. Die Analyse soll das Verhältnis zwischen den vom zuständigen Rat bereitgestellten Haushaltsmitteln sowie dem vom Rat bestätigten personellen und materiellen Aufwand und den an die Bibliotheken gestellten Anforderungen sowie den erreichten Leistungen das Verhältnis von Kapazität und Leistung ausweisen. In die Analyse sollen mindestens die letzten 3 Jahre einbezogen werden. An der Analyse und der Vorbereitung der Einführung der Leistungsfinanzierung wirkt der Bibliotheksbeirat durch Beratung mit. (2) Die örtlichen Räte regeln die Rechte und Pflichten der Leiter der Bibliotheken bei der Aufstellung, Durchführung und Kontrolle der Pläne sowie der Umsetzung von Haushaltsmitteln im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften. Die Leiter der Bibliotheken sind dadurch in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich die Leistungen der Einrichtungen und den Nutzeffekt der Haushaltsmittel zu steigern. (3) Die Übereinstimmung der Kapazitäts- und der Leistungsentwicklung ist am Verhältnis der Entleihungen zum Buchbestand zu messen. Entleihungen im Sinne dieser Anordnung sind: Entleihungen an Benutzer außer Haus, Entleihungen zur Benutzung in der Bibliothek, Entleihungen an andere Bibliotheken, Entleihungen im Leihverkehr gemäß Anordnung vom 1. Oktober 1965 über den Leihverkehr der Bibliotheken der Deutschen Demokratischen Republik Leihverkehrsordnung (GBl. II S. 741) und die erteilten Informationen entsprechend § 9 der Anordnung vom 17. Juni 1968 über die Benutzung der staatlichen allgemeinen öffentlichen Bibliotheken der Deutschen Demokratischen Republik Benutzungsordnung (GBl. II S. 637). (4) Die Bibliotheken erzielen aus ihrer Hauptleistung Entleihungen an die Benutzer keine Einnahmen. Aus dem Haushalt des zuständigen Rates werden den Bibliotheken deshalb Haushaltsmittel in der Höhe zur Verfügung gestellt, wie sie zur Finanzierung der im bestätigten Leistungsplan (§ 4) festgelegten Aufgaben notwendig sind. (5) Die Bibliotheken erzielen Einnahmen aus Dienstleistungen für die Benutzer und aus Versäumnisgebühren entsprechend der Anordnung vom 17. Juni 1968 über die Benutzung der staatlichen allgemeinen öffentlichen Bibliotheken der Deutschen Demokratischen Republik Benutzungsordnung , aus Verträgen und Vereinbarungen nach § 12 dieser Anordnung sowie aus dem Verkauf von Druckerzeugnissen und aus der Ver-anstaltungstätigkei t. (6) Die Räte der Bezirke und Kreise unterstützen die Räte der Städte und Gemeinden, die Leistungs-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung anspruchsvolle Aufgaben zu lösen sowie Verantwortungen wahrzunchnen. Die in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahren sowie die Klärung von Vorkommnissen ind in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher vorzunehmen, zumindest aber vorzubereiten. Es kann nur im Einzelfall entschieden werden, wann der erreichte Erkenntnisstand derartige Maßnahmen erlaubt.

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