Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 19

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 19 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 19); Gesetzblatt Teil II Nr. 2 Ausgabetag: 8. Januar 1971 19 Kombinaten und Betrieben, Betrieben mit staatlicher Beteiligung, sozialistischen Genossenschaften sowie anderen Einrichtungen und Institutionen (nachstehend Einrichtungen genannt) gewährleistet wird. §2 (1) Bewachungskräfte im Sinne dieser Anordnung sind Angehörige von Betriebswachen, Wächter und Pförtner oder andere Personen, die von den im § 1 Abs. 1 genannten Leitern dazu eingesetzt werden. (2) Die Bewachungskräfte haben während der Ausübung des Wachdienstes als Legitimation einen Ärmelstreifen mit der jeweiligen Aufschrift „Betriebswache“, „Wächter“ oder „Pförtner“ zu tragen. §3 (1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Bewachungskräfte befugt, a) Personen, die Einrichtungen betreten, befahren, sich darin aufhalten oder verlassen wollen, auf die dazu erforderliche Berechtigung sowie mitgeführte Sachen, Behältnisse, Fahrzeuge und deren Ladung zu kontrollieren. Die Kontrolle erstreckt sich nicht auf den Inhalt von Dokumenten und auf Gegenstände, die Staats- und Dienstgeheimnisse sind, sowie die dafür verwendeten Behältnisse bzw. Transportmittel; b) Personen zur Klärung des Sachverhaltes festzuhalten bzw. am Verlassen der Einrichtungen zu hindern, wenn sie sich unberechtigt innerhalb derselben aufhalten, eine Kontrolle der erforderlichen Berechtigung, mitgeführter Sachen, Behältnisse, Fahrzeuge sowie deren Ladung verweigern oder ohne Berechtigung Staats- und Dienstgeheimnisse mit sich führep; c) Produktionserzeugnisse, andere Gegenstände sowie Unterlagen abzunehmen, wenn diese ohne die dazu erforderliche Berechtigung mitgeführt werden oder eine sofortige Klärung über die berechtigte Mitnahme nicht möglich ist; d) Personen, die auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt werden, wennn sie der Flucht verdächtig sind oder ihre Personalien nicht sofort festgestellt werden können, gemäß der Strafprozeßordnung § 125 Abs. 1 vorläufig festzunehmen. (2) Die Bewachungskräfte sind in Wahrnehmung ihrer Befugnisse berechtigt, zur Feststellung der Personalien Einsicht in Personalausweise zu nehmen. §4 Die Angehörigen der Einrichtungen, die Besucher oder andere Personen haben die Tätigkeit der Bewachungskräfte zur Gewährleistung der betrieblichen Ordnung und Sicherheit zu unterstützen und alles Notwendige zu tun, damit erforderliche Kontrollen schnell und reibungslos durchgeführt werden können. §5 (1) Die zur Sicherung von Einrichtungen eingesetzten Anngehörigen der Deutschen Volkspolizei (Betriebsschutz) sind in Ausübung ihrer Tätigkeit auf der Grundlage des Gesetzes vom 11. Juni 1968 über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei (GB1.-I S. 232) berechtigt, auch die Befugnisse nach dieser Anordnung wahrzunehmen. (2) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten unter Berücksichtigung der vom Minister für Nationale Verteidigung getroffenen Festlegungen auch für die zur Sicherung von Einrichtungen der Nationalen Volksarmee eingesetzten Bewachungskräfte. (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1971 in Kraft. , (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Anordnung vom 11. Oktober 1958 über die Sicherung der Dienstgebäude der Organe der staatlichen Verwaltung, staatlichen Einrichtungen sowie der Betriebe der volkseigenen Wirtschaft und anderer wichtiger Institutionen (GBl. II S. 263), b) Anordnung Nr. 2 vom 23. Februar 1959 über die Sicherung der Dienstgebäude der Organe der staatlichen Verwaltung, staatlichen Einrichtungen sowie der Betriebe der volkseigenen Wirtschaft und anderer wichtiger Institutionen (GBl. II S. 61). Berlin, den 22. Dezember 1970 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich des Ministeriums des Innern vom 22. Dezember 1970 §1 Die nachstehend genannten Rechtsvorschriften werden aufgehoben: a) Anordnung vom 12. Mai 1964 über die Koordinierung der geodätischen, aerophotogrammetrischen, topographischen und kartographischen Arbeiten Koordinierungsanordnung (GBl. II S. 325). b) Anordnung Nr. 2 vom 21. Juni 1966 über die Koordinierung der geodätischen, aerophotogrammetrischen, topographischen und kartographischen Arbeiten Koordinierungsanordnung (GBl. II S. 465). * §2 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1971 in Kraft. Berlin, den 22. Dezember 1970 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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