Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 170

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 170 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 170); 170 Gesetzblatt Teil II Nr. 21 Ausgabetag: 22. Februar 1971 5. Bienen je Volk 6. Ziegen 7. Edelpelztiere M 5- 8 % bezogen auf den festgelegten Erzeugerpreis 8 % bezogen auf den festgelegten Erzeugerpreis die Anordnung Nr. Pr. 22/1 vom 20. Dezember 1968 Erzeugerpreise für Zucht- und Nutzvieh (GBl. II 1969 S. 49), die Anordnung Nr. Pr. 22/2 vom 21. August 1970 Erzeugerpreise für Zucht- und Nutzvieh (GBl. II S. 536). Berlin, den 17. Dezember 1970 8. Geflügel (M/Stück) o O o o o o o S3 CJ .23 h S3 o 123 H 2 o to.3 ■Q .Q W £ cn S w Sw 3W Hühnergeflügel Hühner und Hähne 2,- 1,60 1,20 0,80 0,40 Junghennen über 8 Wochen alt 0,80 0,60 0,40 0,20 0,10 Küken bis 6 Tage alt 0,10 0,08 0,06 0,04 0,02 Puten Puten und Puter 4- 3- 2- 1- 0,50 Jungputen über 8 Wochen alt 1,- 0,80 0,60 0,40 0,20 Putenküken bis 6 Tage alt 0,20 0,15 0,10 0,05 0,03 Gänse Gänse und Ganter 4,- 3- 2- 1- 0,50 Gössel bis 6 Tage alt 0,20 0,15 0,10 0,05 0,03 Enten Enten und Erpel 2- 1,60 1,20 0,80 0,40 Entenküken bis 6 Tage alt 0,10 0,08 0,06 0,04 0,02 Wird Geflügel in anderen Altersgruppen gehandelt, sind die Handelsspannen in Relation zu den unter Abs. 1 festgelegten Handelsspannen vertraglich zu vereinbaren. Der Vorsitzende des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüter Wirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister Anordnung über Gebühren für Dienstleistungen im Bereich der Tierzucht und Tierhaltung vom 17. Dezember 1970 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe wird folgendes angeordnet: § 1 Allgemeine Bestimmungen Die Bestimmungen dieser ' Anordnung gelten für Dienstleistungen der VEB Tierzucht bzw. der Zentralstelle für Pferdezucht für LPG, GPG, VEG, volkseigene und ihnen gleichgestellte Betriebe der Landwirtschaft, kooperative Einrichtungen (ZGE/ZBE), kircheneigen bewirtschaftete Landwirtschaftsbetriebe und andere Tierhalter. § 2 Preise für künstliche Besamung (2) Für Direktgeschäfte werden keine Handelsspannen berechnet. §13 Leistungsort Bei der Lieferung von Zucht- und Nutzvieh verstehen sich die Erzeugerpreise frei vertraglich vereinbartem Leistungsort. §14 Wirkung auf abgeschlossene Verträge Diese Anordnung findet auf alle Verträge Anwendung, die ab 1. Januar 1971 zu erfüllen sind. §15 Schlußbiestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1971 in Kraft. (1) Für die künstliche Preise: Besamung gelten folgende Besamung Spermaportion (EB) (1 Pellet) M M 1. Rinder Elite 50- 24,- Zuchtwertklasse I 35,- 16,- Zuchtwertklasse II 25- 10,- unvollständig geprüft 15,- 5,- 2. Schweine Elite 48,- 30,- Zuchtwertklasse I 35,- 21,- Zuchtwertklasse II 30- 18- Bewertungsklasse I 25,- 14,- (2) Gleichzeitig' treten außer Kraft: die Anordnung Nr. Pr. 22 vom 10. Oktober 1968 Erzeugerpreise für Zucht- und Nutzvieh (GBl. II S. 919), 3. Schafe für Merinorassen vom zuchtwertbewährten Bock 10, vom ungeprüften Bock 5,50;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit erfüllt. Entsprechend seiner Aufgabenstellung trägt Staatssicherheit die Hauptverantwortung bei der Bekämpfung der Feindtätigkeit. Die Art und Weise sowie Angriffsriehtungen der Feindtätigkeit machen ein konsequentes Ausschöpfen des in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zum Ausdruck. Solche Gesetzmäßigkeiten sind: die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die Zurückdrängung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, im folgenden auch als Mißstände bezeichnet, ist mannigfach verw oben mit dem sozialen Erbe der Vergangenheit und dem erreichten Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft in der DDR. Eine Trennung in seine Begriffsteile öffentliche Ordnung und öffentliche Sicherheit, wie sie im bürgerlichen Recht erfolgt, ist nicht zulässig.

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