Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 16

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 16 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 16); 16 Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 6. Januar 1971 4.2.2. Abschlagzahlungen Ab 1971 sind Abschlagzahlungen für alle von GAN und HAN durchzuführenden Investitionsvorhaben (einschließlich Wohnungs- und Gesellschaftsbauten mit Bauzeitnorm* zu leisten, deren normative Bauzeit mehr als 12 Monate beträgt. Ausgenommen sind Investitionsvorhaben, für die keine verbindlich festgelegten fortschrittlichen Bauzeitnormative bzw. bestätigte Netzpläne bestehen. Die Investitionsauftraggeber und die GAN bzw. HAN sind verpflichtet, in den Investitionslei- j stungsverträgen Abschlagzahlungen nach folgenden Grundsätzen zu vereinbaren: Die erste Abschlagzahlung beträgt mindestens 2 % und maximal 5 % des im Wirtschaftsvertrag vereinbarten Preises der Investition und ist zu leisten, wenn der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt für die Fertigstellung des bau-und montagetechnologisdien Projektes eingehalten wird. Abschlagzahlungen sind mindestens zweimal jährlich zu leisten. Die für das gesamte Investitionsvorhaben in den einzelnen Jahren zu leistenden Abschlagzahlungen sind auf der Grundlage von Netzplanterminen bzw. Bauablaufterminen vertraglich zu vereinbaren. Die ab der zweiten Abschlagzahlung zu leistenden Zahlungen dürfen kumulativ 70 % des nachgewiesenen Leistungsumfanges nicht überschreiten. Abschlagzahlungen sind q.ur zu leisten, wenn die zahlungsauslösenden Bedingungen und Termine erfüllt sind. Es kann vereinbart werden, daß bei vorfristiger Erfüllung der Zwischentermine Abschlagzahlungen ebenfalls vorfristig zu leisten sind. Bei terminlicher Überschreitung der zahlungs- , auslösenden materiellen Leistung ist die Abschlagzahlung nachträglich nur zu leisten, ! wenn der Endtermin für das Gesamtvorhaben gesichert bleibt und die Bedingungen für die nächstfolgende Abschlagzahlung eingehalten werden. Die Abschlagzahlungen sind beim Auftraggeber als Forderungen und beim Auftragnehmer als Verbindlichkeiten bis zur Endabrechnung der Investitionsleistungen zu behandeln. Mit den Abschlagzahlungen wird keine Warenproduktion realisiert. Es tritt kein Rechtsträgerwechsel ein. Die GAN und HAN sind berechtigt, Anteile der Abschlagzahlung in das Betriebsergebnis einzubeziehen und in die Jahrespläne aufzunehmen. Hierzu ist zur Planung und Abrechnung ein „Ergebnis aus Abschlagzahlungen“ zu bilden. 4.2.3. Zinsen Für nicht durch Eigenmittel und Abschlagzahlungen finanzierte planmäßige Bestände werden Kredite gewährt. Der Zinssatz für planmäßige * Die staatliche Bauzeitnorm wird vom Ministerium für Bauwesen, ausgehend von der wirtschaftlichsten bzw. der technologisch notwendigen Bauzeit, in Abstimmung mit den beteiligten Industrieministerien festgelegt. Kredite wird bei Einhaltung der Kreditbedingun-gen entsprechend der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Investitionsvorhaben wie folgt festgelegt: Vorzugszinssatz für zentrale staatliche Vorhaben, die unter Leitung und Kontrolle des Ministerrates stehen, Grundzinssatz für alle übrigen Investitionsvorhaben. Werden die Kreditbedingungen, wie z. B. verbindlich festgelegte Bauzeitnormen, vertraglich vereinbarte Termine, nicht eingehalten, können die Geschäftsbanken differenzierte Zinszuschläge festlegen. Abschlagzahlungen sind vom Auftraggeber unter vorrangigem Einsatz von Eigenmitteln zu finanzieren. Nach planmäßigem Einsatz eigener Mittel können für Abschlagzahlungen Kredite gewährt werden. Diese Kredite werden bis zum Zeitpunkt der planmäßigen Übergabe der funktions- bzw. nutzungsfähigen Investitionen wie vorstehend verzinst. Ist der Investitionsauftraggeber zur Leistung von Abschlagzahlungen verpflichtet, erhält er während der Zeit der planmäßigen Durchführung seines Investitionsvorhabens für eigene bei der Bank angelegte Mittel zur Finanzierung der Investition nur dann Guthabenzinsen, wenn Abschlagzahlungen vertraglich vereinbart und bei Fälligkeit planmäßig erfolgt sind. Nach Abschluß des Investitionsvorhabens und Übernahme der Investition durch den Auftraggeber ist für einen Investitionskredit bis zu seiner Tilgung der volkswirtschaftliche Grundzinssatz einschließlich der Grundsätze für Zinszuschläge bzw. -abschläge anzuwenden. 4.3. Gewinnormative Die Normative für die Gewinne der GAN bzw. HAN sind so festzulegen, daß nur die Erweiterung der Grundfonds und die Bildung der Fonds der persönlichen materiellen Interessiertheit gesichert werden. Als Bemessungsgrundlage für den Gewinn der GAN und HAN werden die normierten Kalkulationselemente „Kosten für Leitung und Koordinierung“ und „Kosten für Wissenschaft und Technik“ herangezogen. Zinsen und Risikofonds dürfen nicht mehr in die Basis für die Gewinnermittlung einbezogen werden. Die kalkulatorischen Gewinnormative sind durch die Industrieminister differenziert nach GAN/ HAN-Gruppen erforderlichenfalls für einzelne GAN/HAN festzulegen. Die Gewinnormative sind gleichzeitig mit den Normativen für die Kosten der GAN und HAN auszuarbeiten und in Kraft zu setzen. Auf die produktiven Fonds der GAN und HAN wird keine Produktionsfondsabgabe erhoben. Die GAN und HAN führen keinen Nettogewinn ab. Diese Regelungen gelten grundsätzlich nur für die objektbezogenen erforderlichen produktiven Fonds und die erzielten Gewinne der unmittelbaren GAN- bzw. HAN-Tätigkeit. Herausgeber: Büro des Minisrerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Vollzug der Untersuchungshaft zu garantieren. Damit leisten die Angehörigen der Linie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die unmittelbar einzubeziehenden Aufgabengebiete der unterstellten nachgeordrieten Diensteinheiten der jeweiligen operativen Linie und anderer Diensteinheiten in den Eezirksverwaltungen. Das muß - auf der Grundlage der Beschlüsse von Partei und Regierung bessere Voraussetzungen als in den Vorjahren für einen kontinuierlichen Übergang in das Planjahr geschaffen wurden.

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