Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 157

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 157 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 157); Gesetzblatt Teil II Nr. 20 Ausgabetag: 17. Februar 1971 157 seitigen Bauernhilfe sind berechtigt, nach Abstimmung mit dem Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik weitere Systematiken auf der Grundlage der volkswirtschaftlichen Systematiken und Nomenklaturen herauszugeben. (3) Die Leiter gemäß Abs. 2, die Leiter der Wirtschaftsorgane, die Vorsitzenden und Vorstände der LPG, GPG und Betriebe der VdgB sowie die Direktoren der VEG haben das Recht, die volkswirtschaftlichen Systematiken und Nomenklaturen bei Notwendigkeit zu spezifizieren, wobei die eindeutige und vollständige Zuordnung zu den Positionen der volkswirtschaftlichen Systematiken und Nomenklaturen gewährleistet sein muß. a §6 Betriebliche Erfassung und Aufbereitung (1) Durch die betriebliche Erfassung und Aufbereitung sind die notwendigen zahlenmäßigen Informationen über Vorgänge, Prozesse und Erscheinungen des Reproduktionsprozesses auf der Grundlage der Einheit von Menge, Zeit und Wert in ihren Einzelheiten, Zusammenhängen und ihrer Verflechtung nachzuweisen. (2) Die betriebliche Erfassung und Aufbereitung erfolgt mittels Erfassungsbelegen und Aufbereitungsnachweisen als Ausgangsmaterial für innerbetriebliche Informationen und die Berichterstattung, die durch rationelle Methoden und Verfahren zu gewinnen und den entsprechenden Rechnungen zuzuordnen sind. (3) Die Erfassungsbelege und Aufbereitungsnachweise sind sachlich zu systematisieren und entsprechend den Erfordernissen der Landwirtschaft einheitlich den Rechnungen über Grundmittel Investitionen Material Arbeitskräfte Leistungen Kosten Finanzen Nutzen Gesamtübersichten und Gesamtanalysen zuzuordnen. (4) Die sich für die einzelnen Rechnungen ergebenden speziellen Anforderungen an die betriebliche Erfassung und Aufbereitung werden in den Richtlinien gemäß § 21 Abs. 1 dieser Anordnung geregelt. §7 Grundmittelrechnung (1) In der Grundfmittelrechnung sind die Grundmittelbestände und ihre Veränderungen mengen- und wertmäßig zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren. (2) In der Grundmittelrechnung sind die exakte Erfassung und Aufbereitung von Daten über den Bestand und die Veränderung des Bestandes der Grundmittel nach der materiell-technischen Struktur, die Bereitstellung von Informationen über den Einsatz und die Effektivität der Grundfonds und damit die Schaffung von Voraussetzungen zu wissenschaftlich begründeten Entscheidungen für die weitere Gestaltung der Investitionspolitik, die Berechnung der Abschreibungen der Grundmittel auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften und deren Verrechnung in die Kosten, der Nachweis der an die Kollektive auf vertraglicher Grundlage im Interesse der allseitigen Entwicklung des Kosten-Nutzen-Denkens übergebenen Grundmittel zu sichern. §8 Investitionsrechnung (1) In der Investitionsrechnung sind die Vorbereitung und Durchführung der Investitionen zeit-, mengen-und wertmäßig zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren. (2) Um die gesellschaftliche Kontrolle über die Investitionstätigkeit zu sichern, ist in der Investitionsrechnung insbesondere der Nachweis über vertragliche Bindungen materiellen Fertigungsstand Abnahme der Investitionen und deren planmäßiger N utzungsbeginn Investitionskosten, deren Finanzierung sowie die finanzielle Erfüllung nicht fertiggestellte Investitionen zu führen und Unterlagen über die Erreichung der geplanten Leistung und zur Berechnung des Nutzeffektes bereitzustellen. §9 Materialrechnung (1) In der Materialrechnung sind der Materialbedarf, die Materialzugänge und -abgänge und die Materialbestände grundsätzlich mengen- und wertmäßig zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren. (2) Insbesondere sind die Erfassung und Aufbereitung der Bestände und Bestandsänderungen an Einsatzmaterial, unfertigen' und fertigen Erzeugnissen und Leistungen sowie Tieren, die Informationsbereitstellung für die Kollektive und deren Leitungen, für die Vorstände der LPG, GPG und Betriebe der VdgB, für die Direktoren der VEG und der Wirtschaftsorgane über Materialeinsatz, -bestandshaltung und -Verwendung, die Abrechnung und Kontrolle der Materialbestände und -bewegungen und Ausweisung der in den Plänen und Verträgen vorgegebenen Materialkennziffern unter Mitarbeit der Genossenschaftsmitglieder, der Landarbeiter und der übrigen Werktätigen zu sichern. §10 Arbeitskräfterechnung In der Arbeitskräfterechnung sind zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren: -* Arbeitskräfte nach Anzahl, Struktur und Veränderungen, Arbeitszeit und ihre Ausnutzung Arbeitsnormen und ihre Erfüllung Vergütung der lebendigen Arbeit in LPG und GPG,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Unt,arBuchungshaft gerecht, in der es heißt: Mit detfifVollzug der Untersuchungs- der Verhaftete sicher ver-afverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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