Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 152

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 152 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 152); 152 Gesetzblatt Teil II Nr. 19 Ausgabetag: 16- Februar 1971 (4) Die Bank ist bei Verletzung des Kreditvertrages durch die Genossenschaften berechtigt, ihre fälligen Forderungen einschließlich der Zinsen aus den für die Genossenschaften bestimmten Eingängen (ausgenommen Haushaltsmittel), Guthaben der Genossenschaften auszugleichen. Vor Einleitung der entsprechenden Maßnahmen gemäß Absätzen 3 und 4 ist die Bank verpflichtet, die Genossenschaften schriftlich unter Nennung einer angemessenen Frist über das Wirksamwerden dieser Maßnahmen zu unterrichten. (5) Erklärt die Bank eine Genossenschaft für kreditunwürdig, ist die weitere Kreditgewährung davon abhängig, daß unter Leitung der Räte für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft für diese Genossenschaften gemeinsam mit den Genossenschaftsbauern Maßnahmen zur Überwindung der Ursachen ausgearbeitet, von der Mitgliederversammlung beschlossen und durch die Räte für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft bestätigt werden; die Genossenschaft das Revisionsorgan für landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften zur Prüfung ihrer Wirtschaftstätigkeit in Anspruch nimmt bzw. das zuständige Revisionsorgan bei VdgB-Genossen-schaften die Wirtschaftstätigkeit gründlich prüft. (6) Genossenschaften sind verpflichtet, für die bisher in Anspruch genommenen überfälligen und Überbrük-kungskredite Rückzahlungsvereinbarungen entsprechend dem Stand ihrer wirtschaftlichen Entwicklung mit der Bank' abzuschließen. Die Bank ist berechtigt, zusätzlich 2 % Zinsen für diese Kredite ab 1. Januar 1971 zu berechnen, wenn keine Rückzahlungsvereinbarung abgeschlossen wird. §13 Bankenkontrolle (1) Die Bank verbindet mit der Kreditgewährung die ökonomische Kontrolle über die wirtschaftliche Tätigkeit der Genossenschaften. In Verbindung mit differenzierten Kreditbedingungen sind die Kontrollen so durchzuführen, daß sie gut arbeitende Genossenschaften kaum spüren, andererseits aber unnachsichtig unrationelles Wirtschaften und Verschwendung unterbinden. (2) Die Bank ist berechtigt, während des gesamten Vertragszeitraumes die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen zu kontrollieren und von den Genossenschaften dazu die Vorlage von Unterlagen einschließlich ökonomischer Kennziffern zu verlangen. (3) Die Kontrollergebnisse sind in den Genossenschaften auszuwerten. Dabei hat die Bank eng mit den gewählten Revisionskommissionen der Genossenschaften zusammenzuarbeiten. (4) Bei Planwidrigkeiten hat die Bank die Ursachen im Zusammenhang mit der Verletzung des Kreditvertrages aufzudecken und durch konstruktive Vorschläge zu deren Beseitigung beizutragen oder zur rationellen Durchführung des Reproduktionsprozesses Vorschläge zu unterbreiten und Maßnahmen von den Genossenschaften zu fordern. §14 Entscheidung von Streitigkeiten (1) Für die Entscheidung von Streitigkeiten über die Erfüllung des Kreditvertrages oder über eine von der Bank verlangte Änderung oder Aufhebung des Kreditvertrages ist das Staatliche Vertragsgericht zuständig. (2) Über andere Streitigkeiten zwischen den Genossenschaften und der Bank im Zusammenhang mit der Beantragung oder Gewährung von Krediten entscheidet auf Einspruch der Genossenschaften, soweit dem Einspruch nicht stattgegeben wurde, das übergeordnete Bankorgan. § 15 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1971 in Kraft. (2) Sie gilt für alle Verträge, die für den Zeitraum ab 1971 abgeschlossen wurden. (3) Für Kredite, die von den Genossenschaften ab 1. Januar 1971 neu in Anspruch genommen werden, gelten die Zinssätze dieser Anordnung. (4) Für die bis 31. Dezember 1970 durch Genossenschaften in Anspruch genommenen Investitionskredite und Umlaufmittelkredite mit gesonderter vertraglicher Vereinbarung längerfristiger Kreditrückzahlung gelten die vertraglich vereinbarten Bedingungen weiter. (5) Die Anordnung vom 23. September 1968 über die Kreditgewährung zur Finanzierung von Investitionen im Bereich der Landwirtschaft (GBl. II S. 883) tritt mit dieser Anordnung außer Kraft. Berlin, den 17. Dezember 1970 Der Präsident der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik Schmidt Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Teil n 5,30 M und Teil in 0,75 M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M", bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, PostsChließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Straße 263, Telefon: 42 46 41 Gesamtherstellung: StaatsdruCkerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen verwirklichen, Störungen verursachen und der gesellschaftlichen Entwicklung in der Schaden zufügen kann. Es geht vor allem auch darum, rechtzeitig solche feindlich-negativen Kräfte im Innern der bewußt die Konfrontation mit den-Sicherheitsorganen anstreben, haben sich die Leiter, die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit im allgemeinen, im Beweisführungsprozeß im besonderen und bei der Realisierung jeder Untersuchungshandlung im einzelnen.

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