Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 148

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 148 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 148); 148 Gesetzblatt Teil II Nr. 19 Ausgabetag: 16. Februar 1971 Kreditlaufzeit Eigenmitteleinsatz (in % vom gemäß Abs. 1 Gesamtwertumfang der Inve- stition) über 40 % ab 20 % Zinssatz bis 50% 4,5% 5,0% über 50 % . 5,0 % 5,5 % Investitionen zur Konservierung und Lagerung sowie für Be- und Verarbeitungskapazitäten der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Voraussetzung für die Kreditgewährung ist der Mindesteinsatz eigener Mittel in Höhe von 30 % des vorgesehenen Investitionsaufwandes. Kreditlaufzeit Eigenmitteleinsatz (in % vom Gesamtwertumfang der Investition) über 60 % ab 30 % Zinssatz bis 5 Jahre 4,5 % 5,0 % über 5 Jahre bis 10 Jahre 5,0% 5,5 % Technik und übrige Investitionen Voraussetzung für die Kreditgewährung ist der Mindesteinsatz eigener Mittel in Höhe von 50% des vorgesehenen Investitionsaufwandes. Kreditlaufzeit Eigenmitteleinsatz (in % vom Gesamtwertumfang der Investition) über 70 % ab 50 % Zinssatz bis 3 Jahre 5,5 % 6,0 % über 3 Jahre bis- 5 Jahre 6,0 % 6,5 % Für Investitionen, die die gesellschaftliche Entwicklung der LPG Typ I/II besonders fördern, gelten in dieser Gruppe folgende Kreditlaufzeiten: bis 5 Jahre über 5 Jahre bis 10 Jahre. (4) Genossenschaften, die zum Zeitpunkt der Planung und Durchführung der Investitionen nicht über die erforderlichen Eigenmittel zur Finanzierung der Mindestbeteiligung verfügen, können in Ausnahmefällen von der Bank dafür eine befristete Vorfinanzierung der fehlenden Eigenmittel erhalten. Dafür wird ein Zinszuschlag bis zu 2 %, zusätzlich zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz für den Investitionskredit erhoben. Voraussetzung für die Vorfinanzierung ist das von der Mitgliederversammlung beschlossene und vom zuständigen Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft bestätigte Entwicklungsprogramm der jeweiligen Genossenschaften und der Nachweis einer hohen Effektivität der für die Kreditbereitstellung vorgesehenen Investitionen. (5) Die Bank kann Zinsen stunden. Die Stundung der Zinsen kann längstens bis zu dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die projektierte Effektivität des durch Kredit finanzierten Vorhabens planmäßig zu erreichen ist. (6) Wird zwischen Genossenschaften und der Bank nachträglich eine Verkürzung der geplanten Laufzeit eines Kredites vereinbart, ist von diesem Zeitpunkt an der entsprechende Zinssatz anzuwenden. (7) Für einen im Prozeß der Plandurchführung zusätzlich auftretenden Finanzbedarf können nur Investitionskredite beantragt und gewährt werden, wenn die Zielstellung des Jahresplanes und vereinbarte Nut-zenskennziffem überboten werden, die materielle Sicherung nachgewiesen wird und die Rückzahlung dieser Kredite innerhalb der festgelegten Kreditlaufzeiten gewährleistet ist. (8) Die Bank ist" berechtigt, bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Bedingungen den Genossenschaften differenzierte Zinszuschläge bis auf einen Zinssatz von 15 % in Abhängigkeit vom Umfang, den Ursachen und der Zeitdauer der Finanzierung zu berechnen. Das betrifft auch einen zusätzlichen Kreditbedarf bei zeitweilig eingetretener Nichterwirtschaftung der geplanten Eigenmittel, der von der Bank finanziert werden kann, wenn die zu finanzierenden Maßnahmen nachweisbar eine hohe Effektivität aufweisen. Diese Kredite sind im Folgejahr, längstens innerhalb von 3 Jahren, zurückzuzahlen. §5 Kredite für Umlaufmittel (1) Den Genossenschaften können zur Finanzierung der für die Vorbereitung und Durchführung der Produktion und Zirkulation benötigten planmäßigen Umlaufmittel (Umlaufmittelbestände einschließlich Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen) Umlaufmittelkredite gewährt werden. Über die Kreditgewährung nimmt die Bank darauf Einfluß, daß die in den Betriebsplänen festgelegten Produktionsund Effektivitätsziele erreicht und überboten werden; Kosten gesenkt werden; Arbeitsproduktivität, die Rentabilität und die Akkumulation erhöht werden; Kooperationsbeziehungen und der Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden gefördert werden; Umlaufmittelbestände in der den volkswirtschaftlichen Erfordernissen entsprechenden Höhe gehalten und die erforderlichen Reserven gebildet werden. Die Umlaufmittelkredite werden auch zur Finanzierung von Ausgaben für künftige Abrechnungszeiträume (Vorleistungen) und für Beteiligungen im Umlaufmittelbereich gewährt. Kredite für Vorleistungen sind in Übereinstimmung mit der Verrechnung in die Selbstkosten, spätestens jedoch innerhalb von 3 Jahren, gerechnet vom Tage der Kreditinanspruchnahme zurückzuzahlen. (2) Bei der Kreditgewährung geht die Bank von der Erfüllung volkswirtschaftlicher Mindestanforderungen an die Effektivitätsentwicklung aus. Für die Beurteilung der Ökonomie der Umlaufmittel sind insbesondere folgende Kennziffern anzuwenden: das den ökonomischen Gesetzmäßigkeiten entsprechende Verhältnis von Akkumulation und Konsumtion; die Umlaufmittelintensität; die Einhaltung ökonomisch begründeter Bau- und Montagezeiten; V;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, die politisch-operativen Interessen Staatssicherheit ausreichend und perspektivisch zu berücksichtigen sowie die Pflichten und Rechte der hauptamtlichen herauszuarbeiten voll zu wahren. Es sollte davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gesetze vorsnnehnen. Beide Seiten bilden eine untrennbare Einheit: Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit schließt ilire Durchsetzung unbedingt ein; Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichte sind rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung und zum Schutz evtl, gefährdeter anderer Inoffizieller Mitarbeiter sind einzuleiten. Die Erfassung und Registrierung von Kandidaten und Inoffiziellen Mitarbeitern.

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