Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 13

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 13 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 13); Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 6. Januar 1971 13 2. Die Räte der Bezirke haben im Prozeß der Ausarbeitung der strukturkonkreten Planunterlagen und des komplexen Perspektivplanentwurfs auf der Basis der Prognose der Standortverteilung der Produktivkräfte, der Prognose der Grundlinie der ökonomischen Entwicklung in den Bezirken, der eigenen perspektivischen Plankonzeption und staatlicher Vorgaben sowie eines Minimums an Standortanforderungen der Investitionsauftraggeber Standortangebote zu erarbeiten. In den Standortangeboten ist zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: mögliche Standorte vom Gesichtspunkt der „ Struktur des Bezirkes; mögliche Standorte vom Gesichtspunkt des Vorhandenseins von Arbeitskräften; Möglichkeiten der Investitionskoordinierung (Investitionskomplexe) ; Einschätzung der Verkehrssituation (z. B. bei notwendigem Reichsbahnanschluß, der Durch- . führung von Schwerlasttransporten, der Siche- rung des Ab- und Antransportes der Arbeitskräfte u. a.); Einschätzung der Durchsetzung der Forderungen des Landeskulturgesetzes vom 14. Mai 1970, wie Wasserversorgung und Abwasserreinigung, Reinhaltung der Luft, Schutz vor Lärm, Nutzbarmachung der Abprodukte und andere wichtige CJ mweltf aktor en; Einschätzung der Inanspruchnahme von Flächen mit qualitativen Aussagen (z. B. Bodenqualität, morphologische Situation e. a.); Aussagen über vorhandene Steine und Erden (Aussagen über andere Bodenschätze erfolgen zentral); erste Aussagen über die Siedlungsstruktur (mögliche Wohnstandorte, Möglichkeiten der Versorgung und Betreuung) und über Möglichkeiten zur Realisierung der sozialistischen Lebensweise für die Belegschaften (z. B. Möglichkeiten der Erholung). 3. Die Standortangebote dienen der Auswahl des Makrostandortes und bilden die Grundlage für die Standortbestätigung. Die Standortbestätigung erfolgt durch den Rat des Bezirkes unter Einbeziehung der zuständigen Räte der Kreise, Städte und Gemeinden. Sie ist die verbindliche staatliche Zustimmung zur territorialen Einordnung und Sicherung des Vorhabens am gegebenen Standort im Rahmen der Verantwortungsbereiche der örtlichen Staatsorgane und der . Fonds des Bezirksperspektivplanes. - Die örtlichen Staatsorgane haben gemeinsam mit den Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen zu ! sichern, daß alle Möglichkeiten der gemeinsamen Planung und Durchführung von Investitionen verschiedener Verantwortungsbereiche an einem Standort genutzt werden, um durch die Konzentration von Investitionen in den Territorien und die damit mögliche gemeinsame Nutzung von Anlagen und Einrichtungen eine höhere Effektivität zu erreichen. 4. Auf der Grundlage der von dem Investitionsauftraggeber zu erarbeitenden detaillierten Standortanforderungen sind im Prozeß der Erarbeitung der Dokumentation zur Vorbereitung der Grundsatzentscheidung durch den , Investitionsauftraggeber und die örtlichen Staatsorgane gemeinsam Variantenuntersuchungen zum Mikrostandort mit dem Ziel des geringsten gesellschaftlichen Aufwandes, d. h. des einmaligen und des laufenden Aufwandes für den Betrieb und für das Territorium, durchzuführen. Die volkswirtschaftlich günstigste Variante ist die Grundlage für die Standortgenehmigung. Die Standortgenehmigung für Investitionsvorhaben, die Bestandteil volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben sind, erteilt der Rat des Bezirkes nach vorheriger Prüfung des Mikrostari'dortes unter Hinzuziehung des Investitionsauftraggebers, der General- und Hauptauftragnehmer einschließlich der Projektanten sowie der zuständigen Filiale der Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik. Für alle übrigen Investitionsvorhaben erteilt die Standortgenehmigung der jeweils zuständige Rat der Stadt oder Gemeinde. 5. Die kommunalwirtschaftlichen Betriebe und Einrichtungen .des Territoriums haben mit den Investitionsauftraggebern die durch sie zu erbringenden Leistungen und die gemeinsamen Leistungen zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen vertraglich zu vereinbaren. Für die Entwicklung von örtlich geleiteten Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen zu Hauptauftragnehmern für Versorgungs-, Betreuungs-, Transport- und Dienstleistungen im Territorium tragen die Vorsitzenden der Räte der Bezirke die Verantwortung. 6. In den Städten und Gemeinden sind schrittweise neue Formen einer einheitlichen Grundfondsverwaltung zu entwickeln, wenn diese zur Erhöhung des Nutzeffektes der Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Wohnungen und kommunalen Einrichtungen wie Schulen, Sportstätten, Theater, Krankenhäuser führen. Die einheitlichen Grundfondsverwaltungen der Städte und Gemeinden arbeiten auf der Grundlage eines Planes der Erhaltung und Modernisierung der baulichen Grundfonds, der vom Rat der Stadt bzw. Gemeinde zu bestätigen ist. Zur Gewährleistung der Anwendung modernster Methoden der Instandhaltung und Rekonstruktion und des konzentrierten Einsatzes der Kapazitäten und Mittel haben sie den Plan der Erhaltung und Modernisierung der baulichen Grundfonds der Städte und Gemeinden mit den Baubetrieben abzustimmen und langfristige vertragliche Beziehungen mit Baubetrieben herzustellen. Zur Finanzierung der Erhaltung der baulichen Grundfonds werden den einheitlichen Grundfondsverwaltungen Mittel vom Rat der Stadt bzw. Gemeinde übergeben. VIII. Die Aus- traf Weiterbildung der Kader auf dem Gebiet der Grundfondswirtschaft und Investitionsökonomik 1. Die notwendige hohe Effektivität der sozialistischen Grundfondswirtschaft und die Beherrschung des In-vestitibnsprozesses, insbesondere die Leitung größer Baustellen, erfordern die Aus- und Weiterbildung qualifizierter Kader auf grundfondswirtschaftlichem und investitionsökonomischem Gebiet. Zur Qualifikation jedes Werktätigen gehört auch, daß er die Bedeutung der Grundfonds im Reproduktionsprozeß erkennt und das Wissen, wie er zur rationellen Nutzung der Grundfonds' beitragen kann. Diesem Erfordernis muß die berufsbezogene Ausbildung und Qualifizierung entsprechen. Dadurch sind alle Werktätigen zu befähigen, auf die Probleme der Grundfondsreproduktion aktiv und stärker als bisher Einfluß zu nehmen und bewußt um ihre Lösung zu ringen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die durch eine besondere Ausbildungsphase auf eine Legalisierung im Operationsgebiet und auf ihre künftigen operativen Aufgaben vorbereitet werden.

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