Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 127

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 127 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 127); Gesetzblatt Teil II Nr. 17 Ausgabetag: 11. Februar 1971 127 haben, zahlen ab 1. März 1971 Beiträge nach dieser Verordnung. Die Betriebe zahlen für diese Werktätigen ab 1. März 1971 ebenfalls den Betriebsanteil. (4) Sozialpflichtversicherte Werktätige mit einem Einkommen bis zu 600 M monatlich bzw. 7 200 M jährlich, die einen Antrag entsprechend Abs. 1 gestellt haben, zahlen ihren bisherigen Beitrag, maximal 60 M monatlich. Für die im § 5 Abs. 1 genannten Werktätigen gilt damit auch der Betriebsanteil als gezahlt. §39 Durchführungsbestimmungen erläßt der Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. §40 (1) Diese Verordnung tritt am 1. März 1971 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. § 1 der Verordnung vom 3. Mai 1967 über die Verbesserung der Leistungen der Sozialversicherung für Arbeiter und Angestellte mit 2 und mehr Kindern (GBl. II S. 248), §§ 1 bis 8 und 11 bis 13 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 9. Juni 1967 zur Verordnung über die Verbesserung der Leistungen der Sozialversicherung für Arbeiter und Angestellte mit 2 und mehr Kindern (GBl. II S.343); 2. §§ 2, 4, 6 und 25 der Verordnung vom 15. März 1968 über die freiwillige Versicherung auf Zusatzrente bei der Sozialversicherung (GBl. II S. 154), §§ 2 und 3 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 15. März 1968 zur Verordnung über die freiwillige Versicherung auf Zusatzrente bei der Sozialversicherung (GBl. II S. 161). (3) Nachstehende Rechtsvorschriften §9 Abs. 3 Buchst, a der Verordnung vom 15. Dezember 1970 über die Sozialpflichtversicherung für Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften der Landwirtschaft (GBl. II S. 767), § 5 Abs. 3 Buchst, a der Verordnung vom 15. Dezember 1970 über die Sozialpflichtversicherung der in eigener Praxis tätigen Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und der freiberuflich tätigen Kultur- und Kunstschaffenden (GBl. II S. 770), § 7 Abs. 3 Buchst, a der Verordnung vom 15. Dezember 1970 über die Sozialpflichtversicherung der Inhaber privater Betriebe, der freiberuflich Tätigen und anderer selbständig Tätigen (GBl. II S. 771) erhalten folgende Fassung: ,,a) des erhöhten Krankengeldes bzw. Hausgeldes nach der Verordnung vom 10. Februar 1971 über die Verbesserung der freiwilligen Zusatzrentenversicherung und der Leistungen der Sozialversicherung bei Arbeitsunfähigkeit (GBl. II S. 121)“. (4) Nachstehende Rechtsvorschriften § 18 Abs. 1 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 29. Dezember 1970 zur Verordnung über die Sozialpflichtversicherung für Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften der Landwirtschaft (GBl. II 1971 S. 61), § 12 Abs. 1 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 29. Dezember 1970 zur Verordnung über die Sozialpflichtversicherung der in eigener Praxis tätigen Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und der freiberuflich tätigen Kultur- und Kunstschaffenden (GBl. II 1971 S. 64), § 15 Abs. 1 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 29. Dezember 1970 zur Verordnung über die Sozialpflichtversicherung der Inhaber privater Betriebe, der freibruflich Tätigen und anderer selbständig Tätigen (GBl. II 1971 S. 66) erhalten folgende Fassung: „(1) Anspruch auf erhöhtes Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit und bei Quarantäne besteht nach den Rechtsvorschriften der Verordnung vom 10. Februar 1971 über die Verbesserung der freiwilligen Zusatzrentenversicherung und der Leistungen der ' Sozialversicherung * bei Arbeitsunfähigkeit (GBl. II S. 121)“. (5) Von der Sozialversicherung werden keine neuen freiwilligen Versicherungen auf Zusatzrente nach den Rechtsvorschriften der Verordnung vom 15. März 1968 über die freiwillige Versicherung auf Zusatzrente bei der Sozialversicherung (GBl. II S. 154) mehr abgeschlossen. Berlin, den 10. Februar 1971 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Neumann Erster Stellvertreter des Vorsitzenden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen Arbeitsgrup-pen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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