Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1971, Seite 115

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971, Seite 115 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, S. 115); Gesetzblatt Teil II Nr. 16 Ausgabetag: 11. Februar 1971 115 (3) Die befristete Übergabe bzw. Übernahme der Produktion von Erzeugnissen zur Auslastung zeitweilig nicht in Anspruch genommener Kapazitäten gilt nicht als Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen im Sinne dieser Verordnung. §15 (1) Entscheidungen über die Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen und deren Zulieferungen sind ausschließlich zu treffen durch die Minister hinsichtlich der ihnen direkt unterstellten Betriebe, die ihre Produktion abgeben sollen, die Generaldirektoren der WB, die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke und die Leiter gleichgestellter wirtschaftsleitender Organe hinsichtlich’ der ihnen unterstellten Betriebe, die ihre Produktion abgeben sollen. Die Verantwortung für die Entscheidung über die Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen erstreckt sich gleichfalls auf die Kontroll- und Aufsichtspflicht über die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen. (2) Die Generaldirektoren der WB, die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke und die Leiter gleichgestellter wirtschaftsleitender Organe dürfen eine Entscheidung über die Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen erst nach Zustimmung des zuständigen Ministers treffen. (3) Die zuständigen Minister haben vor Erteilung der Zustimmung zur Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen die Zustimmung des Leiters des für den Bilanzbereich verantwortlichen zentralen Staatsorgans und des Ministers für Materialwirtschaft einzuholen. Außerdem bedarf die Verlagerung der Produktion von Konsumgütern der vorherigen Zustimmung des Ministers für Handel und Versorgung, von Exportgütern der vorherigen Zustimmung des Ministers für Außenwirtschaft, von pharmazeutischen, medizintechnischen und medizinelektronischen Erzeugnissen der vorherigen Zustimmung des Ministers für Gesundheitswesen. Bei Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen in den Verantwortungsbereich eines anderen Ministers ist dessen vorherige Zustimmung erforderlich. Diese Zustimmungen sind auch dann einzuholen, wenn die Entscheidung über die Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen gemäß Abs. X durch den Minister zu treffen ist. (4) Die Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen ist in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung der Territorien vorzubereiten und durchzuführen. Soweit sich bei der Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen Auswirkungen auf die Entwicklung der Territorien ergeben, sind die gemäß Abs. 1 zuständigen Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane verpflichtet, die Zustimmung entsprechend § 6 Abs. 3 einzuholen. (5) Der Minister für Materialwirtschaft ist zur Führung eines Registers über die Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen verpflichtet. Die zuständigen Minister haben bei Einholung der Zustimmung des Ministers für Materialwirtschaft die erteilten Zustimmungen gemäß den Absätzen 3 und 4 nachzuweisen. §16 (1) Die gemäß § l5 Abs. 1 zuständigen Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane sowie die Direktoren der Betriebe sind dafür verantwortlich, daß bei der Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen die Grundsätze der staatlichen Strukturpolitik in Übereinstimmung mit der planmäßigen proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft bei planmäßiger Befriedigung des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs durchgesetzt werden. Sie sind dafür verantwortlich, daß die Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen mit der Vorbereitung und Durchführung des Perspektivplanes und der Jahresvolkswirtschaftspläne erfolgt und bei Einhaltung der Sortimentsstruktur, der Qualitätsanforderungen sowie der Preisstabilität ein hoher volkswirtschaftlicher Nutzen erreicht wird. (2) Die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane sind insbesondere dafür verantwortlich, daß die Produktion beim abgebenden Betrieb erst dann eingestellt wird, wenn vom übernehmenden Betrieb die Bedarfsdeckung in Sortiment, Qualität und Termin mindestens im Lieferumfang des abgebenden Betriebes gesichert ist. Das hat insbesondere durch zeitweilige Erhöhung der lieferseitigen Vorräte beim abgebenden Betrieb zu erfolgen. (3) Die gemäß § 15 Abs. 1 zuständigen Staats- und Wirtschaftsorgane haben das Ministerium für Materialwirtschaft über eine vorgesehene Entscheidung zur Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen schriftlich zu informieren. Für den Inhalt der Information gilt § 10 Abs. 2 entsprechend. Zusätzlich ist der Betrieb zu bezeichnen, an den die Produktion abgegeben werden soll. §17 (1) Die Direktoren der Betriebe sind verpflichtet, die Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen planmäßig so vorzubereiten, daß ihre ordnungsgemäße Durchführung mit dem geringsten volkswirtschaftlichen Aufwand erfolgt und für gleiche Erzeugnisse die gleichen Preise beibehalten werden. (2) Die Direktoren der Betriebe haben bei der Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen in sozialistischer Gemeinschaftsarbeit mit dem Erzeugnisgruppenleitbetrieb, den Hauptabnehmern und den hauptsächlichen Zulieferbetrieben sowie den bilanzierenden Organen zusammenzuarbeiten. Hinsichtlich der aktiven Mitwirkung der Werktätigen gilt § 7 Abs. 2. (3) Zwischen den die Produktion von Erzeugnissen abgebenden und übernehmenden Betrieben sind Wirtschaftsverträge abzuschließen, in denen die konkreten Bedingungen der Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen zu regeln sind. §18 (1) In dem gemäß § 17 Abs. 3 abzuschließenden Wirtschaftsvertrag sind Vereinbarungen über die Termine für die Vorbereitung und Durchführung der Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen sowie die Beendigung der Anlaufserie und den Abschluß der Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen zu treffen. Der Termin für die Beendigung der Verlagerung der Produktion von Erzeugnissen ist so zu bestimmen, daß;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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