Das Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1971 Teil II (GBl. II Nr. 1 - 82 S. 1 - 736).Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil II 1971, Seite 625 (GBl. DDR II 1971, S. 625); ?Gesetzblatt Teil II Nr. 73 Ausgabetag: 10. November 1971 625 so rechtzeitig an, dass es moeglich ist, die Zweckmaessigkeit und Art einer weiteren bergbaulichen Nutzung oder einer Nachnutzung zu pruefen. (2) Der Rat des Bezirkes trifft unter Beruecksichtigung der Dispositionen des bilanzbeauftragten Organs gemaess ? 3 Abs. 3 in Abstimmung mit den Raeten der Kreise, in deren Territorien die Grubenbaue alten Bergbaus liegen, und in Zusammenarbeit mit der Bergbehoerde Regelungen, die im Zusammenhang mit der weiteren bergbaulichen Nutzung, Nachnutzung und Verwahrung von Grubenbauen alten Bergbaus erforderlich sind. (3) In den Regelungen gemaess Abs. 2 ist insbesondere festzulegen, a) fuer welche Grubenbaue alten Bergbaus auf Grund des Grades der Gefaehrdung der Tagesoberflaeche vorrangig bergschadenkundliche Analysen anzufertigen und Verwahrungsmassnahmen einzuleiten sind, b) in welcher Reihenfolge fuer die Grubenbaue alten Bergbaus die bergschadenkundlichen Analysen anzufertigen sind, c) in welchen Faellen fuer Grubenbaue alten Bergbaus nach Einschaetzung der Bergbehoerde auf die Anfertigung der bergschadenkundlichen Analysen vorerst verzichtet werden kann. (4) Der Rat des Bezirkes leitet in Uebereinstimmung mit der Bergbehoerde langfristige Massnahmen zur Vorbereitung und Durchfuehrung der Verwahrung von Grubenbauen alten Bergbaus ein. ?18 (1) Der Rat des Bezirkes plant die Massnahmen der Verwahrung von Grubenbauen alten Bergbaus im Rahmen der Fuenfjahrplaene und der Jahresvolkswirtschafts-plaene. Er stimmt die Planvorschlaege mit den Raeten der Kreise ab. (2) Die Finanzierung der Aufwendungen fuer die Anfertigung bergschadenkundlicher Analysen sowie fuer die Vorbereitung und Durchfuehrung erforderlicher Massnahmen zur Verwahrung von Grubenbauen alten Bergbaus erfolgt zu Lasten des zentralen Haushalts. Der Rat des Bezirkes uebergibt dem Ministerium der Finanzen zu dem fuer die Abgabe des Entwurfs des Haushaltsplanes des Bezirkes festgelegten Termin einen gesonderten Planvorschlag ?Verwahrungsmassnahmen und Schadenersatzleistungen aus altem Bergbau?. Er bezieht die zum Zeitpunkt der Planung bekannten Anforderungen fuer Schadenersatzleistungen aus altem Bergbau in diesen Planvorschlag ein. (3) Auf der Grundlage der beschlossenen Plaene veranlasst der Rat des Bezirkes entsprechend den Schwerpunkten, die zur Vorbereitung und Durchfuehrung der Verwahrung von Grubenbauen alten Bergbaus in den territorialen Entwicklungskonzeptionen vorgegeben sind, a) die Anfertigung bergschadenkundlicher Analysen gemaess ? 17 Abs. 3 Buchstaben a und b und b) die notwendigen Massnahmen zur Verwahrung von Grubenbauen alten Bergbaus und schafft die Voraussetzungen fuer die Durchfuehrung der Verwahrungsarbeiten. (4) Der Rat des Bezirkes schliesst zur Durchfuehrung der mit den Jahresvolkswirtschaftsplaenen bestaetigten Massnahmen gemaess Abs. 3 Wirtschaftsvertraege mit Betrieben, Organen oder Einrichtungen ab, die fuer die Anfertigung bergschadenkundlicher Analysen und die Durchfuehrung von Verwahrungsarbeiten geeignet sind. Er uebergibt eine Ausfertigung der bergschadenkundlichen Analysen der Bergbehoerde. ?19 (1) Die vom Rat des Bezirkes in Abstimmung mit den Raeten der Kreise mit der Durchfuehrung der Verwahrung stillgelegter Grubenbaue alten Bergbaus beauftragten Betriebe, Organe oder Einrichtungen haben vor Beginn der Verwahrungsarbeiten die technologischen und bergbautechnischen Massnahmen der geplanten Verwahrungsarbeiten der Bergbehoerde in einem technischen Betriebsplan anzuzeigen. Fuer stillgelegte Bohrloecher bestimmt die Bergbehoerde die Form der Anzeige. (2) Die Verwahrungsarbeiten sind auf der Grundlage der bestaetigten Planungsunterlagen und des von der Bergbehoerde genehmigten technischen Betriebsplanes, bei stillgelegten Bohrloechern auf der Grundlage der Anzeige gemaess Abs. 1 Satz 2, termin- und qualitaetsgerecht durchzufuehren. (3) Nach Beendigung der Verwahrungsarbeiten haben die vom Rat des Bezirkes mit der Durchfuehrung der Verwahrungsarbeiten beauftragten Betriebe, Organe oder Einrichtungen in Ergaenzung der bergschadenkundlichen Analysen Dokumentationen entsprechend ? 10 anzufertigen und der Bergbehoerde zu uebergeben sowie die Nachtragung der risslichen Unterlagen der verwahrten Grubenbaue alten Bergbaus gemaess den Festlegungen der Bergbehoerde zu veranlassen. ?20 An die Stelle des Rates des Bezirkes tritt in den Faellen des ? 17 Absaetze 2 bis 4, des ? 18 Absaetze 3 und 4 und des ? 19 Absaetze 1 und 3 der Rat des Kreises, soweit der Rat des Bezirkes den Rat des Kreises mit der Durchfuehrung der Aufgaben beauftragt. ?21 (1) Rechtstraeger bzw. Eigentuemer und Nutzer von Grundstuecken haben eingetretene Bergschaeden oder andere nachteilige Einwirkungen, die durch Grubenbaue verursacht wurden, unmittelbar nach deren Feststellung" dem Rat der Gemeinde, der Stadt oder des Stadtbezirkes aenzuzeigen. Die Verpflichtung, gemaess ? 23 Abs. 1 des Berggesetzes der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Mai 1969 beim Eintritt eines Bergschadens Erstmassnahmen zur Gewaehrleistung der oeffentlichen Sicherheit einzuleiten, bleibt unberuehrt. (2) Der Rat der Gemeinde, der Stadt oder des Stadtbezirkes unterrichtet unverzueglich nach Bekanntwerden den Rat des Kreises und die Bergbehoerde ueber die eingetretenen Bergschaeden oder anderen nachteiligen Einwirkungen. (3) Die Anzeigen gemaess den Absaetzen 1 und 2 muessen mindestens folgende Angaben enthalten: a) Art, Ort, Zeitpunkt und Ausmass des eingetretenen Bergschadens oder der anderen nachteiligen Einwirkungen,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Verwahrräume weitgehend gesichert wird, daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente überwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigen und notwendig machen, im folgenden als Verdachtshinweise definiert. Verdachtshinweise sind die den Strafverfolgungsorganen bekanntgewordenen Ausgangsinformationen, die nach deren gesicherten Erfahrungen auf das Vorliegen einer Straftat hinweist und damit die Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen gestattet. Eine derartige Begründung kann auch in der im Abschnitt zur Anlaßgestaltung im Prüfungsstadium behandelten Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und stationiert. Im Rahmen der Grenzüberwachung an der Staatsgrenze der zur und zur werden sie vorrangig auf einem tiefen Streifen entlang der Staatsgrenze der wirksam.

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