Das Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1971 Teil II (GBl. II Nr. 1 - 82 S. 1 - 736).Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil II 1971, Seite 178 (GBl. DDR II 1971, S. 178); ?178 Gesetzblatt TeilII Nr. 22 Ausgabetag: 24. Februar 1971 ?5 Wassergehalt und Kosten fuer die Trocknung (1) Die Hoechstgrenze des Wassergehaltes fuer die Abnahme ohne Berechnung von Trocknungskosten betraegt bei Getreide 18% Speisetrockenhuelsenfruechten 18% Oelsaaten ausser Mohn 15% Mohn 12%. Uebersteigt der Wassergehalt die Ln der Anlage 5 festgelegten Basisnormen, so ist das Mehrgewicht infolge des hoeheren Wassergehaltes mengenmaessig vom gelieferten Gewicht nach der Duval?schen Formel (Anlage 6) in Abzug zu bringen. (2) Werden die Hoechstgrenzen des Wassergehaltes gemaess Abs. 1 ueberschritten, so ist das Mehrgewicht infolge des hoeheren Wassergehaltes mengenmaessig vom gelieferten Gewicht, bezogen auf die festgelegten Basisnormen, nach der Duval?schen Formel, zuzueglich 0,5 % fuer die ersten 4 % des die Hoechstgrenze uebersteigenden Wassergehaltes in Abzug zu bringen. Bei einer weiteren Ueberschreitung des Wassergehaltes betraegt der zusaetzliche Abzug 1 %. Beim Kauf von Getreide und Oelsaaten mit einem Wassergehalt unter der Basisnorm erfolgt eine mengenmaessige Aufrechnung nach der Duval?schen Formel unter Beruecksichtigung des Wassergehaltes. (3) Werden die Hoechstgrenzen des Wassergehaltes gemaess Abs. 1 bei Koernerfruechten ueberschritten, die zur Erfuellung des staatlichen Aufkommens und zum Verkauf mit Gegenkauf von Mischfuttermitteln geliefert werden, so sind den LPG, VEG und anderen Betrieben Trocknungskosten zu berechnen. Diese betragen fuer die angelieferten Mengen der Getreidearten Roggen und Weizen fuer das erste Prozent Entzug des Wassergehaltes ab Hoechstgrenze 4,50 M/t, fuer jedes weitere angefangene Prozent je Prozent 2,30 M/t. Fuer Hafer, Gerste, Gemenge, Mais, Speisetrockenhuelsenfruechte und Oelsaaten erhoehen sich die vorstehenden Trocknungskosten um 20%. Fuer Koernermais werden den LPG, VEG und anderen Betrieben Trocknungskosten hoechstens bis zu 37, M/t berechnet. (4) Werden wirtschaftseigenes Getreide, Speisetrok-kenhuelsenfruechte und Oelsaaten der LPG, VEG und anderer Betriebe in Trocknungsanlagen der Betriebe der VEB Kombinat Getreidewirtschaft getrocknet, so betraegt der Grundpreis 4,50 M/t zuzueglich 2,30 M/t fuer jedes angefangene Prozent Entzug des Wassergehaltes, bezogen auf die angelieferte Menge. Fuer Hafer, Gerste, Gemenge, Mais, Speisetrockenhuelsenfruechte und Oelsaaten erhoehen sich die vorstehenden Trocknungsko-sten um 20%. Der Umfang der Herabtrocknung ist zwischen den Partnern zu vereinbaren. Die Kosten der Ein- und Auslagerung betragen 7,50 M/t. Die Lagerung erfolgt bis zu 15 Tagen lagergeldfred. Das Lagergeld betraegt je Tonne und Monat 2, M. Dabei sind unter Abzug der lagergeldfreien Zeit von 15 Tagen bei einer Lagerung bis zu einem halben Monat 1, M je Tonne und bei einer Lagerung ueber einen halben Monat 2, M je Tonne zu berechnen. Erfolgt die Trocknung von wirtschaftseigenen Koernerfruechten nicht in den Trocknungsanlagen der Betriebe der VEB Kombinat Getreidewirtschaft, so sind die dadurch entstehenden Kosten zwischen den Partnern zu vereinbaren. (5) Fuer die entstehenden Substanzverluste bei der Trocknung von wirtschaftseigenem Getreide sind die Abzuege vom angelieferten Gewicht entsprechend Abs. 2 vorzunehmen. ?6 Bewertung und Kosten fuer die Reinigung (1) Betraegt der Schwarzbesatz von Getreide, Speisetrockenhuelsenfruechten und oelsaaten mehr als 1 %, so ist dieser mengenmaessig im Verhaeltnis 1 :1 vom gelieferten Gewicht abzuziehen. Bei Unterschreitung der Basisnorm erfolgt bei Getreide (ausser Braugerste) und Oelsaaten eine mengenmaessige Aufrechnung des Schwarzbesatzes. Uebersteigt der Schwarzbesatz von Getreide, Speiisetrockenhuelsenfruechten und Oelsaaten die Hoechstgrenze von 2% und bei Braugerste die Hoechstgrenze von 1 %, so koennen die Betriebe der VEB Kombinat Getreidewirtschaft die Reinigung (Aussonderung von Fremdbestandteilen) als Dienstleistung zu Lasten der LPG, VEG und anderen Betriebe vornehmen. (2) Die Kosten fuer die Reinigung von Schwergetreide (Roggen und Weizen) betragen: von 2,1% bis 3,0%= 4,30 M/t von 3,1% bis 5,0%= 7,40 M/t von 5,1 % bis 8,0 % = 11,10 M/t ueber 8,0 % je % = weitere 1,50 M/t. Fuer Gerste, Hafer, Mais, Speisetrockenhuelsenfruechte und Oelsaaten wird ein Zuschlag von 20% erhoben. Bei Braugerste ermaessigen sich die Von-bis-Prozentsaetze um 1%. (3) Fuer den bei der Reinigung eintretenden Bearbeitungsschwund ist bei allen Koernerfruechten bei einem Schwarzbesatz von ueber 2% und bei Braugerste von ueber 1 % ein zusaetzlicher Mengenabzug von 0,5 % vorzunehmen. ?7 Bewertung und Aufbereitungskosten (1) Fuer Roggen und Weizen sowie Gerste und Hafer als Nahrungsgetreide, die nach der Vollkornmethode bewertet werden, sind 0,60 M/t je Prozent des Siebdurchganges der gelieferten Menge vom Erzeugerpreis abzuziehen. Bei Bewertung nach Koernerbeimischungsanteilen sind fuer jedes Prozent Koemerbeimischung 1,20 M/t der gelieferten Menge vom Erzeugerpreis abzuziehen. Bei diesen Abzuegen fuer die Koemerbeimischung und den Siebdurchgang bleiben Bruchteile von Prozenten unter 0,5 unberuecksichtigt. Bruchteile von Prozenten ab 0,5 werden auf ein Prozent aufgewertet. Bei Braugerste erfolgen im Rahmen der dm Standard festgelegten Hoechstgrenzen fuer Koemerbedmischungen keine finanziellen Verrechnungen. Die Mindestqualitaet von Futtergerste muss einer Schuettdichte (hl-Gewicht) von 50 kg, die Mindestqualitaet von Futterhafer einer Schuettdichte von 45 kg entsprechen. (2) Bei Speisetrockenhuelsenfruechten ist der Anteil Koemerbeimischung zum gueltigen Preis fuer Futterhuelsenfruechte abzurechnen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1971 auf Seite 736. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠ 1971, Nr. 1-82 v. 6.1.-31.12.1971, S. 1-736).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Gesetzeskenntnis, auch auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts. Dazu gehört, sich immer wieder von neuem Gewißheit über die Gesetzlichkeit des eigenen Vorgehens im Prozeß der Beweisführung während der operativen und untersuchungsmäßigen Bearbeitung von feindlichen Angriffen und Straftaten der schweren allgemeinen Kriminalität gegen die Volkswirtschaft der Potsdam, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Rechtliche Voraussetzungen und praktische Anforderungen bei der Suche und Sicherung strafprozessual zulässiger Beweismittel während der Bearbeitung und beim Abschluß Operativer Vorgänge sowie der Vorkommnisuntersuchung durch die Linie Untersuchung zu treffenden Entscheidungen herbeizuführen, bringen Zeitverluste, können zu rechtlichen Entscheidungen führen, die mit der einheitlichen Rechtsanwendung im Widerspruch stehen, und tragen nicht dazu bei, eine wirksame vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller subversiven Angriffe des Feindes. Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Lösung dieser Hauptaufgabe ist die ständige Qualifizierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge umgesetzt werden. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Besuchsgenehmigung und -den Termin des ersten Besuches Vertvaf.t.et. mit ihren vFamilienangehörigen vade rvnahes tehen-den Personen erteilt der Staatsanwalt das Gericht.

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