Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 796

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 796 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 796); 796 Gesetzblatt Teil II Nr. 104 Ausgabetag: 31. Dezember 1970 (3) Für die Einspeisung von Elektroenergie in das Öffentliche Netz eines EVB oder in das Netz eines Wiederverkäufers gelten besondere Preisbestimmungen.* § 2 (1) Die Elektroenergietarife enthalten zwei Tarif-gruppen: 1. Tarife für Großabnehmer, Kurzzeichen G 2. Tarife für Allgemeine Tarifabnehmer, Kurzzeichen T. (2) Großabnehmer sind Abnehmer mit einem Elektroenergiebedarf, der monatlich 25 kW und mehr an elektrischer Leistung und jährlich 50 000 kWh und mehr an elektrischer Arbeit beträgt. (3) Die Großabnehmertarife gliedern sich in die Ta- rifarten 1. Allgemeiner Großabnehmertarif GAL 2. Landwirtschaftsgroßabnehmertarif GLL 3. Großabnehmertarif für Wiederverkäufer GWZ 4. Großabnehmertarif für Operativbetriebe GOV 5. Großabnehmertarif für Fährbetrieb GFZ. Die letzten Buchstaben in den Kurzzeichen bedeuten L = Leistungspreistarif Z = Zweitarif V = Viertarif. (4) Allgemeine Tarifabnehmer sind Abnehmer, deren Eletotroenergiebedarf den im Abs. 2 gekennzeichneten Umfang nicht erreicht. (5) Die Allgemeinen Tarife gliedern sich in die Tarifarten 1. Haushalttarife THG, THG B 2. Tarife für gewerbliche und sonstige Abnehmer a) allgemeine Gewerbetarife TGG, TGG B, TGK b) Tarife für produzierende Betriebe und andere wirtschaftliche Einheiten TPG, TPG B, TPM TPK c) Tarif für das Marktwesen TMM d) Tarif für Parteien und Massenorganisationen TOM e) Tarif für die Straßenbeleuchtung TSM f) Tarif für den Transportbereich der Deutschen Reichsbahn TRM 3. Tarife für die Landwirtschaft TLG, TLM, TLH .4. Nachttarife TNG, TDG 5. Kleinstabnehmertarife TKM, TKM-B. * z. Z. gelten: Anordnung vom 19. April 1968 über die Ermittlung der Kosten’ und Preise für Wärme und Elektroenergie (GBl. n Nr. 41 S. 241) sowie die Anordnung Nr. 2 vom 5. November 1969 über die Ermittlung der Kosten und Preise für Wärme und Elektroenergie (GBl. II Nr. 91 S. 564) Die letzten Buchstaben in den Kurzzeichen bedeuten G = Gruridpreistarif M = Mengenpreistarif H.= Haushalt-Pauschaltarif in Landwirtschaftsanlagen K = Kombinationstarif. Gelten Tarife ausschließlich in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, so ist dem Tarifkurzzeichen der Zusatz B“ beigefügt. (6) Die auf der Grundlage dieser Anordnung gebildeten Preise sind bei Lieferungen an die Bevölkerung Festpreise, in allen anderen-Fällen Höchstpreise gemäß der Anordnung Nr. Pr. 12 vom 14. November 1968 über die Preisformen bei Industriepreisen (GBl. II S. 971). (7) Die in den Tarifen enthaltenen Grund- und Leistungspreise beziehen sich unabhängig vom Ablesetag und -zyklus auf das voile Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Sind die Ablesezeiträume kleiner als ein Kalenderjahr, so ist der Jahresgrund- bzw. -leistungspreis entsprechend anteilig zu berechnen. § 3 Für mehrere Abnahmestellen eines Abnehmers ist riie Elektroenergielieferung je Abnahrnestelle gesondert abzurechnen. Je Abnahmestelle gilt der Tarif, den die Abnahmeverhältnisse bedingen. Bei Vorhandensein einer Summenmeßeinrichtung kann die gemeinsame Abrechnung der über mehrere Abnahmestellen erfolgenden Lieferungen vereinbart w irden. § 4 (1) Der GAL gilt für alle Lieferungen an Giw iabneh-mer, unabhängig von der Eigentumsform und dem Anwendungsprozeß, ausgenommen Großabnehmer gemäß den Absätzen 2 bis 5. (2) Die Tarife GLL, TLG, TLM und TLH gelten für alle Lieferungen an Abnehmer der Landwirtschaft. Der tarifliche Begriff „Landwirtschaft“ ist vom Minister für Grundstoffindustrie in Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik zu definieren. (3) Der GWZ gilt für alle Elektroenergielieferungen an Abnehmer, die mehr als 2 TWh jährlich zum Zwecke des Wiederverkaufes beziehen. (4) Der GOV gilt für alle Lieferungen an Großabnehmer, die über Produktionsanlagen verfügen, deren Betriebsweise es ermöglicht, die Elektroenergieinanspruchnahme zu wesentlichen Teilen aus den Starklastzeiten in Schwachlastzeiten zu verlagern und die demzufolge in ihrer Leistungsinanspruchnahme operativ durch die Hauptlastverteilung der Deutschen Demokratischen Republik gesteuert werden. (5) Der GFZ gilt für Lieferungen für elektroenergie betriebene Transportmittel des öffentlichen Verkehrs (z. B. Elektroloks, U-Bahn, S-Bahn, Straßenbahn, O-Bus). (6) Die THG gelten für den in Wohnungen und ihren Nebenräumlichkeiten in Anspruch genommenen Elektroenergieverbrauch (Bevölkerungsbedarf).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befämgüöl der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter hat zieigpigbhg und differenziert vorrangig im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und die mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Arbeit mit den einzelnen auf der Grundlage individueller Einsatz- und Entwicklungskonzeptionen erfolgt.

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