Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 79

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 79 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 79); Gesetzblatt Teil II Nr. 14 Ausgabetag: 13. Februar 1970 79 Für die Fall- und Initiaüvinformationen wird ! auf Grund des § 5 Abs. 2 vorgenannter Verordnung von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik die Durchführung den bilanzierenden Organen unter Anwendung des einheitlichen Arbeitsmittels übertragen. 2.2. Die fallweisen Bilanzinformationen sind von den informationspflichtigen Betrieben, Einrichtungen und volkseigenen Kombinaten an die bilanzierenden Organe bei gleichzeitiger Unterrichtung des übergeordneten Organs und von den bilanzierenden Organen an das jeweils übergeordnete bilanzverantwortliche Organ auf dem einheitlichen Arbeitsmittel in folgenden Fällen zu geben: für die Positionen der Staatsplannomenklatur, bei denen Absatz- und- Versorgungsprobleme im Prozeß der Plandurchführung nachweisbar nicht eigenverantwortlich entschieden werden können (Initiativinformationen) für weitere zentral festgelegle Positionen, bei denen entsprechend dem Abschnitt III Ziffern 1 und 2 die festgelegten Toleranzgrößen bei der Durchführung des Jahresplanes nicht eingehallen wurden (Fallinformationen) für weitere Positionen, die eigenverantwortlich den bilanzierenden Organen übertragen sind, bei denen Absatz- und Versorgungsprobleme im Prozeß der- Ausarbeitung bzw. Durchführung des Jahresplanes nicht eigenverantwortlich entschieden werden können und sich hieraus Auswirkungen auf die gesamtvolkswirtschaftliche Entwicklung ergeben (Initiativinformationen) bei staatlichen und besonderen volkswirtschaftlichen Erfordernissen auf Anforderung damit beauftragter zentraler Staatsorgane im Prozeß der Planausarbeitung über das zuständige Industrieministerium und im Prozeß der Plandurchführung über die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (Auftragsinformationen). Gleichzeitig sind mit diesen Informationen abgestimmte Lösungsvorschläge mit Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen zur Entscheidung zu übergeben. 2.3. Fallweise Bilanzinformationen sind durch die Außenhandelsbetriebe bei Nichteinhaltung der vertraglichen Importlieferungen dem zuständigen bilanzierenden Organ zu übergeben. Das betrifft vor allem Importe, deren Realisierung gefährdet ist und wesentliche Auswirkungen auf die vertraglichen Beziehungen mit den inländischen Abnehmern haben können. Zwischen den Außenhandelsbetrieben und den bilanzierenden Organen sind zur Auslösung von fallweisen Bilanzinformationen Toleranzen festzulegen, um die Informationen auf Schwerpunkte zu konzentrieren. 2.4. Fallweise Bilanzinformationen sind durch die Betriebe des Produklionsmittelhanclels dem zustän- digen bilanzierenden Organ bei gleichzeitiger Unterrichtung des übergeordneten Organs zu geben, wenn in der Auslieferung Rückstände bzw. Probleme auflreten, die nicht eigenverantwortlich gelöst werden können. 2.5. Können Bilanz- bzw. Führungsentscheidungen entsprechend dem Abschnitt III Ziff. 4 durch das bilanzverantwortliche Organ nicht eigenverantwortlich getroffen werden, sind die fallweisen Bilanzinformationen dem bilanzverantwortlichen Industrieministerium zur Entscheidung vorzulegen. 2.6. Auf Anforderung sind der Staatlichen Plankommission, dem Ministerium für Materialwirtschaft und der Staatlichen Zentra Iverwaltung für Statistik die bei den Industrieministerien vorliegenden fallweisen Bilanzinformationen zu übergeben. Fallweise Bilanzinformationen bei Positionen der Staatsplannomenklatur und weiteren zentral festgelegten Positionen sind durch die Industrieministerien dem Ministerium für Materialwirtschaft zur Kenntnis zu geben. 2.7. Die Erläuterungen zur Anwendung der fall-weisen Bilanzinformationen sind in der Arbeitsanleitung (Anlage 3) getroffen. 3. Periodische Bilanzinformationen des Produk-tionsmiUelhandels und der Außenhandelsbetriebe 3.1. Die Bilanzinformationen für die Planausarbei- tung (Versorgungsplan Volkseigener Produktionsmittelhandel) durch die Organe des Produktionsmittelhandels an die bilanzierenden Organe richten sich nach den Systemregelungen für die Planung des Produktionsmittelhandels und den in Koordinierungsvereinbarungen zwischen den Organen des Produlctionsmittelhandels und den bilanzierenden Organen zu treffenden Festlegungen. 3.2. Für die Berichtsinformationen zur Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanz durch die Betriebe des Produlctionsmittelhandels an dre bilanzierenden Organe ist die Arbeitsanleitung - (Anlage 3) maßgebend 3.3. Periodische Bilanzinformationen für die Ab- rechnung des Exportes und Importes im Umfang der Positionen der festgelegten einheitlichen Nomenklatur sind vom VEB Rationalisierungs- und Rechenzentrum der Außenwirtschaft an die bilanzierenden Organe zu übergeben. Die detaillierte Regelung dazu ist in der Arbeitsanleitung (Anlage 3) getroffen. 4. Einheitliche Nomenklatur für die Planung. Bilanzierung und Abrechnung 4.1. Die Bilanz- und Abrechnungsnomenklaturen sind zur rationellen Gestaltung der Primärdatenerfassung und des Informationsflusses in einer einheitlichen Nomenklatur für Erzeugnisse und Leistungen der metallverarbeitenden Industrie durch die Industrieminislerien zusammengefaßt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Grenzübertritt getätigt wurden. Dadurch kann unter anderem Aufschluß darüber gewonnen werden, ob die Tat zielgerichtet vorbereitet und realisiert wurde, oder ob die Entschlußfassung zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Feindes zur Enttarnung der. Diese Qualitätskriterien sind schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in allen Verantwortungsbereichen durchzusetzen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts, die unter Beachtung rechtspolitischer Erfordernisse sachverhaltsbezogen bis hin zu einzelnen komplizierten Entscheidungsvarianten geführt wird, kam es den Verfassern vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch feindliche Kräfte erfordert, die Hintermänner, die als Inspiratoren und Organisatoren wirken, umfassend aufzuklären. Gegen sie muß der Hauptschlag geführt werden.

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