Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 700

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 700 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 700); 700 Gesetzblatt Teil II Nr. 98 Ausgabetag: 16. Dezember 1970 triebe zur Erhöhung ihres Leistungsniveaus und zum Einsatz der Kredite zur effektiveren Gestaltung des betrieblichen Reproduktionsprozesses zu veranlassen. (5) Die den Planzielen zugrunde gelegte Kreditent-widclung ist zwischen den Gesellschaftern und vom Betrieb mit der Bank vor Fertigstellung der Pläne abzustimmen. / (6) Zur Beurteilung der Effektivität der durch Kredit zu finanzierenden Prozesse stützt sich die Bank auf technische und ökonomische Kennziffern des Nutzens, wie die Entwicklung der Arbeitsproduktivität, des Umschlags der Bestände sowie die Rüdeflußdauer der Investitionen. Sie sind schrittweise von den zuständigen wirtschaftsleitenden Organen in enger Zusammenarbeit mit dem Leitbetrieb der Erzeugnis- oder Versorgungsgruppe, dem staatlichen Gesellschafter und der Bank zu entwickeln. (7) Von den Banken ist mit dem Leiter des Betriebes, der Gesellschafterversammlung, dem wirtschaftsleitenden Organ und den gesellschaftlichen Gremien des Betriebes, insbesondere der zuständigen Gewerkschaftsleitung, zusammenzuarbeiten, um darauf Einfluß zu nehmen, daß die Werktätigen über die ökonomischen Probleme des Betriebes informiert werden und dadurch zu ihrer Mobilisierung für eine Verbesserung des Produktivitätsniveaus beigetragen wird; die Erfahrungen, Kritiken und Vorschläge der Werktätigen für die Kreditgewährung nutzbar zu machen. §3 Allgemeine Kreditvoraussetzungen Kredite können unter der Voraussetzung gewährt werden, daß der Betrieb seine eigenen Mittel und die Kredite für die Produktion und den Absatz bedarfs- und qualitätsgerechter Erzeugnisse einsetzt; die Gewähr bietet, die staatlichen Plankennziffern und die im Kreditvertrag vereinbarten Bedingungen einzuhalten; gewährleistet, daß die durch Kredit zu finanzierenden Prozesse materiell gedeckt sind und der Absatz der produzierten Erzeugnisse gesichert ist; seine Zahlungsfähigkeit einschließlich der vertragsgerechten Tilgung der Kredite und der Zahlung der Kreditzinsen sichert; seine Bilanz- und Ergebnisrechnung bzw. andere Vermögensübersichten sowie weitere Berichtsunterlagen der Bank einreicht und die mit der Gewährung von Krediten verbundene Kontrolle durch die Bank ermöglicht. §4 Kredite für Umlaufmittel (1) Den Betrieben können zur Finanzierung der für die Vorbereitung und Durchführung der Produktion und Zirkulation benötigten planmäßigen Umlaufmittelbestände einschließlich Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen (nachfolgend Umlaufmittelbestände genannt) nach Einsatz der' bereits vorhandenen Eigenmittel Kredite gewährt werden. Mit der Gewährung von Umlaufmittelkrediten ist auf die Erhöhung der volkswirtschaftlichen Effektivität, die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung, insbesondere mit Dienstleistungen und Reparaturen, und eine effektivere Bestandswirtschaft einschließlich einer ökonomischen Materialverwendung und der rationellen Gestaltung der Vorrats- und Lagerwirtschaft sowie auf die Anwendung ökonomisch begründeter Zahlungsfristen Einfluß zu nehmen. (2) In den Kreditverträgen ist in Abstimmung mit dem staatlichen Gesellschafter zu vereinbaren, wie die Finanzierung einer planmäßigen Erhöhung der Umlaufmittelbestände durch Eigenmittel und Kredit erfolgt. Über die Höhe der Kreditgewährung haben dabei die Banken darauf einzuwirken, daß die Umlaufmittelbestände sich in Übereinstimmung mit gesellschaftlichen Erfordernissen entwickeln. (3) Die Betriebe haben sich an der Finanzierung der durchschnittlichen planmäßigen Umlaufmittelbestände mit Eigenmitteln* zu beteiligen. Die Mindestbeteiligung mit Eigenmitteln an der Finanzierung der Um-iaufmittelbestände beträgt 33*/* %, bei Handelsbetrieben 25 %. (4) Die Banken können zeitweilig Ausnahmen von der Mindestbeteiligung mit Eigenmitteln zulassen. In diesem Falle können die fehlenden Eigenmittel durch Kredit zu besonderen Bedingungen vorfinanziert werden. Die Banken können für diese Kredite erhöhte Zinsen bis zu einem Gesamtzinssatz von berechnen. Voraussetzung für die Gewährung dieser Kredite ist, daß sich die Betriebe verpflichten, die Rückzahlung der Kredite durch Erhöhung der Eigenmittel bzw. durch entsprechende Maßnahmen zur Beschleunigung des Umschlages der Umlaufmittel zu gewährleisten. (5) Sofern Betriebe auf Grund spezieller staatlicher Aufgabenstellungen Wirtschaftsreserven an wichtigen Erzeugnissen oder liefer- und verbraucherseitige Vorräte auf der Grundlage bestätigter Proportionierungs-konzaptionen bei ausgewählten Ezeugnissen (staatlich verbindliche Mindestvorräte) bilden und hierdurch bedeutende Abweichungen gegenüber den bisherigen Reproduktionsbedingungen eintreten, können die Banken hierfür als spezielle Förderungsmaßnahme Kredite bei zeitweiliger Unterschrei tung der Mindestbeteiligung mit Eigenmitteln gewähren. Für derartige Kredite können für die Dauer eines Jahres Zinsabschläge bis auf ■ einen Zinssatz von 1,8 % gewährt werden. (6) Die Banken können an Betriebe, die als Investitionsauftragnehmer hohe Bestände an Kooperationsleistungen unterhalten, unter der Bedingung, daß sie ökonomisch begründete Bau- und Montagefristen einhalten, die Leistungen zur Sicherung einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen und Reparaturen durchführen, Kredite auch bei zeitweiliger Unterschreitung der Mindesteigenmittelbeteiligung gewähren. (7) Zur Finanzierung saisonbedingter Bestände einschließlich der Kosten für die Saisonvorbereitung können Saisonkredite gewährt werden. Diese Kredite können bei Unterschreitung der Mindestbeteiligung mit Eigenmitteln ausgereicht werden und sind innerhalb eines Jahres zurückzuzahlen. * Die Eigenmittel des Betriebes ergeben sich aus dem Überschuß des Gesellschaftskapitals zuzüglich der sonstigen langfristigen Passiva über die langfristige Aktiva. Die Ständige Passiva können als Eigenmittel angerechnet werden. Die durchschnittlichen ständigen Verbindlichkeiten sind bei der Berechnung der Kredithöhe als Finanzierungsquelle zu berücksichtigen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Mielke, Referat auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der von der Linie forderte, um einen noch größeren Beitrag zu leisten, die politisch-operative Lage stets real und umfassend einzuschätzen; die Pläne, Absichten und Maßnahmen der Feindzentralen zur Ausnutzung der neuen Bedingungen allseitig aufzuklären und damit die Abwehrarbeit wirkungsvoll zu unterstützen. Die Durchsetzung der dazu von mir bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle forderte -,sie darf nicht losgelöst von der politisch-operativen Lage, von den politisch-operativen Schwe?-punktbereichen und politisch-operativen Schwerpunkten, von, der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge und wertvolle Beiträge anderer Diensteinheiten sind entsprechend zu würdigen. Gewährleistung der ständigen Einflußnahme auf die zielstrebige Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbereich. Die Leiter haben ständig zu sichern, daß die Jeweils zu behandelnde Thematik auf das engste mit den praktischen Problemen, Erfahrungen und Erkenntnissen aus dem eigenen Verantwortungsbereich verbunden und konkrete positive und negative Beispiele unter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu beraten, die notwendigen operativ-taktischen Dokumente zu erarbeiten und die Organisation des Zusammenwirkens und des Informationsaustausches zu überprüfen.

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