Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 70

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 70 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 70); 70 Gesetzblatt Teil II Nr. 13 - Ausgabetag: 10. Februar 1970 die Investitionsauftraggeber zu veranlassen, vor Beginn der Realisierung der Investitionen die Grundsätze zur Vorbereitung der Investitionen einschließlich ihrer finanziellen Sicherung entsprechend dem Prinzip der Eigenerwirtschaftung konsequent durchzusetzen einer verstärkten Einflußnahme und Kontrolle der für die Investitionsauftraggeber und -auftragneh-mer zuständigen Filialen der Industrie- und Handelsbank im Prozeß der Durchführung der Investitionen. Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Präsidenten der Industrie- und Handelsbank wird deshalb angeordnet: Geltungsbereich §1 (1) Diese Anordnung regelt die Pflicht der Vereinbarung von Abschlagszahlungen für unvollendete Investitionsleistungen bei der Lieferung funktionsfähiger kompletter Chemieanlagen, wenn die Lieferung durch einen Generalauftragnehmer oder Hauptauftragnehmer aus dem Bereich des Ministeriums für Chemische Industrie erfolgt. t (2) Die Regelungen dieser Anordnung sind nur bei der Lieferung von funktionsfähigen kompletten Chemieanlagen anzuwenden, die als volkswirtschaftlich strukturbestimmende Vorhaben oder als Bestandteil eines solchen Vorhabens bestätigt sind und der Kontrolle des Ministerrates unterliegen. §2 (1) Diese Anordnung gilt für die dem Ministerium für Chemische Industrie unterstellten volkseigenen Kombinate und Betriebe, zwischen denen als Investitionsauftraggeber und General- bzw. Hauptauftragnehmer Investitionsleistungsverträge über die Lieferung funktionsfähiger kompletter Chemieanlagen abgeschlossen werden. (2) Die Generalauftragnehmer gemäß Abs. 1 sind verpflichtet, die Hauptauftragnehmer im Bereich des Ministeriums für Chemische Industrie, welche komplette Anlagen oder Teilanlagen liefern, auf der Grundlage der abgeschlossenen Leistungsverträge nach den Regelungen dieser Anordnung in das System der Abschlagszahlungen einzubeziehen. (3) Die Generalauftragnehmer entscheiden in eigener Verantwortung darüber, ob sie im Rahmen der abgeschlossenen Leistungsverträge Hauptauftragnehmer (Bau und Ausrüstungen) außerhalb des Bereiches des Ministeriums für Chemische Industrie in das System der Abschlagszahlungen einbeziehen. (4) Durch den Minister für Chemische Industrie werden in Abstimmung mit dem Präsidenten der Industrie- und Handelsbank die kompletten Chemieanlagen, für welche das System der Abschlagszahlungen angewendet wird, mit der Bestätigung von Grundsatzentscheidungen bestimmt. §3 Grundsätze, Rechte und Pflichten (1) Die Vertragspartner gemäß § 2 Abs. 1 sind verpflichtet, in den Investitionsleistungsverträgen Abschlagszahlungen für unvollendete Investitionsleistungen nach folgenden Grundsätzen zu vereinbaren: ]. Abschlagszahlung Mindestens 2 % jedoch maximal 5 % des in der Grundsatzentscheidung bestätigten Wertumfanges oder des vereinbarten Höchstpreises der kompletten Anlage hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt der vertraglich zu vereinbarenden Termine für die Vorlage eines abgestimmten Netzplanes als Bestandteil der Vorbereitungsunterlagen zur Sicherung oder Unterbietung des Inbetriebnahmetermins laut Vertrag zu zahlen. 2. Abschlagszahlung v Mindestens 5%, jedoch maximal 10% des vereinbarten Höchstpreises bzw. des Vereinbarungspreises sind zum Zeitpunkt des auf der Grundlage des abgestimmten Netzplanes vereinbarten Termins des Montagebeginns (Technologie) vom Auftraggeber zu zahlen. 3. Abschlagszahlung 35 bis 43 % des vereinbarten Höchstpreises bzw. des Vereinbarungspreises sind spätestens zum Zeitpunkt des planmäßigen Beginns des Probebetriebes vom Auftraggeber zu zahlen. (2) Die Vertragspartner sind berechtigt, weitere Kriterien als Grundlage für die Abschlagszahlungen zu vereinbaren zwischen der 2. und 3. Abschlagszahlung weitere Abschlagszahlungen in Abhängigkeit von wichtigen Eekterminen zu vereinbaren. Die Maximalbegrenzungen für Abschlagszahlungen gemäß Abs. 1 sind einzuhalten. (3) Die vom Auftraggeber ab 2. Abschlagszahlung zu leistenden Zahlungen entsprechend dieser Anordnung dürfen kumulativ den nachgewiesenen materiell erbrachten Leistungsumfang in Höhe von 80% des Auftragnehmers nicht überschreiten. Dieser Grundsatz ist auch bei der vertraglichen Vereinbarung über die Höhe der Abschlagszahlung einzuhalten. (4) Der Auftragnehmer hat die Pflicht, einen Nachweis über die Erfüllung der zahlungsausiösenden Bedingungen laut Vertrag zu führen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Erfüllung der zahlungsausiösenden Bedingungen durch den Auftragnehmer die vereinbarte Zahlung ohne Aufforderung zu leisten. (5) Der Auftraggeber hat die Abschlagszahlung zu verweigern, wenn bis zum Zeitpunkt der 2. Abschlagszahlung gemäß Abs. 1 kein vereinbarter Höchstpreis besteht die zahlungsausiösenden Bedingungen durch den Auftragnehmer nicht termingemäß erfüllt werden. Die Abschlagszahlung ist nachträglich zu leisten, wenn die Erfüllung der Bedingungen so rechtzei-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit. Zur Qualität der Auswertung und Durchsetzung der Parteibeschlüsse, der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Befehle, Weisungen und Orientierungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit wesentlicher Bestandteil der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung von operativen Ausgangsmaterialien, der Durchführung von Operativen Personenkontrollen bei der Aufklärung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen sowie der Bearbeitung von Operativen Vorgängen und die dazu von den zu gewinnenden Informationen und Beweise konkret festgelegt werden. Danach ist auch in erster Linie die politisch-operative Wirksamkeit der in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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