Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 690

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 690 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 690); 690 Gesetzblatt Teil II Nr. 97 Ausgabetag: 16. Dezember 1970 haben bei einem Jahresgewinn von mehr als 24 000 M für den 24 000 M übersteigenden Gewinn einen Zuschlag zu entrichten. (2) Der Zuschlag wird wie folgt ermittelt: Jahresgewinn ./. 24 000 M 2 (3) Wird die Steuer des Kommissionshandels nur für einen Teil des Kalenderjahres (Beginn oder Ende der Tätigkeit) erhoben, so wird der Zuschlag wie folgt ermittelt : Gewinn ./. 2 000 M je angefangener Monat - - § 2 Erhebung des Steuerzuschlages Für die Abschlagzahlungen sowie Jahresabschlußzahlungen auf den Steuerzuschlag und die Erklärung des Steuerzuschlages gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 24. Dezember 1959 über die Besteuerung der Kommissionshändler. § 3 Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister der Finanzen. § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1971 in Kraft. Berlin, den 15. Dezember 1970 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Der Minister der Finanzen Böhm Dritte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Besteuerung der Kommissionshändler in dem der vertragliche Zustand wiederhergestellt wird, nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes in der Fassung vom 18. September 1970 (Sonderdruck Nr. 670 des Gesetzblattes).“ §2 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1971 in Kraft. Berlin, den 15. Dezember 1970 Der Minister der Finanzen Böhm * 1 Verordnung über die Besteuerung von Berufsgruppen freiberuflich Tätiger vom 15. Dezember 1970 Zur Durchführung der Besteuerung der Einkünfte von Berufsgruppen freiberuflich Tätiger wird folgendes verordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für freiberuflich tätige Personen der Berufsgruppen, die in der Anlage 1 aufgeführt sind. (2) Der Minister der Finanzen ist berechtigt, weitere Berufsgruppen in die Besteuerung nach den folgenden Bestimmungen einzubeziehen. §2 Steuerpflicht (1) Personen, die Einkünfte aus Tätigkeiten der in der Anlage 1 aufgeführten Berufsgruppen erzielen, entrichten eine Einkommensteuer nach dem als Anlage 2 beigefügten Steuertarif M. (2) Umsatz- und Gewerbesteuer werden nicht erhoben. vom 15. Dezember 1970 Auf Grund des § 15 der Verordnung vom 24. Dezember 1959 über die Besteuerung der Kommissionshändler (GBl. I 1960 S. 19) wird folgendes bestimmt: §1 Beginn und Ende der Steuerpflicht § 1 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 19. Januar 1960 zur Verordnung über die Besteuerung der Kommissionshändler (GBl. I S. 74) wird um folgenden Abs. 3 ergänzt: .,(3) Wird die im Kommissionshandelsvertrag vereinbarte Anzahl der Beschäftigten (ohne Familienangehörige) überschritten, so erfolgt die Besteuerung ab diesem Zeitpunkt bis zum Ende des Jahres, ♦ 2. DB vom 27. Mai 1961 (GBl. II Nr. 35 S. 207) §3 Ermittlung der Einkünfte (1) Die steuerpflichtigen Einkünfte sind aus dem Gesamtbetrag der Einnahmen (Bruttovergütungen), vermindert um die berufsbedingten Ausgaben, zu errechnen. Vom Gesamtbetrag der Einnahmen sind vorher die steuerfreien Einnahmen abzusetzen. (2) Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Berufsausübung entstehen, sind als berufsbedingte Ausgaben in nachgewiesener Höhe abzugsfähig. Anstelle der tatsächlichen Ausgaben können für berufsbedingte Ausgaben Pauschalbeträge abgesetzt werden. Diese betragen bei steuerpflichtigen Einnahmen bis zu 30 000 M jährlich 30 % über 30 000 M jährlich 9 000 M der steuerpflichtigen Einnahmen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

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