Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 689

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 689 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 689); Gesetzblatt Teil II Nr. 97 Ausgabetag: 16. Dezember 1970 689 lösung hat zugunsten des Investitionsfonds zu erfolgen, wenn die Mittel zur Anschaffung von Grundmitteln oder zur Finanzierung anderer aktivierungspflichtiger Aufwendungen für Forschung®- und Entwicklungsvorhaben verwendet werden. (2) Werden die aus Mitteln des Fonds „Forschung und Entwicklung“ für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben angeschafften Grundmittel, Vorrichtungen, Werkzeuge usw. nach Abschluß der Forschung®- und Entwicklungsarbeiten für die laufende Produktion eingesetzt oder verkauft, ist der Fonds „Forschung und Entwicklung“ entsprechend dem Zeitwert dieser oder vergleichbarer Produktionsinstrumente aus anderen betrieblichen Finanzierungsquellen (z. B. Amortisationen, freie Mittel des Investitionsfonds oder freie Umlaufmittel) bzw. um den Verkaufserlös bei gleichzeitiger Minderung des Investitionsfonds wieder aufzufüllen. Die Auffüllung des Fonds „Forschung und Entwicklung“ hat für nicht aktivierungspflichtige Vorrichtungen, Werkzeuge usw. zu Lasten der Kosten zu erfolgen. § 20 (1) Auf die nicht bzw. nicht zweckentsprechend verwendeten Mittel des Fonds „Forschung und Entwicklung“ sind vierteljährlich Teilabführungen jeweils bis zum 10. des auf das Vierteljahr folgenden Monats erstmals bis zum 10. April 1971 zu leisten. Sofern die Teilahfiihrung in einem Vierteljahr 1 000 M nicht übersteigt, ist dieser Teil in die Abführung des folgenden Vierteljahres einzubeziehen. (2) Die Teilabführungen ergeben sich aus der Differenz zwischen der Summe der von .den Betrieben im Berechnungszeitraum erlösten Preisbestandteile Forschung und Entwicklung sowie VVB-Umlage und der Summe der im gleichen Zeitraum daraus zweckentsprechend finanzierten Aufwendungen. (3) Ist die Verwendung der Mittel planmäßig in einem der folgenden Vierteljahre des gleichen Jahres vorgesehen, sind die betreffenden Betriebe von der Teilabführung der separierten Mittel insoweit befreit, als die in den folgenden Vierteljahren voraussichtlich zu realisierenden Preisbestandteile Forschung und Entwicklung sowie VVB-Umlage zur planmäßigen Finanzierung nicht ausreichen. (4) In die Teilabführung sind die nach Ziff. 4.1.3. des Beschlusses von der Abführung nach wie vor zweckgebunden freigestellten Mittel einzubeziehen, sofern die der Freistellung zugrunde liegenden Verträge inzwischen hinfällig geworden sind oder soweit ihre Verwendung infolge des vorrangigen Einsatzes der Amortisationen nicht erforderlich ist. Zu Ziff. 5. des Beschlusses: § 21 Steuerliche Vergünstigungen für die Tilgung von Investitionskrediten (1) Der aus Investitionsmaßnahmen nachgewiesene Mehrgewinn darf nur insoweit steuerfrei zur Tilgung von Investitionskrediten verwendet werden, als der der Besteuerung unterliegende Gewinn des laufenden Jahres den entsprechenden Gewinn des Jahres vor Durchführung der Investitionsmaßnahme übersteigt. (2) Der durch die Tilgung aus unversteuertem Mehrgewinn entstandene Vermögenszuwachs ist zum Zeitpunkt der Zahlung zugunsten des Investitionsfonds der PGH zu buchen. (3) Für die Tilgung von bis zum 31. Dezember 1970 ausgereichten und eingesetzten Rationalisierungskrediten sind die Absätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden. § 22 Verfahrensbestimmungen (1) Die Produktionsfondssteuer und die Abführungen gemäß den §§ 14 bis 20 sind von den Betrieben selbst zu berechnen und an den zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, abzuführen. (2) Die jeweiligen Jahresbeträge sind bis zum Termin der Abgabe der Jahreserklärung dem Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, zu erklären. Unter Anrechnung der geleisteten Abschlagzahlungen bzw. Teilabführungen sich ergebende Abschlußzahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach dem Termin für die Abgabe der Jahreserklärung abzuführen. (3) Auf die Produktionsfondssteuer und die in dieser Anordnung geregelten anderen Abführungen an den Staatshaushalt 4st die Verordnung vom 19. Januar 1961 über die Erhebung von Zuschlägen und Stundungszinsen für Steuern, Verbraudisabgaben, Beiträge zur Sozialpflichtversicherung und andere Abführungen Zuschlagsverordnung (GBl. II S. 39) anzuwenden. (4) Im übrigen sind die für Steuern geltenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen maßgebend. § 23 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1971 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. § 12 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 4. Dezember 1962 zum PGH-Steuergesetz (GBl. II 5. 777), 2. Vierte Durchführungsbestimmung vom 14. August 1969 zum PGH-Steuergesetz (GBl. II S. 454). Berlin, den 15. Dezember 1970 Der Minister der Finanzen Böhm Zweite Verordnung* über die Besteuerung der Kommissionshändler vom 15. Dezember 1970 Um die Besteuerung der Kommissionshändler ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anzupassen, wird folgendes verordnet: § 1 i Zuschlag zur Steuer des Kommissionshandels (1) Kommissionshändler, die Steuern nach der Verordnung vom 24. Dezember 1959 über die Besteuerung der Kommissionshändler (GBl. I 1960 S. 19) entrichten. * (1.) vo vom 24. Dezemuer 1959 (GBl. I 1960 Nr. 2 S. 19);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 689 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 689) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 689 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 689)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X