Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 678

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 678 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 678); 678 Gesetzblatt Teil II Nr. 96 Ausgabetag: 16. Dezember 1970 von den gesamten Entgelten die Entgelte, die zu Preisen vor der Industriepreisreform zu berechnen sind, abzusetzen. (4) Bei der Ermittlung der nach den Absätzen 2 und 3 noch zu leistenden Abführung ist zu berücksichtigen, daß dem Betrieb nach Abzug der Produktionsfondssteuer und der abzuführenden Preisbestandteile für Forschung und Entwicklung sowie VVB-Umlage noch ein Gewinn von 12 000 M jährlich verbleibt. § 3 Abs. 2 zweiter Satz gilt entsprechend. Abführung von Gewinnerhöhungen aus Material-. und Leistungsverbilligungen im Zusammenhang mit planmäßigen Industriepreisänderungen §6 (1) Die infolge planmäßiger Industriepreisänderungen ab dem Jahre 1971 eintretenden Gewinnerhöhungen aus Material- und Leistungsverbilligungen auf bezogene Materialien und Leistungen sind abzuführen. (2) Bei der Ermittlung der Abführungsbeträge für das jeweilige laufende Jahr können im gleichen Jahr gegebenenfalls eintretende Gewinnminderungen aus Material- bzw. Leistungspreiserhöhungen mit Gewinnerhöhungen aus Material- bzw. Leistungsverbilligungen saldiert werden. Ausgenommen davon sind die Preisveränderungen für Energieträger. (3) Zur Vereinfachung können die Abführungen gemäß Abs. 1 für das Jahr 1972 wie folgt ermittelt werden: für das Jahr 1971 abzuführender Betrag an Gewinnerhöhungen aus Material- und Leistungsverbilligungen für bezogene Materialien und Leistungen aus planmäßigen Industriepreisänderungen gemäß Abs. 1 (Festbetrag) + effektive Gewinnerhöhungen aus Material- und Leistungsverbilligungen für bezogene Materialien und Leistungen aus planmäßigen Industriepreisänderungen, die erstmalig im Jahre 1972 wirksam geworden sind = Abführung für 1972 (= Festbetrag für 1973). In den folgenden Jahren kann entsprechend verfahren werden. (4) Werden für alle vom Betrieb hergestellten Erzeugnisse und Leistungen Preise aus planmäßigen Industriepreisänderungen wirksam, entfällt die Abführung der Gewinnerhöhungen für die Material- und Leistungsverbilligungen. Sofern nur für einen Teil der vom Betrieb hergestellten Erzeugnisse und Leistungen Preise aus planmäßigen Industriepreisänderungen eingeführt werden, entfällt die Abführung der Gewinnerhöhungen aus Material- und Leistungsverbilligungen für die Material- und Leistungsanteile, die in diese Erzeugnisse und Leistungen eingehen. Über die Ermittlung dieser Anteile ist vom Betrieb ein Nachweis in geeigneter Form zu führen. Entsprechend ist zu verfahren, wenn die im Preis veränderten Materialien und Leistungen auf Grund von Kalkulationsvorschriften zu diesen Industriepreisen weiterzuberechnen sind. (5) Die Abführung von Gewinnerhöhungen aus Material- und Leistungsverbilligungen auf Grund der im jeweiligen Jahr neu wirksam gewordenen planmäßigen Industriepreisänderungen nach den Absätzen 1 bis 4 entfällt, sofern der für das betreffende Jahr effektiv abzuführende Betrag 1 000 M nicht übersteigt. Ein gemäß Abs. 3 für 1971 oder die folgenden Jahre abzuführender Festbetrag über 1 000 M ist unabhängig davon abzuführen. (6) Handwerker, die ihre Handwerksteuer gemäß § 10 Ziff. 2 des Gesetzes vom 16. März 1966 über die Besteuerung der Handwerker (GBl. I S. 71)' pauschal entrichten, sind von der Abführung von Gewinnerhöhungen aus Material- und Leistungsverbilligungen befreit. §7 (1) Auf die Abführungen gemäß den §§ 5 und 6 sind Abschlagzahlungen zu leisten. (2) Die Abschlagzahlungen sind in Höhe eines Zwölftels bzw. eines Viertels des nach § 5 ermittelten Betrages zuzüglich der im Abschlagzahlungszeitraum eingetretenen Gewinnerhöhungen aus Material- und Leistungsverbilligungen (§ 6) zu den für die Handwerksteuer geltenden Abschlagzahlungsterminen erstmals bis zum 10. Februar bzw. 10. April 1971 für den vorangegangenen Zeitraum zu entrichten. (3) Verändern sich die Abführungen gemäß den §§ 5 und 6 infolge der Einführung von Preisen aus planmäßigen Industriepreisänderungen für die vom Betrieb hergestellten Erzeugnisse und Leistungen, ist die sich dadurch ergebende Veränderung der Abschlagzahlungen dem Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, mitzuteilen. (4) Den auf die Abführung gemäß § 5 Abs. 2 zu leistenden Abschlagzahlungen für 1971 erstmals bis zum 10. Februar bzw. 10. April 1971 sind vorläufig zu ermittelnde Abführungsbeträge für 1971 zugrunde zu legen. §8 V er f ahr en sb es ti mmungen (1) Die Produktionsfondssteuer und die Abführungen gemäß den §§ 2 bis 7 sind von den Betrieben selbst zu berechnen und an den zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, abzuführen. (2) Die jeweiligen Jahresbeträge sind bis zum Termin der Abgabe der Jahreserklärung dem Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, zu erklären. Unter Anrechnung der geleisteten Abschlagzahlungen sich ergebende Abschlußzahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach dem Termin für die Abgabe der Jahreserklärung abzuführen. (3) Auf die Produktionsfondssteuer und die in dieser Anordnung geregelten anderen Abführungen an den Staatshaushalt ist die Verordnung vom 19 Januar 1961 über die Erhebung von Zuschlägen und Stundungszinsen für Steuern, Verbrauchsabgaben, Beiträge zur Sozialpflichtversicherung und andere Abführungen Zuschlags Verordnung (GBl. II S. 39) anzuwenden. (4) Im übrigen sind die für Steuern geltenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen maßgebend. Zu Ziff. 5. des Beschlusses: §9 Steuerliche Vergünstigungen für die Tilgung von Investitionskrediten (1) Betriebe, die überwiegend Reparatur-, Dienst-und Versorgungsleistungen für die Bevölkerung ausführen, können nachweisbar entstandene Mehrgewinne;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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