Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 653

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 653 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 653); Gesetzblatt Teil II Nr. 94 Ausgabetag: 7. Dezember 1970 653 Stimmung des zuständigen Organs der Partei oder Massenorganisation erforderlich, wenn die Übertragung länger als 14 Tage dauern soll. (5) Die Übertragung einer gleichen oder anderen Arbeit am selben oder an einem anderen Ort über 6 Monate hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Mitarbeiters. Die zuständige betriebliche Gewerkschaftsleitung ist vorher zu verständigen. § 9 Aus- und Weiterbildung (1) Das einheitliche sozialistische Bildungssystem gewährleistet jedem Mitarbeiter eine den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution entsprechende Aus- und Weiterbildung. Die Aus- und Weiterbildung von Frauen ist besonders zu fördern. (2) Der Mitarbeiter ist verpflichtet, sich so zu bilden, daß er den Anforderungen der Arbeitsaufgabe entspricht. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag und den Eingruppierungsunterlagen. (3) Der Mitarbeiter hat sich durch ständige Weiterbildung ein hohes Maß an politischen und fachlichen Kenntnissen sowie ein hohes Allgemeinwissen anzueignen und seine Kenntnisse und Erfahrungen anderen Mitarbeitern zu vermitteln. § 10 Verhalten gegenüber den Teilnehmern am Post- und Fernmeldeverkehr (1) Der Mitarbeiter hat sich gegenüber den Teilnehmern am Post- und Fernmeldeverkehr stets höflich, aufmerksam und hilfsbereit zu verhalten. (2) Vorschläge, Hinweise, Anliegen und Beschwerden der Teilnehmer am Post- und Fernmeldeverkehr sind entsprechend dem Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. November 1969 über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger (GBl. I S. 239) zu bearbeiten. § 11 Arbeitszeit (1) Der Mitarbeiter hat die Arbeitszeit rationell und effektiv zu nutzen. (2) Ständige nebenberufliche Tätigkeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Disziplinarvorgesetzten. Die Zustimmung ist zu versagen, wenn der Mitarbeiter seine Arbeitsaufgabe nicht ordnungsgemäß erfüllt oder dies aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar ist. § 12 Verantwortung der Leiter (1) Für die Lösung der Aufgaben in dem von ihnen geleiteten Bereich tragen die Leiter die volle Verantwortung. (2) Die Leiter haben die Arbeit wissenschaftlich zu organisieren, die sozialistische Gemeinschaftsarbeit und den sozialistischen Wettbewerb zu entwickeln und das ihnen unterstellte Kollektiv so zu leiten, daß die Mitarbeiter ihre Pflichten und Aufgaben mit höchstem Nutzeffekt für die Gesellschaft erfüllen und sich zu allseitig gebildeten sozialistischen Persönlichkeiten entwickeln. (3) Die Leiter haben bei der Vorbereitung und Durchführung der Aufgaben geeignete Formen der kollektiven Beratung anzuwenden, die Vorschläge und Hinweise der Mitarbeiter zu nutzen, die Mitarbeiter rechtzeitig auf die zu lösenden Aufgaben vorzubereiten und sie bei deren Durchführung anzuleiten und zu kontrollieren. . (4) Die Leiter haben bei der Lösung der Aufgaben eng mit den gesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten. (5) Die Leiter haben in enger Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen den für die Lösung der perspektivischen Aufgaben notwendigen Vorlauf in der Bildung und Erziehung der Mitarbeiter zu sichern. § 13 Dienstränge und Uniformen (1) Zur Festigung der sozialistischen Arbeitsmoral und -disziplin sowie zur Erhöhung und Anerkennung der Qualifikation werden den Mitarbeitern folgende Dienstränge verliehen: Gehilfe Inspektor Obergehilfe Oberinspektor Amtmann Unterassistent Assistent Rat Oberassistent Oberrat Hauptassistent Hauptrat Sekretär Direktor Obersekretär Oberdirektor Hauptsekretär Hauptdirektor. ) Zur Förderung einer straffen Ordnung der Ar- beit, zur Förderung und Festigung der sozialistischen Arbeitsmoral und -disziplin tragen die Mitarbeiter eine Uniform mit entsprechenden Dienstrangabzeichen. § 14 Verleihung. Aberkennung und Aufhebung von Diensträngen (1) Der Dienstrang wird dem Mitarbeiter auf Grund seiner Tätigkeit, Qualifikation sowie seiner politischen und fachlichen Befähigung verliehen. (2) Ein höherer Dienstrang wird durch Beförderung verliehen. (3) Ein verliehener Diehstrang kann nur in den in ' dieser Verordnung und in der Dienstrangordnung vorgesehenen Fällen aberkannt oder aufgehoben werden. (4) Mit jeder Verleihung eines Dienstranges ist die Aushändigung einer Urkunde verbunden (Attestierung).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei verlangt von der Linie Untersuchung Staatssicherheit vor allem die schnellstmögliche Klärung der ersten Hinweise auf Feindtätigkeit sowie die vorbeugende Verhinderung von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur Lösung der Aufgaben im Verantwortungsbereich des Kampfkollektives ist das richtige und differenzierte Bewerten der Leistungen von wesentlicher Bedeutung. Diese kann erfolgen in einer sofortigen Auswertung an Ort und Stelle zweifelsfrei festgestellt werden können, oder zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, wenn dies unumgänglich ist.

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