Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 633

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 633 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 633); Gesetzblatt Teil II Nr. 90 Ausgabetag: 26. November 1970 633 dokumente zu verwenden. Dazu gehört auch die Gewährleistung einer sofortigen Einsatzbereitschaft der durch Verträge bzw. Auflagen bereitzustellenden Kräfte und Mittel. 5. Die Minister, die anderen Leiter der zentralen Staatsorgane und die Vorsitzenden der örtlichen Räte haben für ihre Bereiche die spezifischen Aufgaben und Schwerpunkte in einer Direktive festzulegen und diese nach Auswertung der Erfahrungen des vergangenen Jahres bis zum 31. Mai des laufenden Jahres zu ergänzen. In die Direktiven sind insbesondere aufzunehmen: die Verantwortlichkeit der Leiter und das System der Anleitung, Kontrolle und Berichterstattung, die Informationstätigkeit nach den vom Ministerrat getroffenen spezifischen Festlegungen, Hinweise für die Ausarbeitung bzw. Ergänzung der Alarm- und Benachrichtigungspläne sowie anderer operativer Einsatzdokumente und Auskunftsunterlagen, Auflagen für die Koordinierung der vorbereitenden Maßnahmen mit anderen Bereichen. 6. Die verantwortlichen Leiter haben in den Jahresplänen die materiell-technische Sicherung der Maßnahmen der Wintervorbereitung, insbesondere die Schaffung ausreichender Bestände und Reserven, zu gewährleisten. Die jeweils übergeordneten Organe haben die materiell-technische Sicherung der Maßnahmen in den Planverteidigungen zu prüfen und die Sicherung der Winterbereitschaft an Ort und Stelle zu kontrollieren. 7. Die örtlichen Räte sind berechtigt, den volkseigenen Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie Genossenschaften und anderen Betrieben in ihrem Territorium verbindliche Auflagen zur Bereitstellung zusätzlicher Arbeitskräfte und Technik zur Sicherung der Aufgaben des Verkehrswesens und der Energiewirtschaft unter extremen Witterungsverhältnissen zu erteilen. Uber den Einsatz, die Vergütung und die Betreuung der Arbeitskräfte und Technik sind auf der Grundlage der Auflagen der örtlichen Räte Verträge jeweils bis zum 15. Oktober für die kommende Winterperiode abzuschüeßen. In Abstimmung mit den Räten für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft ist besonders der Abschluß von Leistungsverträgen zwischen den Einrichtungen des Straßenwesens und den LPG über die Räumung der Orts- und Kreisstraßen sowie die Betreuung von Abschnitten des territorialen Straßennetzes zu organisieren. 8. Zur Gewährleistung des Brandschutzes und einer störungsfreien Produktion in der Winterperiode haben die Leiter der volkseigenen Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie die Vorsitzenden der örtlichen Räte, Genossenschaften und Leiter anderer Betriebe eine Überprüfung der Objekte und Anlagen sowie der Investitionsbaustellen zur Aufdeckung und Beseitigung aller Ursachen und Bedingungen für die Entstehung von Bränden zu veranlassen. Die Werktätigen sind durch vielfältige Aufklärungsmaßnahmen mit den Brandgefahren im besonderen unter den Bedingungen des Winters und den Mög- lichkeiten einer wirksamen Vorbeugung vertraut zu machen und zu befähigen, Brände zu verhindern und Entstehungsbrände wirksam zu bekämpfen. Die Kräfte und Mittel der örtlichen und betrieblichen Brandschutzorgane, Feuerlöscheinrichtungen, Löschwasserentnahmestellen und Alarmierungseinrichtungen sind auf die Winterperiode vorzubereiten und ständig einsatzbereit zu halten. 9. In allen volkseigenen Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie in Genossenschaften und anderen Betrieben ist jährlich einheitlich in der dritten vollen Woche des Monats Oktober die „Woche der Winterbereitschaft und des Brandschutzes“ durchzuführen. Dabei sind durch die verantwortlichen Leiter auf der Grundlage dieser Ordnung, der spezifischen Direktiven und Maßnahmepläne unter Einbeziehung der Werktätigen und der gesellschaftlichen Organisationen die Herstellung der vollen Winterbereitschaft und die Gewährleistung des Brandschutzes zu überprüfen. Zur Beseitigung festgestellter Mängel sind kontrollfähige Maßnahmen festzulegen. , 10. Mit der Wahrnehmung der einheitlichen stabsmäßigen Leitung der Volkswirtschaft unter extremen Witterungsbedingungen und für die Koordinierung der notwendigen zentralen Maßnahmen zur Verhinderung und Beseitigung von Störungen in der Produktion, auf den Investitionsbaustellen, im Verkehrs- und Transportwesen und in der Versorgung der Volkswirtschaft und der Bevölkerung mit Energie, anderen wichtigen Rohstoffen, Materialien und Nahrungsgütem wird ein Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates beauftragt. Er hat das Recht, zur Lösung dieser Aufgaben Weisungen und Auflagen zu erteilen und je nach Lage eine zeitweilige Arbeitsgruppe, bestehend aus Ministern und anderen Leitern zentraler Staatsorgane, zu bilden. 11. Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, Kreise und Stadtkreise sind für die einheitliche stabsmäßige Leitung unter extremen Witterungsbedingungen und für die Koordinierung der notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung und Beseitigung von Störungen in der Produktion, auf den Investitionsbaustellen, im Verkehrs- und Transportwesen und in der Versorgung der Wirtschaft und der Bevölkerung mit Energie, anderen wichtigen Rohstoffen, Materialien' und Nahrungsgütem in ihrem Territorium voll verantwortlich. Dabei stützen sie sich auf die Transportausschüsse, Energiekommissionen und Straßenwinterdienstkommissionen, die für dfe Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben voll verantwortlich sind. 12. Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, Kreise und Stadtkreise haben das Recht, zur Lösung der in Ziff. 11 genannten Aufgaben den Leitern der Staatsorgane, wirtschaftsleitenden Organe, volkseigenen Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie Vorsitzenden von Genossenschaften und Leitern anderer Betriebe Weisungen und Auflagen zu erteilen. Weisungen, die in den Produktions- bzw. Arbeitsprozeß eingreifen, ergehen nach vorheriger Abstimmung mit dem zuständigen Leiter. Weisungen gegenüber Dienststellen, Betrieben und Einrichtungen des zentralgeleiteten Verkehrswesens, der Deutschen Post, der Wasserwirtschaft, des Bauwe-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Mielke, Referat auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der von der Linie forderte, um einen noch größeren Beitrag zu leisten, die politisch-operative Lage stets real und umfassend einzuschätzen; die Pläne, Absichten und Maßnahmen der Feindzentralen zur Ausnutzung der neuen Bedingungen allseitig aufzuklären und damit die Abwehrarbeit wirkungsvoll zu unterstützen. Die Durchsetzung der dazu von mir bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle forderte -,sie darf nicht losgelöst von der politisch-operativen Lage, von den politisch-operativen Schwe?-punktbereichen und politisch-operativen Schwerpunkten, von, der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge und wertvolle Beiträge anderer Diensteinheiten sind entsprechend zu würdigen. Gewährleistung der ständigen Einflußnahme auf die zielstrebige Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbereich. Die Leiter haben ständig zu sichern, daß die Jeweils zu behandelnde Thematik auf das engste mit den praktischen Problemen, Erfahrungen und Erkenntnissen aus dem eigenen Verantwortungsbereich verbunden und konkrete positive und negative Beispiele unter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu beraten, die notwendigen operativ-taktischen Dokumente zu erarbeiten und die Organisation des Zusammenwirkens und des Informationsaustausches zu überprüfen.

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