Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 632

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 632 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 632); 632 Gesetzblatt Teil II Nr. 90 Ausgabetag: 26. November 1970 Betrieb schriftlich zu vereinbaren. Die Ausübung von nicht mit der Studienrichtung übereinstimmender Honorartätigkeit ist mit Zustimmung der betreffenden Hoch- oder Fachschule möglich. Die Honorartätigkeit darf die Erziehung und Ausbildung der Studenten nicht beeinträchtigen. 5. Betriebe, die entgegen den Festlegungen dieses Beschlusses oder der Honorarordnungen Honorartätigkeiten durchführen lassen und vergüten, sind durch die Staatliche Finanzrevision bzw. Abteilung Finanzen der Räte der Kreise mit einer Sanktion in Höhe des 5fachen ausgezahlten Betrages der Vergütung zu beauflagen. Dieser Betrag ist an den Staatshaushalt abzuführen. Leiter und leitende Mitarbeiter, die gegen die Festlegungen dieses Beschlusses oder geltende Honorarordnungen verstoßen, sind disziplinarisch bzw. materiell zur Verantwortung zu ziehen. III. 1. Die Betriebe haben ab 1971 die Mittel für Honorartätigkeit gesondert zu planen und abzurechnen und auf den dafür vorgesehenen Konten des Kontenrahmens auszuweisen. Darüber hinaus dürfen für diese Zwecke keine anderen Mittel verwendet werden. 2. Die Leiter der Betriebe sind dafür verantwortlich, daß zur Durchsetzung der Grundsätze einer sparsamen sozialistischen Wirtschaftsführung in den Plänen bzw. Leistungsangeboten 1971 grundsätzlich nicht mehr Mittel für Honorartätigkeit vorgesehen werden als im Jahre 1970 insgesamt verausgabt wurden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mittel des Kultur- und Sozialfonds. Die Minister und anderen Leiter der zentralen Staatsorgane sowie die Vorsitzenden der Räte der Bezirke können Betrieben ihres Verantwortungsbereiches eine Erhöhung der Mittel für Honorartätigkeiten genehmigen, wenn das zur Durchführung geplanter höherer Leistungen, z. B. auf den Gebieten der Aus- und Weiterbildung, der Information und Dokumentation, erforderlich ist. Berlin, den 4. November 1970 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Beschluß zur Ordnung über die Aufgaben der Leiter der Staatsorgane, der wirtschaftsleitenden Organe, der volkseigenen Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie der Genossenschaften und der anderen Betriebe unter extremen Witterungsverhältnissen Winterordnung vom 12. November 1970 1. Die „Ordnung über die Aufgaben der Leiter der Staatsorgane, der wirtschaftsleitenden Organe, der volkseigenen Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie der Genossenschaften und der anderen Betriebe unter extremen Witterungsverhältnissen , Winterordnung “ (Anlage) wird bestätigt und tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. 2. Gleichzeitig tritt der Beschluß vom 26. Juni 1969 über die Ordnung für die Leitungstätigkeit der Staats- und Wirtschaftsorgane unter extremen Witterungsverhältnissen, insbesondere im Winter Winterordnung (GBl. II S. 389) außer Kraft. Berlin, den 12. November 1970 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Anlage zu vorstehendem Beschluß Ordnung über die Aufgaben der Leiter der Staatsorgane, der wirtschaftsleitenden Organe, der volkseigenen Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie der Genossenschaften und der anderen Betriebe unter extremen Witterungsverhältnissen Winterordnung vom 12. November 1970 1. Die planmäßige Entwicklung der Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik erfordert im Interesse der allseitigen Planerfüllung bei extremen Witterungsverhältnissen die Durchführung entsprechender vorbeugender und operativer Maßnahmen in den Staatsorganen, wirtschaftsleitenden Organen, volkseigenen Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie Genossenschaften und anderen Betrieben. 2. Die zielgerichtete Vorbereitung auf die Winterperiode zur Sicherung einer allseitigen Planerfüllung ist ständiger und fester Bestandteil der Planung und Plandurchführung. Die Minister und die anderen Leiter der zentralen Staatsorgane, die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe, die Vorsitzenden der örtlichen Räte sowie die Leiter der volkseigenen Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie Vorsitzenden der Genossenschaften und Leiter anderer Betriebe sind bei Auftreten außergewöhnlicher Witterungsbedingungen für die Sicherung der Kontinuität der Produktion, des Personen- und Güterverkehrs sowie die Versorgung der Volkswirtschaft und Bevölkerung in ihrem Öereich voll verantwortlich. 3. Zur weitgehenden Verhinderung von Störungen im Wirtschaftsablauf bei auftretenden extremen Witterungsverhältnissen haben die verantwortlichen Leiter die breite Mobilisierung der Bevölkerung, insbesondere aller Werktätigen in den Betrieben, Genossenschaften, Staatsorganen, wirtschaftsleitenden Organen und Einrichtungen, zu sichern. Sie haben die Einbeziehung dieser Maßnahmen in den sozialistischen Wettbewerb sowie die breite Entfaltung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit zu organisieren. 4. Die verantwortlichen Leiter haben durch exakte Alarm- und Benachrichtigungspläne sowie Einsatzdokumente eine kurzfristige Einsatzbereitschaft der erforderlichen Kräfte und Mittel in ihrem Verantwortungsbereich zu sichern. Dabei sind weitestgehend die für den Katastrophenschutz bestehenden Alarmierungs- und Einsatz-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit einzuschätzen. Ordnung und Sicherheit haben stets Vorrang. Dennoch ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie sind unverzüglich zu informieren. Beweierhebliche Sachverhalte sind nach Möglichkeit zu sichern. Die Besuche sind roh Verantwortung für den Besucherverkehr.

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