Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1970, Seite 593

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970, Seite 593 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, S. 593); Gesetzblatt Teil II Nr. 86 Ausgabetag: 6. November 1970 593 §1 (1) Die vorzeitige Gewährung von Steigerungssätzen an Hochschullehrer gemäß § 2 Abs. 1 der HVO für hervorragende Leistungen in der Forschung durch Erreichen von Pionier- und Spitzenleistungen bei xler Lösung gesellschaftlich vorrangiger und strukturbestimmender Aufgaben sowie ihre Anwendung in Erziehung, Ausbildung und Weiterbildung erfolgt zum 1. September des jeweiligen Jahres entsprechend den Festlegungen des § 5 der HVO. (2) Die vorzeitige Gewährung von Steigerungssätzen kann vorgenommen werden, indem die Gewährung der nächsten Steigerung nach 1 Jahr oder die Gewährung von maximal 2 Steigerungssätzen nach 1 Jahr oder nach 2 Jahren erfolgt. §2 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen bzw. der Leiter des zuständigen zentralen staatlichen Organs ist jährlich bis zum 15. November durch die Rektoren über die getroffenen Entscheidungen der vorzeitigen Gewährung von Steigerungssätzen zu unterrichten. ) S3 Die Entscheidung über die Erhöhung der Vergütung des Rektors durch eine vorzeitige Gewährung von Steigerungssätzen trifft der Minister für Hoch- und Fachschulwesen bzw. der Leiter des zuständigen zentralen staatlichen Organs nach Stellungnahme des Zentralvorstandes der Gewerkschaft Wissenschaft. §4 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. November 1970 in Kraft. Berlin, den 22. Oktober 1970 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Böhme Erste Durchführungsbestimmung zur Mitarbeitervergütungsverordnung (MWO) Vorzeitige Gewährung von Steigerungssätzen vom 22. Oktober 1970 Auf Grund des § 11 der Verordnung vom 6. November 1968 über die Vergütung der wissenschaftlichen Mitarbeiter an den wissenschaftlichen Hochschulen Mitarbeitervergütungsverordnung (MWO) (GBl. II S. 1018) wird folgendes bestimmt: §1 (1) Die vorzeitige Gewährung von Steigerungssätzen an wissenschaftliche Mitarbeiter gemäß § 4 Abs. 6 der MWO für hervorragende Leistungen in der Forschung durch Erreichen von Pionier- und Spitzenleistungen in strukturbestimmenden Wissenschaftszweigen sowie ihre Anwendung in Erziehung, Ausbildung und Weiterbildung erfolgt zum 1. September des jeweiligen Jahres entsprechend den Festlegungen des § 4 der MWO. (2) Die vorzeitige Gewährung von Steigerungssätzen kann vorgenommen werden, indem die Gewährung der nächsten Steigerung nach 1 Jahr oder die Gewährung von maximal 2 Steigerungssätzen nach 1 Jahr oder nach 2 Jahren erfolgt. §2 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen bzw. der Leiter des zuständigen zentralen staatlichen Organs ist jährlich bis zum 15. November durch die Rektoren über die getroffenen Entscheidungen der vorzeitigen Gewährung von Steigerungssätzen zu unterrichten. §3 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. November 1970 in Kraft. Berlin, den 22. Oktober 1970 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Böhme Berichtigung Das Ministerium für Kultur weist darauf hin, daß die Erste Durchführungsbestimmung vom 24. August 1970 zur Verordnung über die Aufgaben des Bibliothekssystems bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik Statut des Zentralinstituts für Bibliothekswesen (GBl. n S. 565), wie folgt zu berichtigen ist: Im § 6 Abs. 5, 2. Zeile, sind die Wörter „den Absätzen 1 bis 4“ zu ersetzen durch „§ 2“. Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt-Sonderdruck „ST“ Die Ausgabe Gesetzblatt-Sonderdruck Nr. ST 619 vom 16. Oktober 1970 enthält: Anordnung Nr. 619 vom 14. September 1970 über DDR-Standards und Fachbereichstandards Gesetzblatt-Sonderdrucke JST“ sind im Abonnement über die Deutsche Post zum Quartalspreis von 2, M zu beziehen. Einzelausgaben können beim Zentral-Versand Erfurt o 501 Erfurt, Postschließfach 696 zum Preise von je 0,20 M bestellt werden. In der Buchhandlung für amtliche ' Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Straße 263, Telefon 42 46 41, sind Einzelnummern gegen Barzahlung gleichfalls erhältlich. 1;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 104 vom 31. Dezember 1970 auf Seite 802. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠ 1970, Nr. 1-104 v. 5.1.-31.12.1970, S. 1-802).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaungen; die Durchführung von Beratungen und Erfahrungsaustauschen mit den Leitern und mittleren leitenden Kadern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft Einsicht in die Vollzugsakten nehmen und Befragungen von Inhaftierten durchführen. Die im Rahmen der Überprüfung durch den. aufsichts-führenden. Staatsanwalt, erteilten Auflagen sind durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird, ist dem Betrorfenen ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände auszuhändigen. In einigen Fällen wurde in der Vergangenheit durch die Hauptabteilung im Auftrag des Untersuchungsorgans im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung erlangten Auskünfte, die für die Beweisführung Bedeutung haben, sind in die gesetzlich zulässige strafprozessuale Form zu wandeln. Im Falle des unmittelbaren Hinüberleitens der Befragung im Rahmen der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz ist zu beenden, wenn die fahr abgewehrt rde oder die Person keine zur Gefahrenabwehr oder zur Beseitigung ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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